Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1739. Dieser Antrag ist ein Beschlussantrag, der verschiedene Ersuchen an die Landesregierung enthält. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 7 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 4. Februar 2022 – 37. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2021 – Drucksachen 17/1600, 17/2621 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Das Wort erteile ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Herrn Dr. Stefan Brink. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, Ihnen heute den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2021 vorstellen zu dürfen. Sie haben ihn bestimmt schon gesehen. Ich möchte Ihnen einige Kennzahlen des Berichts an dieser Stelle kurz nochmals in Erinnerung rufen. Im Jahr 2021 erreichten den Landesbeauftragten 4 708 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Das ist ein Wert, der sich durchaus mit dem des Jahres 2020 vergleichen lässt; da waren wir auf gleich hohem Niveau. Interessant ist zu sehen, dass nicht nur das Beschwerdeniveau sehr hoch ist, also die Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema, und unsere Einbeziehung gleichbleibend intensiv ist, sondern dass sich, wie ich schon verschiedentlich ausführte, in Pandemiezeiten die Beschwerderichtung deutlich geändert hat. Während vor dem Jahr 2020 die Beschwerden über private Datenverarbeiter das Gros der Beschwerden darstellten, hatten wir seit 2020 einen deutlichen Schwenk. Jetzt ist es so, dass sich die Bürgerinnen und Bürger deutlich stärker dafür interessieren, wie der Staat, insbesondere die Gesundheitsämter oder die Sicherheitsbehörden, mit unseren Daten umgeht – eine interessante Entwicklung, die wir natürlich weiter beobachten, weil ich davon ausgehe, dass sich das nach der Pandemie wieder beruhigen bzw. wieder zur alten Größe zurückgehen wird. Spannend – neben dieser hohen Zahl von Beschwerden – ist auch, dass sich die Zahl der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 % auf über 3 000 gesteigert hat. Das heißt, über 3 000 (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe Mal meldeten sich bei uns Unternehmen und Behörden und wiesen darauf hin, dass sie – versehentlich oder weil sie z. B. Opfer eines Hackerangriffs wurden – die Kontrolle über ihre Daten verloren haben. Das ist ein neuer Höchststand, der absolut bedenklich ist und darauf hinweist, dass wir in Sachen Datensicherheit noch wesentlich stärkere Anstrengungen unternehmen müssen. Dies gilt sowohl für Behörden als auch für Unternehmen. Was sich verändert hat – dies sieht zunächst einmal wie eine bedenkliche Entwicklung aus –, ist, dass sich die Zahl der direkten Beratungsanfragen an uns, an den Landesbeauftragten, deutlich verringert hat. Es war im Berichtszeitraum nur noch etwa eine Größenordnung von 2 200 Anfragen, also 1 000 weniger als im Vorjahr. Wenn Sie sich in Erinnerung rufen, was unsere Zielsetzung im Datenschutz ist – dass wir nicht nur Aufsicht sein, sondern auch beraten wollen –, so hört sich das zunächst einmal problematisch an. Es löst sich aber sofort auf, wenn man sieht, dass sich zeitgleich die Zahl der Anmeldungen und der Teilnehmenden an Veranstaltungen unseres Bildungszentrums um über 1 200 erhöht hat – aus meiner Sicht insofern ein gutes Zeichen dafür, dass wir mit der Einrichtung des Bildungszentrums einen guten Schritt gegangen sind und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger entsprechen, die weniger direkte Anfragen an uns stellen und dafür häufiger unser Angebot im Bereich des BIDIB in Anspruch nehmen. Was sich massiv verändert hat – das kann man durchaus problematisieren –, ist die Zahl der von uns im Berichtszeitraum durchgeführten Kontrollmaßnahmen. Sie hat sich weiter reduziert. Wir haben tatsächlich noch zehn Kontrollen im Jahr 2021 durchgeführt. Das ist geradezu lächerlich wenig, ist aber natürlich auch durch die Pandemie bedingt. Das heißt, ich wollte weder den verantwortlichen Stellen im Land noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Behörde in der Pandemie zumuten, vor Ort zu gehen und Kontrollen durchzuführen. Wir steigen stattdessen auf Onlinekontrollen um, soweit wir es entsprechend durchführen können. Letzter Hinweis, da das Thema Bußgelder in der Wahrnehmung des Datenschutzes immer eine große Rolle spielt: Wir haben im Jahr 2021 129 Bußgeldverfahren eingeleitet; das ist relativ viel und eine Steigerung gegenüber den letzten Jahren. Tatsächlich haben wir allerdings nur 14 Bußgeldbescheide verhängt – eine absolut durchschnittliche Größenordnung. Der Umfang der insgesamt eingenommenen Bußgelder beträgt etwa 320 000 € – ein Wert, der durchschnittlich ist, würde ich sagen. Also können Sie auch in diesem Bereich sehen, dass wir – zumindest aus meiner Sicht – durchaus mit Augenmaß vorgehen. Das Verfahren, das viele im Jahr 2021 mitbekommen haben, war das Verfahren gegen den VfB Stuttgart. Sie werden die Entwicklung beobachtet haben. Ich kann an dieser Stelle den VfB nur dafür loben, wie er mit dem Thema umgegangen ist. Er ist offensiv damit umgegangen und hat unsere Kritik auch angenommen. Seitdem hat er gemeinsam mit uns eine ganze Reihe von Datenschutzveranstaltungen durchgeführt. Er hat sich insbesondere auf die Fahnen geschrieben, die Jugendlichen im Verein zum Thema Datenschutz – da geht es natürlich in erster Linie um die Nutzung von Social Media oder anderen digitalen Mitteln – zu sensibilisieren. Das hat er zu seiner Sache gemacht. Aus meiner Sicht hat er es gut geschafft, aus einer kritischen Situation eine positive zu machen. periode – 43. Sitzung – Mittwoch, 20. Juli 2022 eit Dr. Stefan Brink) Wie gestalten wir in Baden-Württemberg den Datenschutz? Wir machen das – ich sagte es eben schon – in einem Gleichklang von Aufsicht auf der einen und Beratung auf der anderen Seite. Das ist, wenn man ins Land und darüber hinaus schaut, leider nicht selbstverständlich. Mehr als die Hälfte der deutschen Datenschutzbeauftragten der Länder führen keine Beratung mehr für verantwortliche Stellen durch. Das heißt, es werden weder Behörden noch Unternehmen mit einem Beratungsangebot versehen. Warum ist das so? Das hängt damit zusammen, dass die anderen Landesbeauftragten – ich sage nachher noch ein bisschen was dazu – deutlich schwächer ausgestattet sind, als wir es inzwischen in Baden-Württemberg sind. Es hängt auch damit zusammen, dass viele Aufsichtsbehörden es nicht als ihre Aufgabe begreifen, mit Verantwortlichen zu reden und ihnen Hinweise zu geben, wie man idealerweise mit Datenverarbeitungsfragen umgeht. Das ist aus meiner Sicht vor allem deshalb kurzsichtig, weil die Datenschutz-Grundverordnung, die wir seit 2018 nicht nur in unseren Worten, sondern auch in unseren Taten führen, mehr ist als nur eine Datenschutzregulierung. Sie macht gleichzeitig klar, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein alltäglicher Vorgang ist, dass es ein wirtschaftlich akzeptabler Vorgang ist und dass wir mit den personenbezogenen Daten durchaus auch als Wirtschaftsgut umgehen können und müssen. Damit schafft die Datenschutz-Grundverordnung etwas, was weltweit beachtet wird und für ganz Europa zentral ist, nämlich einen Ausgleich zwischen einerseits dem Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und andererseits der Möglichkeit, personenbezogene Daten auf aktive und moderne Art und Weise zu verwenden, zu schaffen. Die Kunst besteht darin, hier einen guten Ausgleich zu finden. Ich glaube, das hat nicht nur die europäische Ebene gut geschafft, sondern es ist schlicht und ergreifend unsere Aufgabe als Aufsichtsbehörde, diesen Gleichklang herzustellen. Wie machen wir das konkret? Wir sind natürlich Aufsichtsbehörde, wir sind also die Stelle, die z. B. die Bußgelder verhängt, Anordnungen trifft und Verwarnungen ausbringt. Aber wir machen das immer mit Blick auf ein für uns ganz wesentliches Stichwort, nämlich mit Blick auf Alternativen: Kann sich der Verantwortliche auch anders verhalten? Dahinter steht die Idee, dass wir nicht nur problematische Anwendungen untersagen, sondern auch immer darauf hinweisen, dass es bessere Möglichkeiten als die gerade versuchte gibt. Drei Beispiele dazu. Das erste Beispiel ist der Umgang mit Social Media – ein zentrales Problem. Wir haben uns dieses Problems insbesondere mit Blick auf die Tätigkeit von Behörden in Social Media angenommen. Diese haben wir problematisiert und kritisiert, weil Informationen, die öffentliche Stellen an Bürgerinnen und Bürger geben, aus unserer Sicht nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass sich der Bürger auf eine Plattform begibt, wo er in der Freiheit seiner Datenverwendung eingeschränkt wird, wo er letztlich auch wirtschaftlich verwertet wird. Deswegen sprechen wir mit den Behörden nicht nur darüber, in diesem Bereich zurückhaltender zu sein, sondern weisen sie auch auf das Angebot hin, auf Alternativen umzusteigen. Das ist in vielen Bereichen schwierig; das wissen wir auch. Es gibt noch keine gleichwertige Alternative zu Facebook, aber es gibt in anderen Bereichen sehr gute Alternativen. Bei- (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit spielsweise muss man nicht zwingend auf Twitter unterwegs sein, vielmehr kann man das inzwischen auch über einen alternativen Dienst machen. Dieser nennt sich Mastodon und erfreut sich in dem Moment immer größerer Beliebtheit, in dem mehr interessante Sender auf dieser Plattform unterwegs sind. Sobald öffentliche Stellen – die haben etwas zu sagen, die haben etwas zu berichten, die wollen auch tatsächlich aktive Öffentlichkeitsarbeit betreiben – dies auf anderen Kanälen als den üblichen gewerblichen Kanälen tun, stellen sich die Nutzerinnen und Nutzer auch tatsächlich darauf ein. Es gibt eine Alternative zu Youtube, also dem Kanal, auf dem ich Videos abrufen kann, die sich Peertube nennt. Seit wenigen Wochen betreiben wir selbst ein entsprechendes Angebot. Zudem haben wir einen Server für Mastodon aufgesetzt, auf dem wir inzwischen sehr viele öffentliche Stellen, u. a. die Landesregierung, zahlreiche Ministerien, sehr viele Hochschulen des Landes, immer mehr Anbieter aus dem kommunalen Bereich, beherbergen, da wir über die eigenen Mastodon-Instanzen die Sicherheit geben, dass dieser Kanal nicht einfach wieder verschwindet. Sobald das Angebot angenommen wird, sehen wir, dass die Nutzerzahlen massiv steigen. Sie haben sich in diesem Jahr mehr als verdoppelt. Das ist eine tolle Entwicklung. Genau so wollen wir denken: in Alternativen. Wir wollen einen Kanal nicht einfach schließen und sagen: „Er ist datenschutzwidrig“, sondern gleichzeitig aufzeigen, wie es besser, wie es anders gehen kann. Alternativität ist übrigens auch ein Stichwort mit Blick auf die Bildungsplattform des Kultusministeriums. Sie haben mitbekommen, dass wir in diesem Bereich gerade im vergangenen Jahr intensiv – aus meiner Sicht auch sehr gut und vertrauensvoll – zusammengearbeitet und es geschafft haben, Alternativen zu den aus meiner Sicht notwendigerweise zu Recht problematisierten Angeboten etwa aus den USA aufzuzeigen. Dort, wo etwa Alternativen zu Microsoft-Produkten entstehen, haben wir die Chance, tatsächlich Datenschutz gut und sinnvoll umzusetzen – nicht im Sinne von Verboten, sondern zunächst im Sinne von alternativen Angeboten. Die Beratung tritt neben die Aufsicht. Ich sagte, wir brauchen hierbei einen Gleichklang. In diesem Zusammenhang muss ich eigentlich nur auf das Bildungszentrum hinweisen, das für uns inzwischen eine zentrale Rolle einnimmt und sich einer sehr großen Nachfrage erfreut. An dieser Stelle kann ich mich nur noch einmal beim Parlament bedanken, dass wir die Möglichkeit bekommen haben, dieses aufzubauen. Es hat sich wirklich innerhalb kurzer Zeit prächtig entwickelt und ist nach wie vor bundesweit das einzige Bildungszentrum in diesem Bereich. Es gibt allerdings den ersten Nachahmer: Niedersachsen baut jetzt auch so etwas auf. Das ist schön und führt, glaube ich, absolut weiter. Ein Hinweis, wie schön die Kommunikation mit den Behörden funktioniert: Ich konnte in den vergangenen Tagen mit dem Städtetag eine Vereinbarung darüber treffen, dass wir im Jahr 2023 mehr als 500 behördliche Datenschutzbeauftragte im Bildungszentrum schulen werden, also sie zu uns einladen. Möglicherweise muss ein Teil der Schulungen online stattfinden. In jedem Fall wollen wir eine Schulung anbieten, in der wir den behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht nur unsere Sichtweise, sondern auch praktische Umgangsformen in Sachen Datenschutz nahelegen wollen. eriode – 43. Sitzung – Mittwoch, 20. Juli 2022 Dr. Stefan Brink) Schließlich komme ich zum letzten Gesichtspunkt, der auch schon wiederholt hier im Parlament angesprochen worden ist: unser Umgang mit Vereinen. Sie wissen, wie schwierig es für viele Vereine war, in den Jahren 2018 und 2019 auf die Herausforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu reagieren. Gerade für nicht gewerblich tätige und ehrenamtlich geprägte Vereine war dies eine Hürde. Wir haben darauf reagiert, indem wir ein Onlinetool ins Netz gestellt haben, womit sich die Vereine eine rechtskonforme Datenschutzerklärung per Mausklick zusammensammeln können; nach 20 Minuten sind sie so bei einem guten Ergebnis. Mich freut sehr, dass im Jahr 2021 die Stiftung Datenschutz unser Tool aufgegriffen hat und dies inzwischen bundesweit ausrollt. Das ist unsere Rolle. Das ist unser Rollenverständnis. Das sind unsere Möglichkeiten. An dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank für die Unterstützung des Parlaments, dafür, dass wir in den vergangenen fünf Jahren zur größten deutschen Datenschutzbehörde mit mehr als 80 Mitarbeitenden werden konnten, dass wir unsere Aufgaben wahrnehmen können. Wir finden Gehör im Bereich des Datenschutzes und auch darüber hinaus. Wir setzen Themen. Wir sind gefragt. Deswegen an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank. Gestatten Sie mir, wenn ich das sagen darf, dass dieser Dank in besonderer Weise einem Abgeordneten gilt, der in den vergangenen Jahren wie kein anderer den Datenschutz und die Informationsfreiheit geprägt und sich dafür eingesetzt hat: Uli Sckerl, der nicht mehr unter uns weilt, war derjenige, der aus unserer Sicht, für uns spürbar und absolut nachvollziehbar unsere Rolle gesehen und unterstützt hat. Dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der SPD, der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Rüdiger Klos AfD) Mein Dank gilt an dieser Stelle auch der Landesregierung für die durchweg faire Zusammenarbeit. Ich schätze sehr, dass wir es in den vergangenen Jahren bei Kontroversen, die wir in der Sache immer hatten und wahrscheinlich auch haben müssen, immer geschafft haben, zu einer im Ergebnis fairen Zusammenarbeit gefunden zu haben. Das ist nicht selbstverständlich. Wenn ich nicht nur in Deutschland, sondern europaweit auf die Situation von Aufsichtsbehörden schaue, sehe ich viele Aufsichtsbehörden, die unter Druck geraten, weil sie z. B. mangelhaft ausgestattet sind, weil sie Budgetkürzungen hinnehmen müssen, weil es Einflussnahmen auf innerbehördliche Entscheidungen gibt. Das sind alles Gesichtspunkte, von denen ich in Baden-Württemberg sagen kann: Die hat es nicht gegeben. Die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit meiner Behörde standen nie zur Debatte. Auch dafür bin ich dankbar. Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine letzte Bemerkung: Mein Team, ich und meine Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns über Ihr sehr reges, sehr aktives Interesse an unserer Arbeit. Wir freuen uns immer, wenn Sie uns in Ihre tägliche Arbeit mit aktuellen Fragestellungen einbeziehen – wenn Sie das tun, oder wenn die Landesregierung das tut. Wir versprechen Ihnen und natürlich den Bürgerinnen und Bürgern an dieser Stelle, dass wir weiterhin vollen Einsatz zeigen werden. Darüber, wie wir das im (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreihe vergangenen Jahr gemacht haben, legen wir im Jahresbericht 2021 Rechenschaft ab. Herzlichen Dank, dass Sie sich damit beschäftigen. Danke schön. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der AfD)
