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Volker Schebesta

23.06.2022 Sitzungen 17/41

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke wie folgt: Zu a: Die Trägerspezifischen innovativen Projekte, TiP – landesweit derzeit 46 –, werden aus „Gute Kita“-Mitteln über die zusätzlichen Umsatzsteueranteile finanziert. Das Ende der Förderlaufzeit ist gegenwärtig der 31. Dezember 2022. Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, ob und, falls ja, mit welchem Mittelvolumen das „Gute Kita“-Gesetz fortgeführt wird, steht derzeit noch aus. Sofern das „Gute Kita“-Gesetz fortgesetzt wird, ist anschließend mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, abzustimmen, wie zukünftige Mittel eingesetzt werden können. Erst wenn feststeht, ob das „Gute Kita“-Gesetz fortgeführt wird, kann über eine Verlängerung entschieden werden. Zu b: Das Projekt „Trägerspezifische innovative Projekte Baden-Württemberg“ hat die Zielsetzung, innovative Projekte durch Erstförderung anzustoßen und zu realisieren. Bei den Projektmitteln handelt es sich um eine Anschubfinanzierung. Die Anschubförderung ist auf zwei Jahre ausgelegt und umfasst eine Förderung von bis zu 400 000 € brutto. Sie haben dies ja auch für Tübingen als den ausgeschöpften Betrag erwähnt. Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt nach Qualitätsrahmen und Förderrichtlinie den Trägern. eriode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022 Eine Entscheidung, ob Projekte oder Projektelemente grundsätzlich geeignet sind, in eine Dauerfinanzierung überführt zu werden, kann inhaltlich von den dafür verantwortlichen Entscheidungsträgern erst beurteilt werden, wenn fundierte Projektergebnisse von allen Projekten vorliegen.

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