Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 3. Februar dieses Jahres haben wir hier in der Aktuellen Debatte mit dem Titel „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechterzustellen?“ u. a. über die Frage diskutiert, ab wann ein Unternehmen berechtigt ist, seinen Liquiditätsengpass nachzuweisen, und welche Regelungen hierfür in Baden-Württemberg gelten. Damals haben Sie, Frau Ministerin, gesagt – ich zitiere aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 3. Februar –: Ich möchte noch einmal deutlich machen: Auch in diesem Fall, wenn es um den Betrachtungszeitraum geht, ist uns klar, wo die Nöte der Unternehmen in unserem Land liegen, und wir kümmern uns, und wir suchen nach Lösungen zum Wohle der Unternehmen. Jetzt sind über vier Monate vergangen. Die Bilanzen für das Jahr 2020 müssen von den Unternehmen erstellt werden. Und wir möchten nachfragen, Frau Ministerin, was in dieser Zeit passiert ist. Wir kennen das Gutachten, das Sie als eine Reaktion auf eine weitere Regierungsbefragung bzw. eine Befassung hier im Plenum veröffentlicht haben, auch auf der Homepage. Wir möchten von Ihnen wissen: Was ist passiert? Warum funktioniert es nicht? Warum haben Sie drei Monate für dieses Gutachten gebraucht? Welche Fehler wurden in Ihrem Haus gemacht, und zwar explizit im Frühjahr 2020, als man das in Ihrem Haus grundsätzlich aufs Gleis gesetzt hat? Aber auch: Welche Fehler wurden im Zusammenhang mit dem Schreiben der L-Bank gemacht, wo es um die Rückmeldung ging? Zu der Frage, wie wir in Zukunft mit solchen Themen umgehen und was Ihr Haus aus den gemachten Fehlern lernt, gibt es einiges zu sagen. Das würde uns interessieren, Frau Ministerin. Deswegen die Regierungsbefragung zum Thema: Was ist da eigentlich im Wirtschaftsministerium passiert? Die baden-württembergischen Unternehmerinnen und Unternehmer hätten es verdient gehabt, genauso behandelt zu werden wie die Unternehmerinnen und Unternehmer in anderen Bundesländern, die das gleiche Bundesprogramm umgesetzt haben. Es war ja ein Bundesprogramm für alle Länder in der Bundesrepublik, das landesspezifisch umgesetzt worden ist. Interessanterweise hat es im Land A funktioniert und wurde flexibel umgesetzt, während es im Land B – z. B. in Baden-Württemberg – nicht funktioniert hat. Man war sich also im Ziel einig, aber die Ergebnisse für die Länder sehen unterschiedlich aus. Das, Frau Ministerin, ist kein Ruhmesblatt für Sie und Ihr Haus. Wir möchten wissen: Was ist hier passiert? Vielen Dank.
