Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landes regierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeis ter-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen zum Thema Landesbürgschaften und zur Attraktivität dieses so wichtigen Instruments für die Wirtschaft in unserem Land möchte ich klarstellen, dass die Debatte hierüber schon früh zeitig angestoßen wurde. Ich habe im Dezember 2021 ange kündigt, mit dem Auslaufen der erhöhten Zustimmungsgren ze Ende des Monats Juni ein Konzept vorzulegen, sodass wir im Anschluss eine moderne, eine zukunftweisende Regelung für unser Land Baden-Württemberg finden. Im März habe ich, ebenfalls im Wirtschaftsausschuss, noch einmal darauf hingewiesen, und wir haben dann am 18. Mai die Eckpunkte eingebracht und haben an diesem Ausschusstag auch ausführlich über diese Eckpunkte und das neue Kon zept diskutiert. Die Entscheidung hierüber im Wirtschaftsaus schuss soll nun am 29. Juni getroffen werden, also gerade noch rechtzeitig, damit für die Wirtschaft ein nahtloser Übergang geschaffen wird. Es gab also ausreichend Zeit, um die Diskussionen zu führen, und diese Diskussionen wurden auch geführt; das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich zum Ausdruck bringen. Dann wurde jetzt vorgetragen, es würden keine neuen Struk turen geschaffen. Winnie Mack und Felix Herkens haben es ganz klar ausgeführt: Wir bleiben bei den bestehenden Struk turen, die sich bewährt haben, auch bezüglich der Einbindung (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) des Parlaments. Es wird lediglich die Grenze erhöht, und das aus gutem Grund. Ebenfalls wird durch die Modernisierung, durch die zukunfts orientierte Aufstellung der Systematik der Landesbürgschaf ten im Land sichergestellt – das ist auch gerechtfertigt –, dass die parlamentarischen Rechte gewahrt bleiben. Auch das möch te ich deutlich machen. Warum ist es wichtig, dass wir – in der Tat sehr sachlich – über diese Thematik diskutieren? Bürgschaften spielen bei uns im Land eine ganz wesentliche Rolle, wenn es darum geht, als Landesregierung den Unternehmen im Land in schwieri gen Zeiten beizustehen und sie zu unterstützen. Bei der Kreditvergabe der Hausbanken kommen Unterneh men teilweise an ihre Grenzen, so beispielsweise auch in der Finanzkrise, in der die Banken nur sehr restriktiv Kredite ver geben haben, in der an die Kreditnehmer sehr hohe Anforde rungen gestellt wurden und sie diese Anforderungen aus ei gener Kraft nicht leisten konnten. In einem solchen Fall gibt es die Bürgschaft bei einem zukunftsorientierten Geschäfts modell, das zu einer bestimmten Zeit, in einer bestimmten Phase in Schwierigkeiten gerät. Die Landesbürgschaft – ge nerell Bürgschaften – ist eines der stärksten Instrumente, die wir im Land Baden-Württemberg überhaupt zur Verfügung haben. Dass die Unternehmen und die Wirtschaft in unserem Land vor großen Herausforderungen stehen und wir deshalb diese Diskussion auch führen müssen, dass wir die Bürgschaften jetzt als wirkungsvolles Instrument weiterentwickeln und der art gestalten müssen, dass sie der Wirtschaft tatsächlich die nen und die Wirtschaft sie auch tatsächlich in Anspruch nimmt, muss, glaube ich, heute im Zentrum der Diskussion stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen – Ah-Rufe von der SPD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Wenig Reaktion bei der CDU, keine Reaktion bei den Grünen! – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Tosender Applaus!) Der wichtigste Punkt ist in der Tat, dass wir die Zuständig keitsgrenze nach 17 Jahren – im Jahr 2005 lag sie bei 5 Mil lionen € – auf 15 Millionen € anheben. Sie alle wissen: Wir diskutieren nicht jedes Jahr über Zuständigkeiten und Wert grenzen. Deshalb muss die Grenze von 15 Millionen € auch für die zukünftigen Jahre eine Grundlage sein, wie wir im Land mit Bürgschaften umgehen. Wir haben – dafür möchte ich mich auch noch einmal bedan ken – in der Pandemie im Wirtschaftsausschuss sehr schnell entschieden, dass die Zuständigkeitsgrenze von 5 Millionen € auf 20 Millionen € erhöht wird. Welche Erfahrungen haben wir jetzt in dieser Zeit gemacht? Wir haben vor dem Hintergrund dieser erhöhten Zuständig keitsgrenze 13 Bürgschaften oberhalb von 5 Millionen € über nommen. Diese gestiegene Zahl von Bürgschaften, die die L-Bank übernommen hat, passt auch zu den Einschätzungen, die jetzt u. a. zur Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze führen. Warum 15 Millionen €? Warum bleiben wir beispielsweise nicht bei den 20 Millionen €, periode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 (Abg. Andreas Stoch SPD: Warum gehen wir nicht auf die fünf zurück? – Zuruf von der SPD: Warum gehen wir nicht auf 2,5?) wie es in der Coronapandemie festgelegt wurde? Wir haben uns damit wirklich intensiv beschäftigt. Es gab seit dem Jahr 2005 eine allgemein gestiegene Preisentwicklung. Seit zwei Jahren erleben wir erhebliche Preissteigerungen in unter schiedlichsten Sektoren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist die Inflation! –
