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Volker Schebesta

23.06.2022 Sitzungen 17/41

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Born wie folgt – zu den Buchstaben a und b gemeinsam –: Der Orientierungsplan ist in seinen pädagogischen Zielen bereits verbindlich. Die Umsetzung dieser Ziele liegt in der Verantwortung der Träger und Einrichtungen. Das Land macht den Verantwortlichen dabei keine Vorgaben. Bei der Weiterentwicklung des Orientierungsplans richten wir die Überarbeitungen an den bereits als verbindlich formulier- (Staatssekretär Volker Schebesta) ten Zielen des Orientierungsplans aus und nehmen neue und überarbeitete Inhalte auf. Neuaufnahmen und Überarbeitungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Entwicklungen in der Praxis sowie den Ergebnissen der Evaluation des Orientierungsplans durch das Zentrum für Kinder- und Jugendforschung an der Evangelischen Hochschule Freiburg unter Leitung von Professorin Dr. Dörte Weltzien sowie des Beteiligungskonzepts, das durch das Forum Frühkindliche Bildung umgesetzt worden ist und umgesetzt wird. Grundlegender Ansatz der Weiterentwicklung ist auch, eine regelmäßige, systematische und reflektierte Auseinandersetzung mit Inhalten und den Vorgaben des Orientierungsplans in der pädagogischen Praxis zu unterstützen. Finanzielle Mehrbelastungen für den Landeshaushalt obliegen der Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber. Bei der Kindertagespflege handelt es sich bewusst um ein niederschwelliges Betreuungsangebot. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen beträgt 300 Unterrichtseinheiten. Daher ist von einer Umsetzung des Orientierungsplans durch die Kindertagespflegepersonen aus fachlicher Sicht bisher abgesehen worden.

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