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Florian Haßler

23.06.2022 Sitzungen 17/41

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben diesen Gesetzentwurf in der Tat in den letzten Monaten sehr intensiv und sehr viel hier und im Ständigen Ausschuss diskutiert. Ich glaube, das zeigt: Der Gesetzentwurf ist tatsächlich wichtig. Er schützt das, was für eine funktionierende Demokratie essenziell ist: das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Regierenden. Wir haben intensiv diskutiert, wie eine solche Regelung im Detail aussehen soll, damit sie ihren Zweck bestmöglich erfüllt. Wir, die Regierung, haben uns dabei stets von zwei Zielen leiten lassen: erstens das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politik und Politikern zu stärken und zweitens Politikerinnen und Politikern den Weg in Wirtschaft und Gesellschaft und – ganz wichtig – auch umgekehrt nicht unnötig zu erschweren. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darlegen, weshalb wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben und weshalb wir nicht Ihrem Vorschlag, sehr geehrter Herr Weirauch, gefolgt sind. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Ihr Gesetzentwurf in einem ganz zentralen, wahrscheinlich dem entscheidenden Punkt einfach überzogen ist. Die Ansicht, dass jegliche Vorbefassung mit einer bestimmten Thematik ausreichen soll, Anschlusstätigkeiten zu beschränken, ist einfach zu pauschal. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich frage mich, sehr geehrter Herr Weirauch, sehr geehrter Herr Weinmann, warum Sie so verbissen daran festhalten. Wir haben das nun wirklich über Wochen dargelegt und mit dem Gremium ein Verfahren aufgeführt, das hier zielgenau funktioniert. (Zuruf von der FDP/DVP: Es wird auch nicht bes- ser!) Denn Ihr Vorschlag würde dazu führen, dass Fachwissen ohne Grund ausgebremst und auch die Berufsfreiheit unnötig eingeschränkt wird. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Das stimmt nicht!) Das entspricht nicht dem Schutzzweck einer Karenzzeitregelung. Eine Untersagung ist nur dann sinnvoll, wenn das Vertrauen im konkreten Einzelfall tatsächlich gefährdet ist. Das kann man doch nicht einfach pauschal feststellen, weil sich jemand mit einem bestimmten Thema beschäftigt hat. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Vorbefassung! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es gibt nun mal keinen Automatismus, der besagt, Vorbefassung sei gleich Vertrauensgefährdung. Deswegen wollen wir, dass eine umfassende Prüfung aller Interessen im konkreten Einzelfall durchgeführt wird. Wie Sie (Staatssekretär Florian Hassler) dazu kommen, dieses Verfahren als Papiertiger zu bezeichnen, bleibt mir schleierhaft. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das verstehe ich auch nicht!) Im Gegenteil: Wir machen es durch unser Verfahren doch nicht einfach. Vielmehr bedeutet der Fokus auf den Einzelfall auch für uns zusätzlichen Aufwand, mehr Verantwortung, da die Entscheidung dadurch eine umfassende Prüfung des gesamten Sachverhalts in jedem Einzelfall erforderlich macht. Es erfolgt – das möchte ich noch einmal betonen – eine Prüfung durch ein externes Gremium – extern, unabhängig, mit drei Mitgliedern. Wie im Bund soll dieses Gremium mit Mitgliedern besetzt werden, die Erfahrung an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen haben oder über Erfahrung in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Sie sollen eine pauschale Entschädigung erhalten. Ich habe im Ständigen Ausschuss dargelegt, dass ich mir als Vergleichsmaßstab die Entschädigung der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats in Höhe von 800 € vorstellen könnte. Zurück zur Prüfungsaufgabe des Gremiums: am Einzelfall, ohne Pauschalisierung. Wir sind wirklich davon überzeugt: Nur wenn der jeweilige Einzelfall der Dreh- und Angelpunkt ist, werden wir dem von uns verfolgten Ziel gerecht. Andernfalls würden wir pauschal untersagen, was am Ende gar nicht der Sache dient. Ob die angestrebte Beschäftigung problematisch ist, prüft ja gerade das beratende Gremium. Dieses spricht sodann eine Empfehlung aus, ob eine Beschäftigung untersagt werden soll oder nicht. Die Dauer der Untersagung soll im Regelfall ein Jahr nicht überschreiten und nur in Ausnahmefällen 18 Monate betragen. Und weil es hier auch wieder anders in den Raum gestellt wurde: Selbstverständlich wird die Landesregierung nachvollziehbar machen, lieber Herr Baron, warum sie welche Entscheidung trifft. Zusätzlich – diesbezüglich waren wir uns alle bis auf die AfD einig – schließt unser Gesetzentwurf – das war in Ihrem Vorschlag auch nicht enthalten – eine Nachversicherungslücke in der Rentenversicherung für Regierungsmitglieder, die die Mindestamtszeit von fünf Jahren noch nicht erreicht haben. Aktuell erhalten sie weder ein Ruhegehalt, noch wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Darum geht es, Herr Baron, und nicht um eine Alimentierung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Der Gesetzentwurf schließt schlicht diese Regelungslücke. Zusammengefasst, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten: Mit diesem Gesetzentwurf legen wir einen wichtigen Baustein, um das Vertrauen der Bürgerschaft in die Politik zu stärken. Die Essenz einer guten Karenzzeitregelung haben wir in einen stabilen und angemessenen Ordnungsrahmen eingebettet. Der Gesetzentwurf schafft ein verlässliches Verfahren; er schafft Transparenz, weil die Empfehlung des beratenden Gremiums iode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022 zusammen mit der Entscheidung der Landesregierung veröffentlicht wird. Das war unser erklärtes Ziel. Dieses Ziel haben wir erreicht. Ich möchte Sie deswegen heute noch mal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf bitten. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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