Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entlastungspakete der Bundesregierung waren und sind ein notwendiger Schritt. (Zuruf von der AfD) Tatsächlich, meine Damen und Herren, war noch vor einem halben Jahr für niemanden von uns absehbar, (Zuruf von der AfD: Für Sie nicht!) dass sich die Preise über einen längeren Zeitraum hinweg dermaßen inflationär entwickeln würden, wie sie das derzeit tun. Ja, es war zuerst die Corona- bzw. Covidpandemie mit ihren bekannten Folgen, natürlich auch auf die Lieferketten, aber natürlich auch auf Kinder und Jugendliche, denen dieses Virus am meisten zugesetzt hat. Und als sich die Wirtschaft gerade erholte, kam Putins brutaler Krieg – ich zitiere den allseits anerkannten Journalisten Thomas Roth –, die „KGB-Diktatur Putins mit einem Angriffskrieg“. Ich glaube, man muss schon immer wieder sagen, dass dies der Grund dieser maximalen Verwerfung ist. Ja, wir haben rasant steigende Energie- und Lebensmittelpreise. Und ja, diese Preissteigerungen – das hat das demokratische Spektrum hier wieder einmal klar festgestellt – treffen insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, Familien mit Kindern und Menschen, die schon vor Krisenlagen zu kämpfen hatten und die auch schon vor Krisenlagen in unserem Fokus standen; das möchte ich hier auch noch mal sagen. Ich sage auch gleich noch etwas zur Kindergrundsicherung. eriode – 42. Sitzung – Mittwoch, 13. Juli 2022 (Abg. Anton Baron AfD: CO -Besteuerung!) Ja, die Entlastungspakete auf Bundesebene sind wirklich notwendig für die einzelnen Menschen und für uns als Gesellschaft. Worüber reden wir heute? Ich will auf das Thema zu sprechen kommen. Die Verführung, darum herum zu gehen, ist einfach da, sie gehört auch zum Parlamentarismus. Aber wir unterhalten uns heute über den Sofortzuschlag für Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder den Kinderzuschlag beziehen. Das ist ein wichtiges Element. Es ist deswegen wichtig, weil es sich eben nicht – das haben Sie auch erwähnt – um Einmalzahlungen, sondern um fortlaufende Zahlungen, nämlich eine monatliche Gewährung ab Juli 2022, handelt. Diese Leistung wird bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gewährt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Einführung einer Kindergrundsicherung setzen wir uns schon lange ein. Baden-Württemberg hat in seinem Vorsitzjahr einen Antrag gestellt. Niedersachsen hat in der kollegialen Familie eine Arbeitsgruppe geleitet. Kollegin Dr. Kliche-Behnke, es waren auch die CDU-geführten Länder, die diesem Antrag zur Einführung einer Kindergrundsicherung einstimmig zugestimmt, daran mitgearbeitet und ihn deshalb auf den Weg gebracht haben. Aus dem parlamentarischen Leben auch Ihrer Partei wissen Sie, dass es von der Erkenntnis zur Umsetzung manchmal zu lange dauert. Aber da möchte ich schon ausdrücklich sagen: In den letzten zwei Jahren hat das ganze demokratische Spektrum, auch der FDP-Kollege aus NRW, der jetzt nicht mehr im Amt ist, und der aus Schleswig-Holstein, die Kindergrundsicherung mit protegiert und mit unterstützt. Das darf man sagen. Ich glaube, dass gerade wir aus Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf den Koalitionsvertrag als auch auf die Wahlprogramme einen großen Beitrag leisten konnten. Bis es so weit ist, haben wir jetzt diese monatlichen Entlastungsleistungen. Ja, bis zum Inkrafttreten ist es noch ein Schritt. Ein sehr schnelles Inkrafttreten der Entlastungen war und ist notwendig. Es gab sehr eng getaktete Abläufe, auch parlamentarische Abläufe, auf die Sie Wert legen. Das haben Sie uns gegenüber ja auch in der Pandemie zum Ausdruck gebracht. Deswegen bin ich der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU wirklich dankbar, dass sie diesen Antrag gestellt haben und dass wir heute auch sehr schnell – der Ausschussvorsitzende ist jetzt nicht da –, gleich die Anhörung im Ausschuss machen können, damit wir keine Frist verpassen. Sonst hätten wir die Bestimmungen gar nicht fristgerecht umsetzen können. Wir wollen dieses Gesetzgebungsverfahren tatsächlich noch vor der Sommerpause abschließen. Dann wird das Gesetz ausnahmsweise rückwirkend in Kraft treten. Zum eigentlichen Regelungsgehalt plädiere ich dafür, einfach bei der guten Ordnung der Dinge zu bleiben. Man übernimmt sich gern mal, wenn man denkt: Was die einen zu tun haben, könnten andere noch mal übernehmen. Jene, die etwas länger dabei sind, wissen, dass die SPD und die Grünen seinerzeit das Landesfamiliengeld umgewidmet, umstrukturiert haben. (Minister Manfred Lucha) Es ist also immer darauf zu achten: Wo hat man eigene Verantwortung? Der Regelungsgehalt unseres Gesetzes ist die Bestimmung der örtlichen Träger der Sozialhilfe als Träger des Kindersofortzuschlags für die leistungsberechtigten Kinder. Ich denke, das ist dabei unstrittig. Ich möchte schon noch mal betonen, dass über den Bundesrat alle 16 Bundesländer gemeinsam gefordert hatten, dass der Bund für diese Leistung eine Erstattungsregelung vorsieht und die Kosten der Leistung trägt. Wir haben uns nicht durchgesetzt. Die Kosten, die im SGB XII durch den Kindersofortzuschlag anfallen – um den geht es jetzt –, sind in der Tat überschaubar. Nach unseren Berechnungen bleibt – es wurde schon angesprochen – die Belastung der Kommunen durch diese neue Leistung unterhalb der sogenannten Wesentlichkeitsschwelle, die gesetzlich festgelegt ist. Damit besteht keine Ausgleichspflicht des Landes gegenüber den Kommunen. Es gab die Frage, ob wir mit den Kommunen gesprochen haben. Wir sprechen immer mit den Kommunen. Natürlich kennen wir die Positionen der Kommunen. Dass sie davon nicht begeistert sind, ist doch klar. Gleichzeitig ist es aber in ihrer originären Verantwortung. Das ist auch die gute Ordnung der Dinge. Ich sage nur: Der baden-württembergische Finanzausgleich, der die Kommunen regelhaft stark ausstattet, wird in vielen anderen Bundesländern, wo es dann erst auf Zuruf und nur durch Wohlwollen gemacht wird, immer sehr bewundert. Ich glaube, wir sollten an dieser guten Ordnung der Dinge festhalten. Sie können sich da als Ausschussmitglied heute auch noch ein Bild machen; wir haben ja die Anhörung. Ich habe aber doch auch vernommen, dass Sie diesem Gesetz jetzt zustimmen, weil es notwendig ist, dass wir diese Gelder schnell und unkompliziert auszahlen. Das steht im Vordergrund. Ressourcen-, Aufgaben- und Verantwortungsdebatten werden wir uns in der Krise, in der nächsten Zeit meines Erachtens eher sparen müssen. Wir müssen vielmehr schauen, wer an welcher Stelle mit welchen Instrumenten tätig wird. Sie wissen: Wir seitens des Landes sind verantwortlich für die Bereitstellung der Infrastruktur. Deswegen machen wir Netzwerkstrukturen gegen Kinderarmut, Befähigungsstrukturen. Wir sind nicht der leistungsrechtliche Teil. Da würden sich die Länder übernehmen. Wir sind dafür verantwortlich, dass Bundesgesetze gut umgesetzt werden, und das tun wir in diesem Fall. Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
