Emil Sänze
Das sollte man aber allen sagen!) – Ja, das kann man auch anders ausdrücken, okay. Ich möchte zunächst einmal auf die Aussagen eingehen, die hier zum Anhörungsverfahren getroffen wurden. Acht Mal Ja: Ich habe als Lehrer meinen Schülern immer beigebracht, wenn man in irgendeiner Form etwas zitiert, dann – da werden mir die jungen Damen und Herren aus dem Publikum sicher zustimmen – zitiert man nicht nur das, was einem gerade in den Kram passt, sondern dann zitiert man auch das, was einem nicht in Kram passt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So, wie die AfD das immer macht! – Gegenruf des Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist Ihre Meinung!) – Das ist Ihre Meinung. Also hoffe ich doch, dass auch Sie der Meinung sind, dass man, wenn man etwas zitiert, es richtig zitiert und nicht einseitig zitiert. (Abg. Winfried Mack CDU: Warum sind Sie dann bei der AfD gelandet? Haben Sie sich da in der Tür ge- irrt, oder was? – Gegenruf des Abg. Emil Sänze AfD: Witzig! – Unruhe) Aber jetzt lassen Sie mich bitte meine Rede halten. Dann können wir gern privat darüber reden. ode – 45. Sitzung – Mittwoch, 28. September 2022 Wenn ein Kollege meint, dass acht Mal Ja gesagt wurde, dann muss ich entgegnen: Es wurde nicht acht Mal Ja gesagt, sondern es wurde acht Mal „Ja, aber ...“ gesagt, und zwar mit einem großen Aber. (Abg. Sascha Binder SPD: Wo steht das jetzt, was Sie sagen? Können Sie das mal zitieren?) – Nehmen Sie bitte die Stellungnahmen zur Anhörung, die Sie alle haben, und lesen Sie sie durch. (Abg. Sascha Binder SPD: Wo war das große Aber?) – Im Anhörungsverfahren; das haben Sie alle. Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hat zwar zugestimmt, erwartet aber – lesen Sie es durch – „deutliche Schritte für die Umsetzung in der Praxis“. Als Zweites zitiere ich Unternehmer Baden-Württemberg e. V. Selbstverständlich, er befürwortet die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung, sieht auch eine eindeutige Verpflichtung der Gymnasien im Thema Berufsausbildung – trotz bestehender Vorgaben, die es hier gibt. Die Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung wurde hier mehrfach genannt. Aber was sagt Unternehmer Baden-Württemberg e. V.? Diese berufliche Orientierung wurde bisher nicht – nicht nur zum Teil, sondern nicht – in entsprechendem Umfang berücksichtigt. (Abg. Sascha Binder SPD: Das kritisieren wir ja auch! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie sprechen gera- de für uns! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Das trifft zwar zu, aber das müssen wir hinnehmen!) Was sagt der Baden-Württembergische Handwerkstag dazu? Er verweist darauf, dass ein Drittel aller Studenten innerhalb der ersten fünf Semester das Studium abbrechen; bei den MINT-Fächern sind es sogar wesentlich mehr. Hier liegt eine deutliche Fehlallokation vor. Der Handwerkstag verlangt eine gleichwertige Ausbildung im akademischen und beruflichen Bereich. Der Philologenverband – die Kollegin Trauschel hat es gesagt – warnt vor einer Verwässerung des Bildungsauftrags der Gymnasien und meint, das Vorhaben könne nur eine Verschlechterung des Bildungsauftrags mit sich bringen. Der DGB erklärt zwar, dass er diesem Gesetzentwurf zustimmt, fordert aber, dass in Ergänzung Handlungen folgen müssen. „Lehrkräfte an Gymnasien“ – wortwörtlich aus der Stellungnahme des DGB zitiert – „haben meistens einen rein akademischen Werdegang.“ Ich kann das aus meiner Praxiserfahrung durchaus unterstreichen. Die Damen und Herren kommen aus dem Kreißsaal, gehen in den Schulsaal, dann in den Hörsaal und dann wieder zurück in den Schulsaal, ohne jeglichen Bezug, ohne jemals im produzierenden Gewerbe gearbeitet zu haben, ohne jemals den berühmten Tropfen Schweiß auf ihrer Haut gespürt zu haben. Deswegen sollten auch die Anforderungen für das Lehramt an beruflichen Gymnasien daran ausgerichtet werden. Jeder berufliche Lehrer muss eine Praxiszeit von mindestens einem (Hans-Peter Hörner) Jahr, in dem er tatsächlich gearbeitet hat – egal, in welchem Bereich –, nachweisen. Das sollte – als Lösungsvorschlag – auch aufs Gymnasium übertragen werden. Der Industrie- und Handelskammertag stellt zwar dar, dass er sehr gute Weiterentwicklungs- und Aufstiegsoptionen sieht, aber er verweist gleichzeitig nachdrücklich auf die bereits vollzogene Verankerung in der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung, die – wortwörtlich – „auch in allgemeinen Gymnasien anzuwenden ist“. Aber ich muss Ihnen sagen: Es wird nicht getan. Was passiert? Es kommt zu Studienabbrüchen. Es gab – wenn Sie eine Quelle verlangen, sehen Sie in der Drucksache 17/2950 nach – allein im Berichtsjahr 2021 3 280 junge Menschen, die an andere Schulen gegangen sind, davon 2 832 an die Realschule. Diese brauchen auch eine hoffnungsvolle Perspektive, die sie am Gymnasium vermittelt bekommen müssen. Auch die Zusammenarbeit zwischen beruflichen Teilzeitschulen und Gymnasien müssen wir vor Ort verstärken, z. B. durch Ausbildungsbotschafter, die aus den beruflichen Schulen an die Gymnasien gehen. – Frau Ministerin, das kostet nichts. Prinzip: Die jungen Leute sind motiviert. – Das würde auch Gräben zuschütten zwischen den sogenannten Teilzeitazubis und den vorhandenen Gymnasiasten, die sich als etwas Besseres fühlen. Meine Redezeit geht gleich zu Ende. Ich halte daher fest: Da wir in der bestehenden Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung genügend Vorschriften haben, auch an Gymnasien über berufliche Ausbildung zu informieren, lehnen wir, die AfD-Fraktion – wir sehen uns da als Sachwalter der Jugend in unserem Land und Wahrnehmer der Verbandsmeinungen, die zweigeteilt sind –, den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Worteinschübe allein bringen nichts, bringen kein Ergebnis. Noch einmal: Es müssen Handlungen folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
