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Elke Zimmer

23.06.2022 Sitzungen 17/41

Es ist unglaublich, wie intensiv das Desinfektionsmittel riecht. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Schweickert, herzlichen Dank für Ihre Frage zu dem Thema Bahnsteighöhen, eine Frage, die einen manchmal schon etwas verwirrt auf die Gleissituation blicken lässt – hier gilt eine Bahnsteighöhe von 55 cm, da von 76 cm. Aber das sind natürlich historisch gewachsene Situationen; das wissen wir alle. Die Frage betrifft jetzt die Residenzbahn. Der Bund hat – ich glaube, das war im Jahr 2018 – als Verantwortlicher für die Bundesschienenwege und als Eigentümer des Infrastrukturunternehmens DB Station&Service die Maßgabe erklärt, dass ab jetzt 76 cm Bahnsteighöhe die Zielhöhe sei. Das war zuvor anders vereinbart gewesen. Zuvor war vereinbart: Der Bahnhof, der eine Bahnsteighöhe von 55 cm hat, kann es bei der Höhe von 55 cm belassen. Das ist jetzt eine Abkehr von dieser über Jahre, Jahrzehnte getragenen Vereinbarung. Jetzt gilt die Maßgabe der 76 cm. Das müssen wir erst einmal so hinnehmen. Die Maßgabe der 55 cm gilt nur noch entweder als Übergangsmaßnahme – mit einem Plan, wann alle Bahnsteighöhen auf 76 cm erhöht werden – oder wenn ein Netz so separat ist, dass es quasi keine Querbeziehungen zu anderen Netzen hat. Das heißt, auch für die Residenzbahn gilt zukünftig die Bahnsteigzielhöhe von 76 cm. Wir haben aber auf der Residenzbahn die Besonderheit, dass auf dem Abschnitt zwischen Karlsruhe und Pforzheim auch Stadtbahnen fahren. Mit der Doppelnutzung haben wir da ein ganz besonderes Streckennetz. Die Stadtbahnen erfordern durch den niederflurigen Einstieg eine Einstiegshöhe von 55 cm. Das bedeutet, dass wir, solange wir dort beide Netze fahren, beide Einstiegshöhen benötigen. Daher war die Aussage, die das Land Baden-Württemberg damals getroffen hat, dass 55 cm bezogen auf die Residenzbahn das richtige Maß seien, tatsächlich die richtige Antwort, weil wir dort, wie gesagt, diesen Doppelbetrieb haben. Die Vorgaben von DB Station&Service sind mittlerweile eindeutig. Als wir vor der Frage standen: „Welche Züge bestellen wir für das Netz Stuttgart?“, war es die richtige Entscheidung, auf die Doppelstockzüge und die Bahnsteighöhe von 76 cm zu setzen, weil in Stuttgart und in der Region Stuttgart im Regelfall eine Bahnsteighöhe von 76 cm vorhanden ist, wir aber wussten, dass wir – jetzt kommen wir noch einmal zur Residenzbahn – auf der angesprochenen Strecke ein Problem haben. Das bedeutet, dass wir – bis auf den Streckenabschnitt Karlsruhe–Pforzheim – durchgehend eine Bahnsteighöhe von 76 cm (Staatssekretärin Elke Zimmer) haben werden und dass wir auf dem Streckenabschnitt Karlsruhe–Pforzheim mit Kombibahnsteigen arbeiten müssen. Das ist eine mittelfristige Perspektive. Das bleibt etwas unbefriedigend. Wir werden in einer Zwischenphase mit Rampen arbeiten müssen, die mitgeführt und bei Bedarf von den Schaffnerinnen und Schaffnern ausgeklappt werden, damit mobilitätseingeschränkte Personen oder Leute mit Kinderwagen, die vielleicht zu schwer sind, da hochkommen. Das ist nicht ganz befriedigend. Aber ich habe im Moment keine andere Lösung, die ich Ihnen anbieten kann.

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