Julia Goll
Danke schön. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Änderungen des Justizvollzugsgesetzbuchs – das ist hier bereits gesagt worden – werden in den Festzelten nicht zu Begeisterungsstürmen reichen. Dennoch: Es ist wichtig, was dort festgelegt wurde und was vorgesehen ist: in erster Linie redaktionelle Änderungen – die Ministerin hat es ausgeführt –, Anpassungen an die rechtlichen Bedingungen im Bund wie z. B. auch die Geschlechterbezeichnung. Dies sind schon wichtige Themen; das muss auch sein. An dieser Stelle möchte ich ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien sagen, die solche redaktionellen Änderungen immer sorgfältig aufarbeiten. Das ist wirklich ein Knochengeschäft. Daher, wie gesagt, von dieser Stelle ein Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wir haben im Weiteren – auch dies wurde bereits gesagt – Maßnahmen, bei denen es sich lohnt, sie noch einmal zu beleuchten, wie z. B. den Taschengeldanspruch für Untersuchungsgefangene, die unverschuldet nicht sofort arbeiten können. Er soll bewirken, dass ein gegebenenfalls weiteres Abrutschen in subkulturelle Strukturen vermieden wird, und dient längerfristig auch der besseren Resozialisierung wie beispielsweise – dies steht ebenfalls im Gesetzentwurf – auch der Verzicht auf weitere Kontaktbeschränkungen als disziplinarische Maßnahme. Die Resozialisierung – daran muss man ebenfalls noch einmal erinnern – muss uns allen am Herzen liegen. Denn sie (Julia Goll) dient nicht nur den einzelnen Täterinnen und Tätern, den Gefangenen, sondern vor allem auch der Zivilgesellschaft. Bei uns muss jeder eine Perspektive haben, wieder freizukommen. Die allermeisten kommen auch wieder frei, und dann ist es für unsere Gesellschaft wichtig, dass dort die Wiedereingliederung, die Resozialisierung gelingt. Die weitere Ausnahme vom Grundsatz der Einzelunterbringung wegen Engpässen bei Haftplätzen ist ebenfalls bereits mehrfach erwähnt worden. Ja, sicher, das entspricht der Realität: Wir haben Engpässe. Im Ergebnis ist das verständlich: Niemand kann wollen, dass Täterinnen und Täter entlassen werden oder gar nicht erst inhaftiert werden, weil keine Plätze da sind. Aber unverständlich ist, dass es überhaupt so weit gekommen ist. Da muss ich natürlich das Beispiel Rottweil erwähnen. Die Anstalt in Rottweil wäre wahrscheinlich schon seit fünf Jahren in Betrieb, wenn sie nicht – fast schon im letzten Moment – von Herrn Kretschmann wieder einkassiert worden wäre. Es gab einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss aus Rottweil. Man hätte diese Anstalt angehen können. Aber nein, man musste damit vor elf Jahren Wahlkampf machen. Das ist ja offenbar auch gelungen, und nun haben wir eine jahrelange Hängepartie gehabt. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Weber SPD) Und wenn es jetzt heißt: „unvorhergesehener Anstieg der Gefangenenzahlen“, so stimmt dies einfach nicht. Allein aus unserer Fraktion ist – ich meine, es war zuletzt 2018 – nachdrücklich vor einem Engpass an Haftplätzen gewarnt worden. Das kam nicht so unvorhergesehen, wie man es hier nun darzustellen versucht. Die jetzt vorgesehene Gesetzesänderung in Richtung einer Mehrfachunterbringung gleicht insgesamt schon einem gewissen Offenbarungseid dieser grün geführten, dieser von Herrn Kretschmann geführten Regierung. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)
