Wilfried Klenk
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lindenschmid, ich muss Sie enttäuschen; ich sehne nämlich den Tag nicht herbei. Ich sage Ihnen nachher auch, warum. (Beifall des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Ich darf zunächst Ihnen, lieber Herr Dr. Brink, ganz herzlich für Ihre Ausführungen sowie den 37. Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 danken. Wie im vorhergehenden Jahr hat Sie und die Landesregierung – uns alle – der Datenschutz in der Coronapandemie stark beschäftigt. Dabei wurden viele datenschutzrechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Der Datenschutz-Tätigkeitsbericht stellt uns diese auch ausführlich dar. Besonders die Corona-Verordnungen mussten häufig angepasst und überprüft werden. Ihre Zahl – das wissen wir alle – wuchs ständig. Die Übersicht zu Beginn des Tätigkeitsberichts zeigt den erheblichen Regelungsbedarf auf. Die Corona-Verordnungen beschäftigen sich mit fast allen Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger. Ich nenne beispielhaft die Corona-Verordnung Schule, die Corona-Verordnung Kita sowie die Corona-Verordnung Sport. Dabei musste natürlich jeweils der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, bestmöglichen Datenschutz zu genießen. Ich denke da vor allem, wie im Tätigkeitsbericht erwähnt, an die Schülerinnen und Schüler, den digitalen Unterricht oder an die Beschäftigten, die ihre Gesundheitsdaten dem Arbeitgeber offenbaren mussten. Um die beste datenschutzrechtliche Lösung zu finden, konnte die Landesregierung immer auf die engagierte fachliche Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz zählen – lieber Herr Dr. Brink –, selbst bei schwierigen Fragen wie der Parallelzuständigkeit, um nur ein Beispiel zu nennen. Dafür darf ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Im Ergebnis ist es gelungen, trotz der erforderlichen Grundrechtseingriffe den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Einschränkungen in der Pandemie haben den Bürgerinnen und Bürgern viel zugemutet. Für das Verständnis für die notwendigen Maßnahmen sind wir deshalb allen dankbar. Selbstverständlich ist es angezeigt, die beschränkenden Maßnahmen auch zurückzunehmen, sobald sie (Staatssekretär Wilfried Klenk) nicht mehr erforderlich sind. Dies kann ich nur bekräftigen und gern auch versichern. Leider stieg die Zahl der gemeldeten Datenpannen auf einen Rekord von über 3 000. Schuld daran waren u. a. Sicherheitslücken bei digitalen Anwendungen. Die Datensicherheit ist außerdem durch eine große Zahl von Cyberattacken bedroht. Dies besorgt mich ebenso wie den Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr. In Übereinstimmung mit Herrn Dr. Brink sehe ich hier großen Handlungsbedarf. Seit Anfang dieses Jahres sind wir dabei, entsprechend unserer beschlossenen Cybersicherheitsstrategie eine umfassende Cybersicherheitsarchitektur in Baden-Württemberg aufzubauen. Im Februar 2021 wurde die Cybersicherheitsagentur als Landesoberbehörde unter der Dienst- und Fachaufsicht unseres Ministeriums gegründet. Die Cybersicherheitsagentur wird durch spezialisierte, mobile Teams bei der Abwehr von Cyberangriffen unterstützen. Und nicht zuletzt arbeiten wir auch an der Schulung und der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung und unserer Kommunen. In unserem Haus genießt das Thema Informationssicherheit hohe Priorität. Das zentrale Verwaltungsportal service-bw wurde nicht nur entsprechend dem hohen IT-Sicherheitsstandard des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ausgestattet. Auch das in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überarbeitete Datenschutzkonzept sichert die Einhaltung hoher Datenschutzanforderungen. Auch in Zukunft wollen wir den Weg in die digitale Verwaltungswelt sicher und datenschutzkonform gehen. Für den engen Austausch mit dem Landesdatenschutzbeauftragten sind wir hierbei besonders dankbar. Schluss: 17 eriode – 43. Sitzung – Mittwoch, 20. Juli 2022 Deshalb darf ich zum Schluss Ihnen, Herr Dr. Brink, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nochmals ganz herzlich für den Datenschutz-Tätigkeitsbericht, die geleistete Arbeit und die konstruktive Zusammenarbeit der letzten Jahre ganz herzlich danken. Ich sage deshalb auch persönlich: Ich durfte Ihnen damals, am 1. Dezember 2016, als Erster zu Ihrer Wahl gratulieren. Alles Gute für Ihre Zukunft! Bleiben Sie gesund! Und vielleicht sehen wir uns, wie schon gesagt, ein zweites Mal irgendwo wieder. Herzlichen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen)
