Daniel Born
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3190. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Einzelne Abgeordnete der Grünen heben versehent- lich mit die Hand. – Heiterkeit) – Kurze Sortierung in den Fraktionen. – Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Mitteilung der Landesregierung vom 22. September 2022 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Vierte Verordnung zur Änderung der 13. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/3249 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat am 22. September die Vierte Verordnung zur Änderung der 13. Corona-Verordnung beschlossen. Sie ist am 23. September in Kraft getreten und tritt am 30. September außer Kraft. Es hat sich nichts verändert. Deshalb, glaube ich, brauchen wir darüber nicht mehr weiter zu sprechen. Erlauben Sie mir aber einfach, einige Sätze zu dem zu sagen, was wir ab dem 1. Oktober haben werden. Ich weiß, dass wir es am 12. Oktober noch einmal auf der Tagesordnung haben, aber vielleicht können wir uns das dann tatsächlich sparen. Es interessiert uns doch alle, wie die Änderungen auf Bundesebene greifen und was das für uns, das Land, bedeutet. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten ab dem 1. Oktober, also ab kommendem Samstag. Der Bund regelt einige Schutzmaßnahmen, die bisher in der Zuständigkeit der ode – 45. Sitzung – Mittwoch, 28. September 2022 Länder waren, künftig für das gesamte Bundesgebiet selbst. Dazu zählen die Maskenpflichten im Personenfernverkehr sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Dort gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem regelt der Bund Masken- und Testnachweispflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Schutzmaßnahmen, die auch bislang galten, ab dem 1. Oktober weiterzuführen. Hier hat die Bevölkerung also keine Änderungen vonseiten des Landes zu erwarten. Das heißt, die Corona-Verordnung des Landes enthält weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im ÖPNV und für das Personal in Arztpraxen. Es gibt hier die Wahl; eine medizinische Maske würde ausreichen. Das Tragen einer Maske, das Abstandhalten und das Lüften empfehlen wir selbstverständlich weiterhin nach persönlichem Ermessen. Ich glaube, mittlerweile haben wir alle einen guten Umgang damit gefunden, dies einzuordnen. Von den schärferen „Winterreifenregelungen“ oder „Schneekettenregelungen“ – so hat es der Bundesgesundheitsminister genannt – machen wir derzeit keinen Gebrauch. Selbstverständlich beobachten wir das Infektionsgeschehen fortlaufend. Wir schauen jeden Tag ganz exakt auf die Belegungszahlen in den Krankenhäusern, gleichzeitig natürlich auch auf Krankheitsausfälle in Bereichen wie der Schule, aber auch auf andere Indikatoren. Denn wie Sie wissen, sind einzelne Indikatoren und starre Schwellenwerte derzeit nicht mehr aussagefähig, weil wir Gott sei Dank eine geänderte Situation haben. Wir gehen davon aus, dass 95 % der Bevölkerung eine irgendwie geartete Immunreaktion durch Infektion, durch Impfung oder auch durch die Kombination von beidem haben. Deswegen geht unser Blick natürlich ganz deutlich auf vulnerable Gruppen. Wir wissen, dass die Zahl der festgestellten Neuinfektionen nur noch einen Teil der Infektionen abbildet, weil natürlich auch mangels breiter Testverpflichtungen diese Tests gar nicht mehr umfassend durchgeführt werden. Wir stellen also fortlaufend die Gesamtbetrachtung des Infektionsgeschehens anhand verschiedener Indikatoren an. Sollte sich zeigen, dass sich die Lage in den Krankenhäusern verschlechtert – – Aber da kann ich Ihnen trotz jetzt gestiegener Infektionszahlen eine gute Nachricht geben: Der Anteil der Intensivpatienten, die invasiv beatmet werden müssen, geht weiterhin deutlich zurück. Es sind nur noch 17 %. Es waren ja in der Vergangenheit mal über 60 %. Sie sehen also: Die Beherrschung der Erkrankung nimmt zu, auch die Belegung der Betten geht deutlich zurück; auch wenn es einen leichten Anstieg gibt, ist dieser aber in keinster Weise nicht beherrschbar. Einschneidende „Schneekettenregelungen“ wie z. B. Personenobergrenzen können nur die Ultima Ratio sein, also das letzte Mittel, das wir nur zur Anwendung bringen, wenn es nicht anders geht, um den Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Diese sind für diese Verordnung, die am 1. Oktober in Kraft tritt und bis zum 30. November gilt, nicht vorgesehen. (Minister Manfred Lucha) Ich glaube, wenn wir alle sehr achtsam bleiben, werden wir den Übergang von der Pandemie zur Endemie, den ja auch der Ministerpräsident beschrieben hat, sehen. Dazu gehört auch unsere Initiative, jetzt auch noch mal epidemiologische Punkte wie die Eigenverantwortung bei Isolation und Absonderung in den Blick zu nehmen und hierzu eine qualifizierte Debatte weiterzuführen. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, auch beim Ausschuss, für die immer gute Beratung zu diesem Thema. Ich glaube, dass wir jetzt ein gutes Stück weiter sind. Wir haben ja heute und auch am Freitag noch mal die Gelegenheit, Themenkomplexe sehr ausführlich zu besprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
