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Silke Gericke

GRÜNE 28.09.2022 Sitzungen 17/45

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der kommenden Woche findet eine wichtige Sonderkonferenz statt. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder treffen sich mit Bundeskanzler Scholz, um über das Entlastungspaket zu beraten. Ein zentraler Punkt für die Länder wird hierbei die Finanzierung der öffentlichen Verkehre sein. Bei der Diskussion um eine bundesweite Nachfolgeregelung für das 9-€-Ticket müssen wir ganz klar sicherstellen, dass wir die Infrastruktur und ausreichende Angebote für hohe Fahrgastzahlen parat haben. Denn was hilft den Bürgerinnen und Bürgern ein günstiges Ticket, wenn keine Bahn oder kein Bus kommt? (Beifall bei den Grünen und der CDU) Das ist gerade für ein Flächenland wie Baden-Württemberg mit einer großen Verbundlandschaft das entscheidende Thema: die Erreichbarkeit im Land wie in der Stadt, vom Bodensee bis in die Region Main-Tauber, von der Ostalb bis in die Rheinschiene. Diese grundlegende Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land durch ein gutes Angebot an Bussen und Bahnen gilt es zu gewährleisten. Das ist der entscheidende Knackpunkt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Damit wir wissen, worüber genau wir heute sprechen, müssen wir uns das Konstrukt der Finanzierung noch einmal ins Bewusstsein rufen. Regionalisierungsmittel sind die Finanzierungsmittel, die der Bund den Bundesländern jährlich zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere zur Bestellung von Zügen, zur Verfügung stellen muss. Diese Verantwortung für den öffentlichen Verkehr auf der Schiene und beim Schienenersatzverkehr ist in Deutschland mit den Bahnreformen von 1994 und 1996 vom Bund auf die Länder übergegangen. Nach dem Besteller-Ersteller-System bestim- (Silke Gericke) men daher die Länder, auf welchen Strecken und in welchem Umfang die Verkehre organisiert werden. So sagt § 1 des Regionalisierungsgesetzes im Wortlaut: (1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt. Das Regionalisierungsgesetz sagt in § 5 aber auch: Den Ländern steht für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Steueraufkommen des Bundes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften für jedes Jahr ein Betrag zu. Damit leistet der Bund einen Finanzierungsbeitrag zu dieser Länderaufgabe. Die Höhe der Regionalisierungsmittel belief sich im Jahr 2019 auf 8,65 Milliarden €. Dieser Betrag wird jährlich um 1,8 % erhöht und nach dem sogenannten Kieler Schlüssel anteilig auf die Länder verteilt. Zusätzlich vor dem Hintergrund des Klimaschutzpakets der damaligen Bundesregierung wird eine weitere Aufstockung der Regionalisierungsmittel umgesetzt, die seit dem Jahr 2020 greift. Jetzt kommen wir zu der Sachlage, die uns alle bewegt: Ende 2021 hat der Bund mit dem Koalitionsvertrag den Ländern eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel versprochen. Das war ein kluges Versprechen, auf das wir uns aber auch gern verlassen möchten. Die Erhöhung der Mittel für die Länder ist ein dringend notwendiger Einschnitt. Denn unsere Ziele, die wir für die Daseinsvorsorge und zum Klimaschutz beschlossen haben, haben sich geändert. Sowohl im Bund als auch im Land ist breiter Konsens, dass es eine Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 braucht; denn sonst werden wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr verfehlen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Für eine Verdopplung der Fahrgastzahlen braucht es einen Ausbau des Angebots im öffentlichen Verkehr. Im Klartext: Es müssen mehr Busse und Bahnen fahren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) An diesem Ziel, an diesem Bedarf muss sich die Höhe der Regionalisierungsmittel orientieren. Außerdem stehen wir vor einer belastenden Sondersituation: Die Kosten im SPNV stiegen in den letzten Jahren schon permanent an, und durch den derzeit angespannten Energiemarkt explodieren sie. Regionalisierungsmittel sind Rückgrat und Grundlage für ein starkes Angebot im öffentlichen Verkehr. Regionalisierungsmittel sind die Finanzierungsmittel, die der Bund den Bundesländern jährlich zur Verfügung stellt – nicht nur, um vergünstigte Tarife, die der Bund festlegt, gegenzufinanzieren, nein; neben den Fahrscheineinnahmen sind die Regionalisierungsmittel das wesentliche Finanzierungselement für den Schienenpersonennahverkehr. Das heißt, wenn wir ein günstiges Ticket vom Bund gegenfinanzieren müssen, wissen wir nicht einmal, wovon wir es bezahlen sollen, weil ja die Einnahmen gleichzeitig wegbrechen. Mittel, die man eigentode – 45. Sitzung – Mittwoch, 28. September 2022 lich in die Bestellung von Zügen investieren sollte, muss man dann für Tarifvergünstigungen verwenden. Dass der Bund mit dem dritten Entlastungspaket massiv den Belastungen der Bürgerinnen und Bürger entgegensteuert, hat unsere volle Unterstützung. Viele Maßnahmen versprechen echte Erleichterungen insbesondere für Menschen mit schmalem Geldbeutel. Ich kann jede verstehen, die mit dem günstigen Ticket nach Sylt gefahren ist; nett da. „Aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg?“ Da wollen wir auch weiterhin gut an den Bodensee und in den Schwarzwald kommen. Ich wünsche der Arbeitsgruppe, die im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz über ein attraktives Nachfolgeangebot für das 9-€-Ticket verhandelt, viel Erfolg. Denn das Reallabor 9-€-Ticket hat gezeigt, dass Busse und Bahnen großen Zuspruch erfahren, wenn Tarife einfach und günstig sind. An dieser Stelle, lieber Verkehrsminister Hermann, einen herzlichen Gruß an die Menschen in Ihrem Haus, die hier unter großem Zeitdruck mithelfen, um die besten Lösungen für die Menschen im Land zu finden. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Aber es liegt doch klar auf der Hand, ein guter öffentlicher Verkehr funktioniert nur in einem Dreieck: Neben günstigen Fahrpreisen sind ein verlässliches Angebot mit einem dichten Takt und einer guten Qualität sowie pünktlichen und komfortablen Bussen und Bahnen entscheidend. Aus diesen Gründen benötigen die Länder mehr Geld vom Bund, um das Angebot im öffentlichen Nahverkehr derzeit überhaupt halten und stetig ausbauen zu können. Der Bund muss die Regionalisierungsmittel erhöhen; denn egal, wie günstig ein Ticket ist: Wenn das Gleis leer bleibt, weil Züge abbestellt werden müssen, hat niemand etwas davon. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unsere Forderung ist daher klar: Die Regionalisierungsmittel müssen zügig und substanziell erhöht werden. Wir haben ja im Ländle bewiesen, dass wir hier vor Ort den Ausbau gut vorantreiben, wenn wir ausreichend viele Mittel dafür haben. Berlin ist gar nicht fähig, für 16 Bundesländer passgenau den Schienenverkehr aufs Gleis zu bringen; man tut sich auf Bundesebene ja schon mit dem Deutschlandtakt im Fernverkehr schwer. Die Regionalisierung ist eine Erfolgsgeschichte für den Personennahverkehr, und das gilt insbesondere in Baden-Württemberg. Mit einem landesweiten Stundentakt von 5 bis 24 Uhr als Mindeststandard auf allen Strecken wird das Ziel verfolgt, den öffentlichen Verkehr in allen Regionen des Landes deutlich auszubauen. Das Angebot wird durch ein systematisches stündliches Expresszugnetz zwischen den Oberzentren in den Verdichtungsräumen und den ländlichen Räumen komplementiert. Die Menschen in Baden-Württemberg steigen gern in die schönen gelb-weißen „bwegt“-Züge ein. Aber diese Züge kosten eben auch etwas. Dafür haben wir erfolgreiche Vergabeverfahren in Baden-Württemberg umgesetzt, um diese Leistungen preiswert einzukaufen. In den kommenden Jahren stehen auch wieder neue Verfahren an. Erst diesen Montag wurde der Fahrplan für die schnellen IRE-Züge auf der Neu- (Silke Gericke) baustrecke Wendlingen–Ulm vorgestellt, der mit der Schwäbischen Alb und dem Bahnhalt Merklingen eine Region völlig neu für den Schienenpersonennahverkehr erschließt.

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