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Thomas Hentschel

GRÜNE 23.06.2022 Sitzungen 17/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich hier erst einmal meinen Dank für die Genesungswünsche aussprechen, die Sie mir am 12. Mai von dieser Stelle aus haben zukommen lassen. Sie sehen, es hat gewirkt, und so stehe ich heute jetzt zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode hier und darf zum Thema Karenzzeit sprechen. Beim dritten Mal wird es dann auch endlich gut. Heute diskutieren wir abschließend über den Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Ministergesetzes zur Karenzzeitregelung, welche im Land eingesetzt werden soll. Das ist ein Vorhaben, das bereits in unserem Koalitionsvertrag vereinbart war. Wir brauchten dazu nicht den Antrieb durch die Anträge der SPD. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Wir haben uns die Zeit genommen, das Gesetz weiter zu fassen. Wir haben noch eine Regelung insbesondere zur Altersvorsorge von ausscheidenden Mitgliedern der Landesregierung mit aufgenommen. Das ist, denke ich, ein Thema, zu dem wir Zustimmung von allen Seiten haben werden. Im Zentrum des Entwurfs steht, das Vertrauen der Menschen im Land in die Integrität der Politik zu stärken. Der Entwurf orientiert sich dabei an den gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern und im Bund, also durchaus auch von Bundesländern mit Regierungsbeteiligung von FDP und SPD. Spannend finde ich an dieser Stelle, dass vonseiten dieser beiden Parteien hier manches ein wenig anders gesehen wird als in den Ländern, in denen sie mitregieren. eriode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022 Sie kritisieren nämlich, dass die Frage, wann beim Wechsel einer Ministerin oder eines Ministers in die Privatwirtschaft ein Interessenkonflikt zulasten des Landes vorliege, nicht mit einem Regelbeispiel näher beschrieben werde, und werfen dem Gesetzentwurf vor, damit ein zahnloser Tiger zu sein. Was Sie also eigentlich anstreben, ist eine pauschale Regelung, mit der eine Tätigkeit im selben Tätigkeitsbereich ausgeschlossen werden soll mit dem Ziel, automatisch jeden Anschein eines möglichen Interessenkonflikts zu unterbinden. Das mag ein hehres Ziel sein, muss aber mit der Freiheit der Ministerinnen oder Minister, die in die freie Wirtschaft wechseln wollen, gut abgewogen werden. Ja, auch Ministerinnen und Minister haben nach Beendigung ihrer Tätigkeit Grundrechte, u. a. auch das Grundrecht zur freien Wahl des Arbeitsplatzes. Das möchte ich hier an dieser Stelle vor allem der FDP/DVP noch mal mit ins Buch schreiben: Wenn Sie die Freiheit von Menschen in Deutschland einschränken wollen, dann muss dabei immer auch eine sorgfältige Abwägung vorgenommen werden. Das ist etwas, was Sie uns auch immer wieder ins Buch schreiben bei den Diskussionen über die Coronamaßnahmen und Ähnlichem mehr. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Gerechtfertigt ist das nur, wenn eine Gefahr für eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen des Landes besteht. Genau das regelt auch unser Gesetz. Gerade in dem Bereich, in dem das Arbeiten, wenn auch nur befristet, untersagt wird, verbietet sich nach unserer Überzeugung dabei aber eine pauschale Regelung hierzu. Es muss möglich sein, jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Dem trägt unsere klare Regelung, die von der Regierung vorgelegt worden ist, auch Rechnung. (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU – Heiter- keit – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr einsam!) – Danke. – Ihr Gesetzentwurf würde am Ende übrigens dieselben Ergebnisse bringen, weil natürlich im Rahmen einer verfassungsgemäßen Reduktion der Auslegung auch dort nur dann eine Untersagung stattfinden könnte, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt sind. Das haben wir daher direkt so in den Gesetzentwurf hineingeschrieben. Und – das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal deutlich unterstreichen – nicht jede anschließende Tätigkeit eines Ministers, einer Ministerin im selben Bereich führt auch automatisch dazu, dass damit Interessen des Landes verletzt werden. Es kann auch durchaus sein, dass die fachlichen Qualitäten hinterher in einer weiteren Tätigkeit sogar im Interesse des Landes eingesetzt werden. Es muss schon etwas dazukommen. Wenn beispielsweise das Insiderwissen unmittelbar zulasten der Steuerzahlenden oder der Bevölkerung im Land oder von Konkurrenzunternehmen eingesetzt würde oder werden kann, muss eine neue Tätigkeit im selben Tätigkeitsfeld entsprechend untersagt werden können. Das leistet auch unser Gesetzentwurf, der hier heute zur Abstimmung steht. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen und Ihren Änderungsantrag ablehnen. Ich werbe dafür, dass Sie unserem Entwurf am Ende zustimmen. (Thomas Hentschel) All diese Überlegungen – das möchte ich zum Schluss noch sagen – werden auch von der Kommission, die eingesetzt werden wird, entsprechend berücksichtigt werden. Ich habe da im Gegensatz zu Ihnen keine Sorge, dass diese Kommission besonders einseitig agiert. Denn bei der Einsetzung steht die Regierung natürlich unter öffentlicher Aufsicht. Die Regierung ist auch uns gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Der Kommission jetzt sozusagen im Voraus schon vorzuwerfen, sie würde da nicht neutral handeln, halte ich für einen großen Fehler. Deswegen werbe ich an dieser Stelle nochmals für die Zustimmung und kündige an, dass wir, die Fraktion GRÜ-NE, zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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