landtag-bw.de ↗

Dr. Erik Schweickert

FDP 22.06.2022 Sitzungen 17/40

Ich möchte noch einmal wissen, ob ich das richtig verstanden habe. Sie haben eine Verwaltungsvorschrift gemacht, wie Sie es sich vorstellen, das flexibel zu handhaben, und haben diese Verwaltungsvorschrift daraufhin prüfen lassen, ob das zulässig ist – ja oder nein? Oder haben Sie gefragt: Welche Möglichkeiten gibt es? Diese Frage ist noch offen. Auch aus meinem ersten Fragenblock ist noch das Thema Ungleichbehandlung offen, Frau Ministerin – das haben Sie ja im Prinzip gerade gesagt –, auf das Sie abgezielt haben. Der Kollege Weirauch und ich haben Ihnen im Herbst, Winter des letzten Jahres gesagt: Durch diesen Brief der L-Bank mit der Rückzahlungsberechnung haben Sie Fakten geschaffen, wodurch es dann natürlich zu einer Ungleichbehandlung kommen muss, wenn die zurückmelden, die zu viel bekommen haben, weil der Betrachtungszeitraum so eng war. Frau Ministerin, das war meine Frage von vorhin: Ist nicht der Fehler passiert, dass man bei diesem Anschreiben den Betrieben nicht gesagt und die Möglichkeit eröffnet hat: „Das sind die Änderungen, meldet das zurück, und nehmt euch den Betrachtungszeitraum A, B, C“? Ist das nicht der Grund, warum auch Ihr Gutachten zu dem Ergebnis kommt: Jetzt ist es rechtlich nicht mehr möglich? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Also, das ist nicht mein Gutachten, sondern das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Verwaltungsrecht sehr renommiert ist. Herr Schweickert, Sie können gewiss sein: Wir haben den klaren Auftrag gegeben, alles zu prüfen, um eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zu ermöglichen.

Alle Reden von Dr. Erik Schweickert Protokoll ↗