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Dr. Boris Weirauch

SPD 23.06.2022 Sitzungen 17/41

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen heute nach jahrelanger Hängepartie das vorerst letzte Kapitel in der Diskussion um ein Landeskarenzzeitgesetz auf. Auf den ersten Blick hat sich die grün-schwarze Koalition jetzt offenbar endlich zusammengerauft und bringt nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung. Man hätte das Ganze deutlich schneller haben können, zumal die SPD-Landtagsfraktion bereits vor zwei Jahren, vor der letzten Landtagswahl, hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht hatte. Man wollte sich aber bei Grün-Schwarz offenbar nicht die Blöße geben und hat dann im Anschluss zwei Jahre lang mit allerlei Nebelkerzen versucht, das Verfahren zu verlangsamen, um auch nach der Landtagswahl dem Wechsel mehr oder weniger verdienter Mitglieder der Landesregierung in die freie Wirtschaft keine Steine in den Weg zu legen. Nachdem wir Sie zum Jagen getragen haben, versucht Grün-Schwarz nun, uns und der Öffentlichkeit unter dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut“ eine völlig unzureichende Karenzzeitregelung als großen Wurf zu verkaufen. Lassen Sie es mich so deutlich sagen: Dieses Gesetz ist ein Papiertiger. Es schadet nicht nur dem Thema Transparenz, sondern insbesondere auch der Integrität und dem Vertrauen der Menschen im Land in staatliche Institutionen und Verfahren. Um es noch einmal ausdrücklich zu sagen: Nach Ihrem Willen bleibt es grundsätzlich bedenkenlos, wenn ein ausscheidendes Regierungsmitglied unmittelbar eine Beschäftigung in dem Bereich aufnimmt, für den es in der Regierung zuständig war, (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das ist Quatsch! Das stimmt aber nicht! Haben Sie den Gesetzentwurf gelesen? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das stimmt nicht!) also exakt die Konstellation, in der während der Regierungstätigkeit erlangtes Insiderwissen im Anschluss zu Geld gemacht werden kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wir halten die Verankerung dieses Regelbeispiels nach wie vor für absolut notwendig, um dem Gesetz die Bedeutung zu geben, die es verdient. (Dr. Boris Weirauch) (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) In der Ersten Beratung wurde vonseiten der Koalition behauptet, dass das strenge Regelbeispiel verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil dadurch vermeintlich – vermeintlich! – die Berufsausübungsfreiheit unzulässigerweise eingeschränkt würde. Das ist mitnichten der Fall – deshalb, weil auch der Grundrechtseingriff im Zuge des Regelbeispiels wie jegliches Regierungshandeln im Einzelfall stets im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden muss. Daher geht diese Argumentation wiederholt ins Leere. Die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland sind voll von Regelbeispielen. Das würde bedeuten, dass sich sämtliche Regelbeispiele grundsätzlich den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gefallen lassen müssten. Das ist natürlich Unsinn; da sind wir uns sicherlich einig. Sie werfen an dieser Stelle übrigens auch dem Bund verfassungswidriges Handeln vor. Das Karenzzeitgesetz gibt es ja schon seit Jahren, und es gab dazu noch nie irgendwelche Gerichtsentscheidungen, die den Gesetzentwurf von der Verfassungskonformität her infrage stellen würden. Der Gesetzentwurf – es stimmt eben nicht, was der Kollege Deuschle sagte – lehnt sich nicht etwa an die Regelungen des Bundes an; vielmehr geht der Bund hier deutlich weiter. Der Bund nämlich hat unser Regelbeispiel in das Gesetz eingefügt. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Bisher war dieses im Bund in Kraft stehende Gesetz – man hat die Beispiele genannt – durchaus valide. Es hat seine Erforderlichkeit an dieser Stelle absolut erwiesen. Das Land bleibt hier, aus welchen Gründen auch immer, deutlich hinter dem Bund zurück. Das halten wir für falsch. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Regelbeispiele sind zudem sogar im Gegenteil Instrumente, um ein Gesetz verfassungskonformer zu machen, weil das eben dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Genüge leistet. (Zuruf: Aha!) Wenn man die Stellungnahme des Sachverständigen in der Anhörung, Professor Grzeszick von der Universität Heidelberg, intensiv gelesen oder ihm zumindest zugehört hätte, müsste man zu dem Schluss kommen, dass gerade das Untersteller-Regelbeispiel – das Sie jetzt einfach unter den Tisch fallen lassen – das Regelbeispiel ist, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen in jedem Fall gerecht wird. Bei der Forderung, die bei Ihnen übrig bleibt, sind zumindest insofern Zweifel angebracht, als dies den Voraussetzungen des Bestimmtheitsgebots eben nicht genügt. Vielleicht hätte man das im Rahmen der von der SPD-Landtagsfraktion beantragten Anhörung auch mit den Sachverständigen vertiefen können – wenn sich die größte Regierungsfraktion, die Fraktion GRÜNE, an dieser Anhörung überhaupt aktiv beteiligt hätte. Gesprochen haben Sie dazu nicht; wir haben uns das Sitzungsprotokoll noch einmal angeschaut. Aber Sie haben offenbar noch nicht einmal zugehört; sonst hätten eriode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022 Sie nämlich diese ganze Argumentation hier im Plenum nicht noch einmal zur Sprache bringen müssen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Der gesamte Ablauf zeigt, dass Sie von vornherein nicht an einer gemeinsamen guten Lösung interessiert waren. Wir haben Ihnen mehrfach Gespräche angeboten; diese Angebote wurden zurückgewiesen. Das ist nach Überzeugung der SPD auch deswegen schädlich, weil die demokratischen Fraktionen aus unserer Sicht bei einem so zentralen Punkt übergreifend ein Interesse daran haben müssten, das Vertrauen in staatliche Institutionen und Verfahren insgesamt zu stärken. Aber dazu gehört auch – das habe ich schon beim letzten Mal gesagt – ein gewisses Selbstbewusstsein als Parlamentarier. Nicht alles, was aus dem Staatsministerium kommt, muss als naturgegeben hingenommen und abgenickt werden. So bleibt Ihr Gesetzentwurf ein Papiertiger, dem wir in dieser Form heute nicht zustimmen können – es sei denn, Sie besinnen sich noch eines Besseren und befürworten die von uns gemeinsam mit den Liberalen vorgeschlagenen, notwendigen Änderungen, die darauf abzielen, ebendieses Regelbeispiel wieder im Gesetzentwurf zu verankern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)

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