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Dr. Erik Schweickert

FDP 22.06.2022 Sitzungen 17/40

Frau Ministerin, Sie haben sehr ausführlich dargestellt, was das Land unternommen hat – Stichwort Unternehmerlohn. Es geht aber jetzt nicht um das, was Sie gut gemacht haben. Dafür haben wir die Regierung ja auch gelobt. Vielmehr geht es um den Bereich, in dem Sie einen anderen Weg eingeschlagen haben. Noch einmal: Im Zitat geht es explizit um den Betrachtungszeitraum. Um diesen geht es. Da, haben Sie gesagt, müsse nachgebessert werden. Deswegen habe ich noch drei Fragen an Sie. Erste Frage: Sie haben gerade so klar wie selten zuvor faktisch gesagt, dass Sie rechtstreu gehandelt haben – sprich: Die anderen Bundesländer, die das flexibler gehandhabt haben, haben nicht rechtstreu gehandelt. Ist das so? Ja oder nein? Dazu hätte ich gern eine klare Antwort von Ihnen. Sie haben zwei Mal in den Fokus gestellt, dass das Thema „Rechtstreue und Rechtmäßigkeit“ der Grund war, warum Sie den Weg gewählt haben, den Sie gegangen sind. Die anderen sind einen anderen Weg gegangen. Dieser war flexibler. Der geht hier jetzt plötzlich nicht mehr. Daran schließt sich meine zweite Frage an. Sie haben irgendwann dankenswerterweise den Wechsel vollzogen von einer starren Regelung mit einer klaren Fokussierung darauf, ab wann die drei Monate zu gelten haben, hin zur Prüfung, ob eine flexiblere Dreimonatsregelung möglich ist. Das haben Sie irgendwann im Frühjahr dieses Jahres gemacht. Mich würde interessieren: Wann hat der Prozess, dass man flexibler reagie- (Dr. Erik Schweickert) ren möchte, in Ihrem Haus eingesetzt? Denn allein durch das Gutachten, das Sie haben machen lassen, wird anerkannt, dass man eigentlich gern eine flexible Lösung hätte. Sie haben ja auch gesagt, dass man die Möglichkeiten gern nutzen möchte. Die dritte Frage: Frau Ministerin, Sie stellen es so dar, als ob es rechtlich einfach nicht anders ginge. Wenn ich Ihre Veröffentlichung richtig lese, dann haben Sie in Ihrem Haus eine Verwaltungsvorschrift gemacht, wie Sie es sich vorstellen, jetzt noch – ich sage mal so – diesen groben Schnitzer aus 2020 zu heilen. Sie haben da eine Verwaltungsvorschrift gemacht und diese Verwaltungsvorschrift rechtlich prüfen lassen. Es kam heraus: Nein, das geht so nicht. Frage: Macht es Sinn, eine Verwaltungsvorschrift, die man sich selbst gegeben hat, durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen? Sie haben ja mit Rechtsgutachten genügend Erfahrung – Stichworte Technologiebeauftragter, Expo Dubai, wo man dann plötzlich Vertragspartner wurde. Da gibt es genug Beispiele. Macht es Sinn, das so zu machen? Wieso haben Sie eigentlich nicht prüfen lassen, was die Wege wären? Zum Kollegen Weirauch haben Sie gerade gesagt, da müsse er in die anderen Länder schauen. Frau Ministerin, sonst sind Sie diejenige, die immer gern nach Bayern, NRW und sonst wohin schaut. Fakt ist, die anderen Länder haben es anders gemacht (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Besser!) – besser gemacht, wohl auch rechtskonform gemacht –, und jetzt ist die Frage: Was ist in Baden-Württemberg schiefgelaufen? Diese drei Fragen hätte ich von Ihnen gern beantwortet bekommen. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Herr Schweickert, ich habe das ja schon mehrfach ausgeführt. Wir haben eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund – die haben unseres Wissens alle Länder unterzeichnet –, und in dieser Verwaltungsvereinbarung stand: Der Betrachtungszeitraum ist dahin gehend zu wählen: mit dem Tag der Antragstellung und dann die darauffolgenden drei Monate. Das liegt vor. Das ist Fakt. Wie die anderen Länder verfahren sind – auf welchen Grundlagen, mit welchen Begründungen –, dazu kann ich keine Aussage treffen. Ich kann nur zu den Rahmenbedingungen Position beziehen, die wir hier in Baden-Württemberg haben. Ein Großteil der Länder hat sich ja auch an diese Verwaltungsvereinbarung gehalten, und ein Teil der Länder hat hier flexibler agiert. Dazu haben wir auch keine Begründung bekommen. Sie können gern selbst in diesen Ländern nachfragen. Aber bei uns in Baden-Württemberg ist die Rechtssituation ganz klar. Wir haben – ich habe das auch ausgeführt; da geht es ja auch um diese grundsätzlichen Themen, Herr Schweickert, mit den Stichworten „Ungleichbehandlung der Unternehmen mit und ohne Rückzahlungsbedarf“, und dann die zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Gründe; das habe ich in meiner Antwort ausführlich dargelegt – in diesem Rechtsgutachten die klare Einschätzung, dass die nachträgliche Flexibilisierung des Beriode – 40. Sitzung – Mittwoch, 22. Juni 2022 trachtungszeitraums in Baden-Württemberg als rechtswidrig eingestuft wird. Das ist für mich natürlich eine klare Grenze. Ich möchte noch einmal deutlich machen – Sie haben das angesprochen; Sie nehmen da jetzt einen ganz kleinen Bereich aus all den Hilfsprogrammen heraus –: Wir haben wirklich sehr viel getan – mehr als viele andere Länder – und haben die Wirtschaft mit Landesgeld in einem Umfang unterstützt, der wirklich enorm war. Deswegen: Wir haben für die Betriebe in unserem Land viel gemacht; wir haben uns an die Vereinbarungen mit dem Bund gehalten. Auf welchem Hintergrund und auf welchen Argumentationen aufbauend andere Länder – einzelne Länder, so muss man sagen – anders agiert haben, dazu kann ich keine Stellung beziehen.

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