Nikolai Reith
Okay, vielen Dank. Aber ich komme mit meiner Redezeit, glaube ich, aus. Ganz so kurz möchte ich es nicht machen. Ich möchte schon ein bisschen ausführlicher auf den Gesetzentwurf eingehen, auch wenn schon darauf hingewiesen wurde, dass die Vorlage etwas schneller hätte erfolgen können. Wir schreiben heute den 22. Juni 2022. Und darauf lassen Sie uns jetzt erst mal unser Augenmerk richten. Ich werde gleich auflösen, warum das von Bedeutung ist, und zwar etwas detaillierter, als es bis jetzt geschehen ist. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der uns heute vorliegt, findet, denke ich, Zustimmung. Da verrate ich nichts. Das steht, glaube ich, außer Frage; der Gesetzentwurf stößt weitgehend auf Konsens. Er trägt nämlich zur Verbesserung des Datenschutzes für Patientinnen und Patienten bei und spart in den Verwaltungen auch noch einiges an Geld. Das klingt nach einem Vorhaben, das schnellstmöglich umgesetzt werden sollte, wie ich finde. riode – 40. Sitzung – Mittwoch, 22. Juni 2022 Die gesetzliche Grundlage hat die Europäische Union mit der Datenschutz-Grundverordnung immerhin schon im Mai 2018 gelegt. Der Ministerrat hat dann im Juni 2019 Herrn Minister Lucha und sein Ministerium beauftragt, das entsprechende Anhörungsverfahren durchzuführen, und im August 2019 hat der Normenkontrollrat schließlich seine Zustimmung erteilt. Danach wurde es um dieses Verfahren allerdings erst mal ruhig. Es gingen immerhin drei Jahre ins Land, bis der Ministerpräsident diesem Hohen Haus den Gesetzentwurf vorlegte. Jetzt wird es etwas detaillierter. Nur der Vollständigkeit halber weise ich nämlich darauf hin, dass der Normenkontrollrat eine stattliche jährliche Ersparnis durch diese Anpassung prognostiziert hat: immerhin 800 000 € für die Wirtschaft und 600 000 € für Verwaltungen und Kommunen im Land. Ich überlasse es Ihnen, hochzurechnen, was uns da in den letzten drei Jahren entgangen ist. Natürlich, Herr Minister Lucha: Sie waren in den letzten Jahren intensiv in das Coronamissmanagement der Landesregierung eingebunden. Aber gerade dieser Gesetzentwurf zeigt, dass Management eben weit mehr als das reaktive Verfassen und das Ändern von Verordnungen ist. Hätten Sie, Herr Minister, dieses Gesetz im Jahr 2019 umgesetzt, hätte dies aber nicht nur die Einsparung von Millionen Euro bedeutet. Es hätte uns außerdem die Möglichkeit gegeben, DS-GVO-konforme Daten auszuwerten und umfassende Schlüsse zu ziehen, die uns bereits während der Coronapandemie hätten hilfreich sein können. Für unsere Arbeit in der Enquetekommission wären diese Erkenntnisse ebenso nützlich gewesen. Schade um eine vertane Chance. Nun debattieren wir den Gesetzentwurf heute hier in zweiter Lesung, und es bleibt zu hoffen, dass Sie die Möglichkeit dieser Novellierung endlich nutzen. Die dadurch entstehenden Vereinfachungen und Chancen der Digitalisierung begrüßen wir nachdrücklich, ebenso wie die Einbindung der Pflege in den Sektorenübergreifenden Landesausschuss, die außerdem eine große Chance für den schwer belasteten Pflegesektor darstellt. Sie haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sogar den Anforderungen des Landesdatenschutzbeauftragten entsprochen. Unter normalen Umständen wäre das keine Erwähnung wert. Aber das scheint in dieser Landesregierung nicht in jedem Ministerium Usus zu sein, wie die letzten Wochen gezeigt haben. Abschließend möchte ich mich bei den Verbänden und Institutionen bedanken, die sich aktiv in die Anhörung eingebracht haben und so einen wertvollen Beitrag zu einem inhaltlich fundierten Gesetzentwurf leisteten. Die FDP/DVP-Fraktion wird den Gesetzentwurf unterstützen. Wir hoffen, dass die Umsetzung nicht genauso lange dauert wie der Anlauf bis zur heutigen Vorlage im Parlament. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD)
