landtag-bw.de ↗

Dr. Rainer Podeswa

AfD 13.07.2022 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es war ja zu erwarten, dass Sie angesichts des offensichtlichen Skandals nicht auf Argumente eingehen, sondern hier skandalisieren, zumindest was diese Seite des Plenums angeht. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Herr Wolf und Herr Weinmann, Sie haben Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zitiert, dabei aber natürlich Artikel 5 Absatz 2 unterschlagen. Es geht hier nicht um die Rundfunkfreiheit, es geht hier darum, dass im Grundgesetz festgelegt ist, die Rechte der Rundfunkfreiheit ... finden ihre Schranken – ich zitiere wörtlich – in ... den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend ... (Beifall bei der AfD) (Dr. Rainer Podeswa) Der Vorbehalt des Jugendschutzes vor dem Recht der Rundfunkfreiheit im Grundgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich – ausdrücklich! – unterstrichen. Ich verweise Sie dazu auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 30, 336 (348) und BVerfGE 77, 346 (356). Es geht nicht um Zensur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Zuruf von den Grünen: Doch!) Es geht hier um Jugendschutz. Und es geht nicht um den einen Beitrag, sondern es geht darum, dass zehn Minuten Redezeit nicht ausreichen würden, auch nur die Titel – wie „Gesichtsbesamung“, „Gummipuppen“, „Sex mit Tieren“ – alle aufzuzählen. Zehn Minuten reichen dazu nicht. Die Landesmedienanstalt gibt Millionen Euro aus, um Kinder vor kritischen Inhalten zu schützen, und der SWR gibt Millionen Euro aus, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Haben Sie denn der Landesmedienanstalt geschrieben?) um über „Hanna Secret“-Wegweiser in Pornoportale zu führen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Haben Sie der Lan- desmedienanstalt geschrieben?) Dass hier das Thema Jugendschutz – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Haben Sie jetzt der Landesmedienanstalt geschrieben oder nicht?)

Alle Reden von Dr. Rainer Podeswa Protokoll ↗