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Dr. Wolfgang Reinhart

22.06.2022 Sitzungen 17/40

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1971. Er ist ein reiner Berichtsantrag und kann damit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs – Drucksache 17/2613 Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Artikelgesetz, mit dem zahlreiche Vorschriften in den Justizvollzugsgesetzbüchern des Landes und im Justizwachtmeisterbefugnissegesetz geändert werden sollen. Frühere Änderungen an den Justizvollzugsgesetzbüchern dienten im Wesentlichen der Umsetzung anderer Vorschriften wie der Datenschutz-Grundverordnung oder bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen wie denen zur Sicherungsverwahrung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben greift demgegenüber Anregungen der vollzuglichen und gerichtlichen Praxis auf, um vollzugspraktische Probleme zu lösen und den Gerichten die Rechtsanwendung zu erleichtern. – Vielleicht nicht sexy, aber sinnvoll. Insgesamt sind 143 Änderungen vorgesehen. Ein Großteil davon ist redaktioneller Art. Um Sie an dieser Stelle gleich zu beruhigen: Zu diesen redaktionellen Änderungen werde ich nichts ausführen. (Zuruf: Danke!) Lassen Sie mich vier inhaltliche Änderungen hervorheben. Eine solche inhaltliche Änderung ist die Einführung eines Taschengeldanspruchs für den ersten Monat der Untersuchungshaft. Künftig sollen die Justizvollzugsanstalten bedürftigen Untersuchungsgefangenen im ersten Monat ihrer Untersuchungshaft Taschengeld gewähren können. Eine finanzielle Grundhilfe für diesen Übergangszeitraum soll verhindern, dass sich Gefangene in subkulturelle Abhängigkeiten begeben oder entsprechende Aktivitäten entfalten, um persönliche Bedürfnisse befriedigen zu können. Es geht also darum, einer Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in den Vollzugsanstalten vorzubeugen. (Ministerin Marion Gentges) Die Kosten für diesen neuen Taschengeldanspruch werden auf maximal 161 000 € pro Jahr geschätzt, zu tragen aus dem Landeshaushalt. Diesen Ausgaben stehen aber entsprechende Einsparungen bei den Stadt- und Landkreisen als den Trägern der Sozialhilfe gegenüber. Um dem Haushaltsgesetzgeber jetzt ausreichend Zeit zur Bereitstellung der benötigten Mittel zu geben, soll diese Änderung auch nicht sofort, sondern erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Eine weitere Änderung betrifft die Unterbringung der Gefangenen, die grundsätzlich einzeln erfolgt. Nach dem Gesetzentwurf soll es den Justizvollzugsanstalten in Ausnahmefällen ermöglicht werden, Gefangene im Falle von Haftplatzengpässen auch ohne ihre Zustimmung gemeinschaftlich in einem Haftraum unterzubringen, weil es sich erwiesen hat, dass die bisherigen Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelunterbringung zu eng gefasst sind. Sie sind zu eng gefasst, um unvorhergesehen erheblich gestiegene Gefangenenzahlen zu bewältigen, weil bauliche Erweiterungen der seither massiv ausgelasteten Haftplatzkapazitäten, die wir zwingend brauchen, eben nur mittelfristig realisierbar sind. Lassen Sie mich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle eines klarstellen: Die Justizverwaltung bleibt auch weiterhin verpflichtet, ausreichende Haftraumkapazitäten zu schaffen. Daran ändert diese Gesetzesnovelle nichts. Zum Aufbau weiterer Haftkapazitäten sind bereits entscheidende Schritte getan. Das Haus 1 der Justizvollzugsanstalt Stuttgart wird saniert. In den Justizvollzugsanstalten Heimsheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall werden Modulbauten errichtet. Ein Gebäude der JVA Ravensburg wird aufgestockt. Weitere wichtige Schritte stehen bevor. In Rottweil ist eine neue Vollzugsanstalt mit 500 Haftplätzen geplant. In Stuttgart soll – nach dem inzwischen genehmigten Abriss des Mehrzweckgebäudes auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt – ein neues Justizvollzugskrankenhaus entstehen. (Zuruf von den Grünen: Sehr gut!) Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit haben wir die unfreiwillige gemeinschaftliche Unterbringung auf sechs Monate begrenzt. Sobald der Neubau der JVA Rottweil in Betrieb genommen werden kann, wird zu prüfen sein, ob die Ausnahmeregelung noch erforderlich ist bzw. ob sie aufgehoben werden kann. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine weitere Regelung betrifft die Fixierung von Gefangenen zur Abwehr einer von der betroffenen inhaftierten Person ausgehenden akuten Fremdgefährdung statt, wie bislang, nur bei einer gegenwärtigen Selbstgefährdung. Eine Fixierung ist nach der vorgeschlagenen Neuregelung zulässig, wenn und solange eine gegenwärtige erhebliche Gefahr oder Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen, der Selbsttötung oder der Selbstverletzung besteht und die Fixierung zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich ist. Sie dient also in verhältnismäßiger Weise der Sicherheit im Vollzug, dem Schutz der Bediensteten und der Mitgefangenen. Außerdem wollen wir auf Anregung der Vollzugspraxis durch eine Änderung im Justizvollzugsgesetzbuch die Möglichkeit riode – 40. Sitzung – Mittwoch, 22. Juni 2022 schaffen, zur Entlassungsvorbereitung von Sicherungsverwahrten oder sozialtherapeutisch behandelten Strafgefangenen sogenannte Langzeitfreistellungen auf eine Dauer von bis zu zwölf Monaten zu verlängern. Bei diesen Freistellungen geht es darum, Strafgefangene mit anfangs hohem Behandlungsbedarf an die Anforderungen des Lebens in Freiheit zu gewöhnen, und zwar mit flexiblen Gestaltungs- und Widerrufsmöglichkeiten. Bislang ist diese Freistellung für bis zu sechs Monate möglich. Es hat sich aber gezeigt, dass in Einzelfällen mehr Zeit gebraucht wird, weil sich z. B. Hinweise ergeben, dass eine Entlassung nach sechs Monaten aus Sicherheitsgründen noch nicht verantwortet werden kann. Deshalb schlagen wir die Möglichkeit zur Verlängerung vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf entwickelt Normen unserer Justizvollzugsgesetzbücher praxistauglich weiter. Damit wollen wir die Möglichkeiten zur Resozialisierung fördern und die Sicherheit und Ordnung in den Vollzugseinrichtungen stärken. Dazu bitte ich um Ihre Unterstützung in den weiteren Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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