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Daniela Evers

GRÜNE 22.06.2022 Sitzungen 17/40

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat es vorgestellt: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs ist ein Baustein in der Weiterentwicklung des Strafvollzugs. Die Änderung bündelt verschiedene Einzelreformen im Bereich Strafvollzug, die in vielen Bereichen aktuellen Problemen begegnen, die wir in der Praxis als Strafvollzugsbeauftragte immer wieder geschildert bekommen. Ich denke, es ist gut und sehr wichtig, wenn wir hier stetig modernisieren und weiterkommen. Ich darf hier auch noch einmal an die sehr gute und weiterbringende Arbeit der Arbeitsgemeinschaft „Moderner Strafvollzug“ in der vergangenen Legislaturperiode hinweisen, die mit dem Bericht sicher in vielen Bereichen Punkte adressiert hat, an denen wir weitermachen müssen. Ich begrüße an der Reform beispielsweise, dass im Strafvollzug befindliche Geldstrafenschuldnerinnen und Geldstrafenschuldner die Möglichkeit bekommen, durch freie Arbeit im laufenden Vollzug ihre Schulden zu bezahlen und so weitere Vollstreckungstage durch Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können. Warum begrüße ich das? Eine solche Regelung lindert in kleinem Maß ein sehr großes Problem, das die Justizministerin bereits angesprochen hat: Wir haben im Moment das Problem – unter dem leiden übrigens sowohl die Gefangenen als auch die Justizvollzugsbediensteten in ihrer Arbeit – des auch baulich bedingten Platzmangels in den Haftanstalten. Er zwingt in der Realität – dem müssen wir ins Auge sehen – immer wie- (Daniela Evers) der dazu, dass temporär gemeinschaftliche Unterbringungen in Hafträumen auch ohne Zustimmung der betroffenen Gefangenen anstehen. Jetzt wird eine Regelung getroffen, um dies in eine gesetzliche Form zu fassen und eine Zulässigkeit zu erweitern. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass uns die Aufnahme dieser Änderung – ich glaube, da spreche ich für alle Strafvollzugsbeauftragten – mit Sicherheit nicht gefällt. Es ist eine realpolitische Regelung, die im Moment der realen Belegungssituation antwortet. Ich danke, dass hier die Diskussion geführt wurde und diese Regelung angegangen wird. Sie muss sehr sorgsam gefasst sein. Sie muss klarstellen, dass sie auf jeden Fall nur so lange besteht, wie es derzeit tatsächlich Engpässe gibt. Wir sind als Gesetzgeber und als Parlament gefordert, ein Auge darauf zu haben. Wir sind auch gefordert – darauf komme ich nachher noch –, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, und zwar auf verschiedenen Wegen. Wichtig ist an der Regelung auch, dass die gemeinschaftliche Unterbringung nur dann erfolgen kann, wenn sie im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes steht. Das steht auch in der Begründung ausdrücklich drin. Auch hier bin ich froh, dass es eine verschärfte Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt. Auch bleibt der Grundsatz der Einzelunterbringung natürlich weiter bestehen. Ich weiß, dass alle Justizvollzugsanstalten wirklich bemüht sind, Mehrfachbelegungen immer schnellstmöglich aufzulösen. Trotzdem muss gelten: Die Regelung zur Doppelbelegung ist für uns kein Anlass, von der Schaffung adäquater Haftplatzkapazitäten abzusehen. Ganz im Gegenteil: Wir haben den wichtigen Auftrag, die nächsten Handlungsschritte zu gehen. Das betrifft uns alle hier in den Haushaltsberatungen. Ich bin froh über die geplanten Baumaßnahmen, deren Umsetzung jetzt zeitnah kommen muss. Ich bin insbesondere froh – daran erinnere ich gern noch einmal –, dass man auch im Bereich des Justizvollzugskrankenhauses Fortschritte macht. Denn das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, der dringend notwendig ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich möchte aber auch noch einmal betonen, dass neben den baulichen Kapazitätserweiterungen für uns ein ganz großer Ansatz ist, offensiv und ernsthaft über die Ausweitung der Haftvermeidung zu sprechen. Das betrifft Fragen der Alternativen zu Ersatzfreiheitsstrafen, der Stärkung der außergerichtlichen Beratung, der Begleitung der Schuldnerinnen und Schuldner, damit es erst gar nicht zu Ersatzfreiheitsstrafen kommt, die nicht nur für die Gefangenen unsäglich sind, sondern die vor allem auch im Justizvollzug große Probleme bereiten. Deswegen sollten wir das weitestmöglich vermeiden. (Beifall bei den Grünen) Auch wird es bundesgesetzlich und auch für uns wichtig sein, dass wir im Hinblick auf eine Entkriminalisierung weiterkommen, auch durch Neuregelungen z. B. im Hinblick auf geringe Mengen im Betäubungsmittelstrafrecht oder bei der Schwarzfahrerkriminalität. (Beifall bei den Grünen) periode – 40. Sitzung – Mittwoch, 22. Juni 2022 Ganz wichtig ist auch die Stärkung der Resozialisierung und der Kriminalprävention. In diesen Bereich zu investieren lohnt sich wirklich, denn damit werden Lebenswege – ich will nicht sagen: geradegebogen – nicht nur erleichtert und wieder in eine Perspektive gebracht. Vor allem ist das aber auch ökonomisch sinnvoll. Dies erspart Hafttage, und man braucht keine weiteren Haftplätze. Es ergibt einfach Sinn. Daher, aus gesamtgesellschaftlichem Interesse, lade ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle ein, hier gemeinsam für bessere Bedingungen in den Gefängnissen unseres Landes zu sorgen. Das sollte eine Aufgabe sein. Lassen wir den Vollzug nicht hinter den Mauern verschwinden, sondern diskutieren und planen wir ihn hier. Das ist sehr wichtig. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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