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Dr. Rainer Podeswa

AfD 13.07.2022 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Versagt die Medienüberwachung?“ Das ist die Frage dieser Aktuellen Debatte. Wenn im Kinder- und Jugendprogramm des SWR Beiträge verbreitet werden mit Inhalten wie „Gruppenanalsexpartys unter Drogen“, „Gesichtsbesamung mit Pornostar Hanna Secret“ oder „Zoophilie – Sex mit Tieren“, darf man diese Frage stellen. Man kann die Frage allerdings auch sofort beantworten: Die Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktionieren offensichtlich nicht. Aber kommen wir zu den Fakten. Der SWR verantwortet für ARD und ZDF das Jugendangebot „funk“; „funk“ ist auf verschiedenen Internetplattformen aktiv. Diese sind natürlich die eigene Homepage, dann die ARD-Mediathek, die ZDF-Mediathek, Facebook, Youtube, Twitter, Instagram, TikTok, Spotify, Snapchat – um nur die bekanntesten zu nennen. Auf diesen Plattformen werden im Jugendprogramm „funk“ über 70 verschiedene Themenkanäle angeboten – natürlich auf verschiedenen Accounts. Multipliziert man das, ergeben sich daraus viele Hundert Verbreitungswege. Während das klassische Fernseh- und das klassische Radioprogramm aus einer überschaubaren Anzahl von Sendern bestehen, bietet das Internet die Möglichkeit, ohne Grenzen neue Kanäle zu eröffnen oder aufzukaufen – was auch getan worden ist. Inzwischen gibt es nach nur fünf, sechs Jahren des Bestehens des Jugend-Content-Kanals „funk“ unter der Verantwortung des SWR über 29 000 Videos in diesem Jugendangebot. Lassen Sie mich ein Beispiel, welches in den Medien schon mehrfach veröffentlicht und verbreitet wurde – man sollte eigentlich voraussetzen, dass es hier jedem bekannt geworden ist – und das auch dieser Aktuellen Debatte den Titel gegeben hat, etwas genauer ausführen. „Chemsex – Warum einige Schwule auf Drogen Sex haben“ ist etwa ein Jahr alt und erscheint im SWR-Kanal Y-Kollektiv als Doku. (Unruhe) In dieser Doku begleiten zwei SWR-Mitarbeiter, zwei SWR-Redakteure zwei etwa 50 Jahre alte Männer dabei, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die waren vom SWR? – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) wie sie verschiedene Drogen beschaffen, Drogen wie Koks, Crystal Meth, Ketamin, Gras, Poppers usw. Wie Sie wissen, ist der Erwerb dieser Drogen strafbar. Zwei Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks filmen dann anschließend volle zwölf Stunden lang – im Beitrag wird ausgeführt, dass für Zwischenpausen extra ein Ruheraum für periode – 42. Sitzung – Mittwoch, 13. Juli 2022 die Redakteure eingerichtet wurde –, wie beide Männer Drogen nehmen und dann per Chemsex sechs, sieben oder mehr Partner verwöhnen. Die gezeigten Bilder sind teilweise explizit, wenn auch die Geschlechtsteile verpixelt werden. Der Drogensex der Männer wird nicht ernsthaft kritisch betrachtet, sondern mehrfach auf die gleiche Stufe gestellt wie Alkohol bei Familienfeiern. Sogar vom Sexualtherapeuten der Deutschen Aidshilfe hört man, dass Chemsex natürlich nicht nur negativ sei, sondern auch Spaß mache. „Funk“ richtet sich an eine Zielgruppe ab 14 Jahren. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den Beitrag selbst mit der Altersfreigabe ab zwölf Jahren gekennzeichnet. Er ist in der ARD-Mediathek ohne jede Zugangsbeschränkung ganztägig abrufbar. (Zuruf: Nein, falsch!) Das Video warnt die jungen Zuschauer nicht vor dem Konsum von Drogen. Das Video warnt auch nicht vor der Beschaffung der illegalen Drogen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Vortrag strotzt vor falschen Behauptungen!) Das Video warnt auch nicht vor der Problematik von gepanschten Drogen. Das Video weist auch nicht darauf hin, dass Ärzte und das Robert Koch-Institut steigende Infektionszahlen bei HIV mit den Chemsex-Partys von Homosexuellen in eindeutige Verbindung gebracht haben, weil dabei häufig – in großer Zahl – ungeschützter Geschlechtsverkehr stattfindet. Man gibt den Zuschauern noch den Hinweis auf die beste App, mit der man Chemsex-Partner finden kann. Und schon im Intro werden Drogen zum Tipp erklärt für – wörtliches Zitat – „Leute, die sich gern in den Arsch ficken lassen“. Der meistgebrauchte Fachbegriff dieses öffentlich-rechtlichen Beitrags ist „Arschficken“. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Meine werten Kollegen Abgeordneten, ich rufe in Erinnerung: Wir sprechen hier von einem Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Kinder ab zwölf Jahren – den Sie jetzt gleich draußen auf Ihrem Handy ohne jede Zugangsbeschränkung abrufen können. Ich will solche Beiträge für meine Enkelkinder nicht – (Beifall bei der AfD) und Sie, wollen Sie das für Ihre Kinder, für Ihre Enkelkinder? Der Vorsitzende des Rundfunkrats, seine beiden stellvertretenden Vorsitzenden und alle Mitglieder des Rundfunkrats, die auch im Programmausschuss Kultur sind, wurden von mir mit Schreiben vom 3. Juni 2022 über diesen Beitrag informiert. Keiner – ich wiederhole: keiner – sah die Notwendigkeit, einzuschreiten. Keiner sah die Notwendigkeit, den Intendanten dazu aufzufordern, das Video zu prüfen oder die Verbreitung bis zur Prüfung einzustellen. Wer nun glaubt, dieser Beitrag des SWR-Kinder- und Jugendprogramms wäre ein Einzelfall, der irrt. Im Gegenteil, die Beispiele hierfür sind zahllos. Ganz aktuell der Beitrag – „sehr (Dr. Rainer Podeswa) zu empfehlen für Kinder ab 14 Jahren“ – „Pornostar Hanna Secret über S*X-Tipps, Selbstliebe und Verdienst als Webcam-Girl“ von Ende Mai dieses Jahres. Er handelt als Höhepunkt davon, wie toll Gesichtsbesamung ist. Die Zuschauer ab 14 Jahren sind zumindest mittelbar geradezu dazu aufgefordert, im Internet nach Filmen mit der Protagonistin Hanna Secret zu suchen. Weitere Beispiele für Reportagen des SWR-Kinder- und Jugendprogramms: „Zoophilie – Sex mit Tieren“ oder „Treffen mit einem Pädophilen“. Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten, eine Zusammenfassung dieser Beiträge erspare ich uns hier, und das nicht aus Zeitgründen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ich will solche Beiträge für meine Enkel im öffentlich-rechtlichen Kinder- und Jugendprogramm nicht. Wollen Sie das für Ihre Kinder, für Ihre Enkelkinder? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur Einhaltung des Medienstaatsvertrags, des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags verpflichtet. Die Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktionieren ganz offensichtlich nicht – überhaupt nicht. Wir rufen von dieser Stelle aus die Landesregierung zum Handeln auf. (Beifall bei der AfD)

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