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Nikolai Reith

FDP 13.07.2022 Sitzungen 17/42

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem völkerrechtswidrigen und brutalen Überfall Russlands auf die Ukraine wurde die rasante Steigerung der Lebenshaltungskosten weiter beschleunigt. Das spüren wir alle Tag für Tag. Aber diejenigen, die schon davor jeden Cent zweimal umdrehen mussten, trifft es besonders hart und nicht selten existenziell. So verzeichnen die Tafeln eine Verdopplung oder gar Verdreifachung der Zahl von Bedürftigen, die auf deren Angebote angewiesen sind. Sozialverbände schlagen zu Recht Alarm. Deshalb bin ich der Bundesregierung für die vielfältigen Maßnahmen zur Unterstützung dankbar, die bereits auf den Weg gebracht wurden und noch auf den Weg gebracht werden. Eine dieser Maßnahmen ist der heute von uns diskutierte Gesetzentwurf, der die Einführung einer Soforthilfe für Minderjährige aus sozial benachteiligten Familien vorsieht. Es ist ein kleiner Baustein, der den Lebensunterhalt dieser Familien ein Stückchen erleichtern soll. Vorredner haben es schon gesagt: Es ist ein Weg zur Grundsicherung, den wir anstreben und der wichtig ist. Ob er jetzt tatsächlich finanzielle Spielräume schafft, wie es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf zu lesen ist, sei dahingestellt. Aber, immerhin, es ist ein Teil der Gesamtmaßnahmen unserer Bundesregierung, und das ist gut so. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Es stellt sich für mich allerdings die Frage – da schaue ich in Richtung CDU, Kollege Mayr –, weshalb dieser Unterstützungsbedarf nicht bereits von der alten Bundesregierung gesehen wurde. Dass er schon in den zurückliegenden Jahren der Coronapandemie notwendig gewesen war, ist sicher unstrittig. Die nahende Inflation war bereits damals in Sicht, und die Coronapandemie hat zusätzlich stark belastet. (Nikolai Reith) Für die Landesregierung ist es in diesem Fall ein Leichtes, dies umzusetzen; schließlich zieht sie sich direkt auf das Konnexitätsausführungsgesetz zurück und reicht die Kosten aufgrund der Wesentlichkeitsschwelle vollumfänglich an die Kommunen, die Stadt- und Landkreise, weiter. Deswegen frage ich Sie, Herr Minister Lucha: Haben Sie mit den Stadt- und Landkreisen in Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs wenigstens einmal gesprochen? Wissen die örtlichen Träger der Sozialhilfe, dass spätestens in drei Wochen nicht budgetierte Mehrkosten auf sie zukommen? Ich bin auf die Antwort gespannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass schnell nicht immer die bevorzugte Geschwindigkeit des Sozialministers ist, sehen wir an der späten Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes oder zuletzt bei der Umsetzung der DS-GVO im Bereich des Sozialministeriums, die schon drei Jahre früher hätte erfolgen können bzw. müssen. Durch die dort zu erwartenden Einsparungen wäre ein Großteil der Mehrausgaben im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf bereits finanziert gewesen. Dass außerdem frühzeitige Kommunikation und Beteiligung der Betroffenen nicht nur eine Frage der Wertschätzung, sondern ein Erfolgsfaktor – oder bei Nichtbeachtung ein Misserfolgsfaktor – ist, sehen wir gerade bei der Diskussion um den „Faulen Pelz“. Nach dem sozial inkompetenten Vorgehen der Landesregierung bei der Rückforderung der Regelsätze im Zusammenhang mit dem 9-€-Ticket (Lachen des Abg. Rüdiger Klos AfD) ist es sicher besser, die Umsetzung unseren Stadt- und Landkreisen zu überlassen. (Abg. Raimund Haser CDU: Sehr charmant!) Ab August werden nun also die Stadt- und Landkreise die Soforthilfe auszahlen, und ich danke den Vertretern vor Ort bereits jetzt für ihr Engagement. (Beifall bei der FDP/DVP) Die FDP/DVP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir hoffen darauf, dass die Landesregierung auch selbst ein paar Ideen entwickelt, wie wir die Bürgerinnen und Bürger im Land entlasten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

Alle Reden von Nikolai Reith Protokoll ↗