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Andreas Deuschle

CDU 23.06.2022 Sitzungen 17/41

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes. Im Kern – das wurde jetzt ja mehrfach erläutert – geht es um die Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Demnach müssen Ministerinnen und Minister oder politische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre anzeigen, wenn sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Eine solche Erwerbstätigkeit kann dann maximal 18 Monate lang untersagt werden, sofern der neue Beruf öffentliche Interessen beeinträchtigen könnte, etwa weil ein ehemaliges Regierungsmitglied Amtswissen zum eigenen Vorteil nutzen würde, wenn es dieses Wissen, welches es im Amt erworben hat, im späteren Beruf versilbern würde. Hintergrund der Regelung des Gesetzes ist der Schutz der Integrität der Landesregierung, den wir auf diese Weise, soweit es formal möglich ist, sicherstellen möchten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Regelung folgen wir dem Vorbild der Europäischen Union, des Bundes und auch vieler Bundesländer in Deutschland. Vor allem aber folgen wir dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart und versprochen haben. Diese Koalition hält Wort. Diese Koalition handelt, und deshalb kommt heute die Karenzzeitregelung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Staatssekretär Hassler hat ihn schon mehrere Male vorgestellt – (Abg. Nicolas Fink SPD: Voller Überzeugung!) ist zeitgemäß, passgenau und umfassend. Er ist zeitgemäß, weil wir den zu Recht gestiegenen öffentlichen Ansprüchen an die Integrität von Politikerinnen und Politikern entsprechen wollen, indem wir mit diesem Gesetzentwurf bestmögliche Vorsorge treffen. Er ist passgenau, weil er, anders als der vorherige Gesetzentwurf der Opposition, eben passgenau und nicht pauschal ausgestaltet ist: passgenau für die vielen Lebensbereiche, die es nun einmal in unserer Gesellschaft gibt. Maßgebend ist nämlich nicht allein schon, in welchem Geschäftsbereich, in welcher Branche jemand nach seiner Zeit als Minister oder Staatssekretär tätig wird, sondern nur, ob daiode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022 durch wirklich öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Wir haben es schließlich immer wieder aufs Neue mit Einzelfällen zu tun, und diese haben es verdient, auch als solche behandelt zu werden. Und ja, der Gesetzentwurf ist auch umfassender als der Vorschlag, den wir hier auch schon mehrere Male besprochen haben. Wir schließen mit dem Gesetzentwurf die sogenannte Nachversicherungslücke für Regierungsmitglieder, die nicht die vollen fünf Jahre im Amt waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten zu dieser Thematik mehrere Plenardebatten, Beratungen im Ausschuss und sogar eine öffentliche Anhörung. Die Argumente sind zur Genüge ausgetauscht. Heute stimmen wir schlussendlich ab. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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