Andreas Sturm
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt ist unersetzlich. Das zeigt sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens, im sozialen, im kulturellen Bereich, beispielsweise bei Musik- und Sportvereinen, in Verbänden oder in den Rettungsdiensten. Baden-Württemberg wird von einem breiten ehrenamtlichen Engagement getragen. Besonders in Krisen gerät das Engagement in den öffentlichen Fokus, beispielsweise bei der Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal oder bei der Hilfe für ukrainische Flüchtlinge. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022 tokoll ng vom 23. Juni 2022 9:33 Uhr Ohne die großartige Unterstützung der Bürgerschaft und der Zivilgesellschaft wäre der Staat zweifellos an seine Grenzen gekommen. Wir können deshalb nicht länger über die Stärkung des Ehrenamts reden, sondern wir müssen endlich auch konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wer sind „wir“?) Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgenommen, beispielsweise die Einrichtung eines Netzes von Ehrenamts-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartnern auf Stadt- und Landkreisebene, die Stärkung der Digitalisierung, den Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten für Engagierte sowie den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden – sowie last, but not least die Einführung der Ehrenamtskarte. (Zuruf von der CDU: Genau!) Der SWR titelte am 14. Juni: „Baden-Württemberg will mit Ehrenamtskarte locken“. Um nicht einen falschen Eindruck zu erwecken: Die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind bereits ehrenamtlich aktiv, und das mit viel Idealismus. Wir sehen deshalb die Ehrenamtskarte viel lieber als eine Anerkennung und Wertschätzung für die großartige Arbeit der Ehrenamtlichen in unserem Land. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Um diese Ehrenamtskarte mit Leben zu füllen, wollen wir im nächsten Landeshaushalt im ersten Schritt Mittel zur Verfügung stellen; dabei müssen wir darauf achten, dass es nicht nur um die finanziellen Mittel geht, sondern auch um die konkrete Ausgestaltung. Deshalb werden wir sie zunächst in Modellprojekten erproben und gleichzeitig auch aus den Erfahrungen der anderen Länder lernen. Die dort gemachten Erfahrungen und Hinweise helfen uns bei der Entwicklung einer solchen Ehrenamtskarte. Ich sage es ganz deutlich: Unsere Wertschätzung gilt gegenüber den Ehrenamtlichen, darf sich jedoch nicht in einem solchen Dokument erschöpfen. Es ist aber sehr wohl ein wichtiger Baustein. Der Grund, weshalb wir diese Aktuelle Debatte beantragt haben, ist eine offene Diskussion im Landtag. Wir haben in jeder Fraktion Ehrenamtliche, die mit ihren Erfahrungen einen wichtigen Anteil an diesem Projekt haben können. Die Debatte ist deshalb eine Einladung an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Ehrenamtskarte zu entwickeln, welche die brei- (Andreas Sturm) te Zustimmung des Parlaments findet; denn es ist ja kein Symbolprojekt, sondern es soll in der Praxis wirklich funktionieren. Ich habe daher versucht, als erster Redner Knackpunkte zu identifizieren, die entscheidend dafür sind, ob unser Vorhaben erfolgreich sein wird. Die erste Frage dabei lautet: Wer erhält die Karte? Wie viel Zeiteinsatz muss dafür erbracht werden? In Bayern beispielsweise ist die Voraussetzung für die Ehrenamtskarte, dass jemand mindestens zwei Jahre tätig ist, durchschnittlich fünf Wochenstunden bzw. 250 Stunden im Jahr. Inhaber der Juleica, der Jugendleiter-Card, und Angehörige der Rettungsdienste bekommen die Ehrenamtskarte ohne Prüfung; es gibt aber auch, wie ich in der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ gelesen habe, die Kritik, dass die Mindeststundenzahl willkürlich sei und eine Zweiklassengesellschaft der Ehrenamtlichen geschaffen werde. Aus den Gesprächen und Rückmeldungen vor Ort nehme ich aber mit, dass hier keine Unzufriedenheit entstehen soll und erst recht kein Konkurrenzkampf; das würde unserer Absicht nicht gerecht werden. Die zweite Frage: Welche Vorteile enthält diese Karte? Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen – Badeseen, Schwimmbädern, Museen, Kinos und Theatern – sind geplant, eventuell sogar Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Wir müssen sehen, welche Möglichkeiten wir haben. Hannover hat gerade vor zwei Tagen angekündigt, dass überlegt werde, dass die Inhaber der Ehrenamtskarte ein 365-€-Ticket beantragen können. Vielleicht bekommen wir, wie in anderen Bundesländern, auch eine Kooperation mit externen Partnern hin, die Vergünstigungen in ihren Bereichen anbieten. Auf jeden Fall darf keine Kritik aufkommen, dass die Karte zu wenig Nutzen bringe. Drittens – und das ist der ganz entscheidende Punkt –: Die Ehrenamtskarte darf kein bürokratisches Monster werden, bei welchem die Prüfung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Wir zielen deshalb darauf ab, die strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen – zwangsläufig sollen die zusätzlichen finanziellen Mittel auch dafür eingesetzt werden –, bürokratische Hürden entlang den Empfehlungen des Normenkontrollrats abzubauen. Wir vertrauen dabei auf die Expertise des Sozialministeriums, das sicherlich gute Möglichkeiten finden wird. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ebenso erachten wir die jährliche Würdigung des ehrenamtlichen Engagements durch einen Ehrenamtspreis oder einen Ehrenamtsempfang durch die Landesregierung als sinnvoll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, englische Begriffe sind in Mode, aber bei ehrenamtlicher Arbeit bevorzuge ich den deutschen Begriff gegenüber „volunteer work“. Deshalb stelle ich meine Rede unter den Titel: „Ehre, wem Ehre gebührt“, oder besser: „Ehrenamtskarte, wem Ehre gebührt“. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)
