Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es hier mit drei Punkten zu tun. Der erste Punkt ist: Wir haben in der Coronakrise eine Sonderregelung getroffen und waren uns alle darüber einig, dass es eine solche Regelung ist. Da her ist es eine pure Selbstverständlichkeit, dass man diese Sonderregelung jetzt nicht einfach weiterschreibt. Der zweite Punkt ist: Über die 5-Millionen-€-Grenze, die im Jahr 2005 festgelegt wurde, kann – oder sollte nach unserer Einschätzung sogar – tatsächlich diskutiert werden. Dass nach eriode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 unserer Einschätzung eine Verdreifachung zu weit gesprun gen ist, haben wir schon hinreichend deutlich gemacht. Der dritte Punkt ist: Natürlich geht es um eine Einschränkung der Parlamentsrechte. Und wenn eine Ministerin hier vorn als Argument einzig und allein bringt: „In Bayern ist es aber schlechter als hier in Baden-Württemberg“, (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) dann muss ich auf meine Rede zurückkommen und sagen: In China ist es noch schlechter als in Baden-Württemberg. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Wir wollen trotzdem nicht in China leben. (Beifall bei der AfD) Der letzte Punkt, bitte schön, Herr Mack: Natürlich soll die L-Bank Verantwortung übernehmen. Aber nach Ihrem Argu ment – nicht das Land, sondern die L-Bank hafte ja – frage ich Sie: Ja, wissen Sie, wovon Sie sprechen? Wer ist denn der Aktionär der L-Bank? Wer bürgt für die L-Bank? Ich darf Sie daran erinnern, dass die L-Bank zu 100 % im Besitz des Lan des Baden-Württemberg ist. (Beifall bei der AfD)
