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Dr. Rainer Podeswa

AfD 01.06.2022 Sitzungen 17/39

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Ent­ scheidung, die Zuständigkeitsgrenze der L-Bank für Bürg­ schaften von 5 Millionen € auf 20 Millionen € auszuweiten, verständigten sich die Landesregierung und das Parlament im April 2020 auf einen Weg, der den besonderen Herausforde­ rungen der Coronakrise Rechnung tragen sollte. Ursprünglich war sogar eine Höchstgrenze von 30 Millionen € in der Diskussion, sodass die im Ergebnis beschlossenen 20 Mil­ lionen € als Kompromiss eingestuft werden konnten. Schon damals ging es darum, ein effektives Handeln in der Krise zu ermöglichen und gleichzeitig die parlamentarischen Mitwirkungsrechte zu wahren. Baden-Württemberg als wich­ tiger Standort gerade auch der mittelständischen Wirtschaft und der Industrie wollte die Weichen dafür stellen, in corona­ bedingten Notfällen besonders flexibel, schnell und zeitnah Hilfe zur Verfügung stellen zu können. Ebenso ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze bereits damals zu Recht als Gratwande­ rung bezeichnet wurde. Die Möglichkeit der L-Bank, über die Vergabe von Bürgschaften bis 20 Millionen € direkt entschei­ den zu können, sollte vorübergehender Natur sein – explizit vorübergehender Natur. Es war klar, dass die damit einherge­ hende Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auch nicht durch die seinerzeit gleichzeitig vereinbarte Berichtszusage des Wirtschaftsministeriums vollständig ausgeglichen werden konnte. Es handelte sich vielmehr um eine – ich unterstreiche das hier noch mal – Ausnahmeentscheidung in einer beson­ deren Krisensituation. (Beifall bei der AfD) (Dr. Rainer Podeswa) Das war allen Beteiligten bei der Diskussion und bei der Ent­ scheidungsfindung klar. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2020 befris­ tete Regelung angesichts der anhaltenden Coronakrise mehr­ fach verlängert wurde, bis sie jetzt zum 30. Juni dieses Jahres auslaufen wird. Ja, auch das ist zu unterstreichen: Der 30. Juni fällt nicht vom Himmel. Man hätte schon vor einigen Monaten die Diskussi­ on beginnen müssen, zu welchen Bedingungen, wenn man die Änderungsnotwendigkeit sieht, die Regelung am 30. Juni ver­ längert oder verändert werden oder auslaufen soll. In der Stellungnahme zum Berichtsantrag der Kollegen zu Landesbürgschaften zog das Wirtschaftsministerium im Ok­ tober 2021 hinsichtlich der dargestellten Coronaausnahmere­ gelungen bei den Landesbürgschaften ein, wie nicht anders zu erwarten, positives Fazit. Wer die betreffende Stellungnahme allerdings genau gelesen hat, dem konnte schon damals in dem Bericht der Regierung nicht entgehen, dass zusätzliche zeitli­ che Vorteile im Bewilligungsverfahren jeweils mit dem Weg­ fall parlamentarischer Entscheidungsprozesse einhergegan­ gen sind. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir alle wissen: Chi­ na hat bewiesen, dass man einen internationalen Flughafen in einem Jahr bauen kann. Woran liegt das? Am Bürokratieab­ bau in China oder an den eingeschränkten parlamentarischen Rechten? Ich glaube, hier im Raum sitzt kein Einziger, der in dem chinesischen System leben möchte. (Beifall bei der AfD) Wenn wir parlamentarische Rechte einschränken, mag es auf der anderen Seite im Bewilligungsprozess schneller vorange­ hen. Aber ist das wirklich der Anspruch, den wir hier haben? Vor diesem Hintergrund muss kritisch hinterfragt werden, ob die Landesregierung mit ihren Vorschlägen zur zukünftigen Gewährung von Landesbürgschaften jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat. Eine Verdreifachung der ursprünglichen Grenze von 5 Milli­ onen € erscheint uns doch sehr zweifelhaft. Da diese Grenze von 5 Millionen € tatsächlich im Jahr 2005 festgelegt und seit­ dem nicht mehr verändert wurde, können wir durchaus nach­ vollziehen, dass bezüglich dieser Obergrenze Diskussionsbe­ darf besteht. Eine Verdreifachung erscheint uns jedoch zu weit gegriffen. Wir bedanken uns bei Herrn Kollegen Schweickert, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, ausdrücklich dafür, mit dem Vorschlag einer Ausweitung der Grenze auf 10 Millionen € die Diskussion in die richtige Richtung gelenkt zu haben; sie wurde nur leider vom Wirtschaftsministerium nicht aufgegriffen. (Beifall bei der AfD) Wir sehen nun wirklich die Notwendigkeit, nach der Corona­ krise einen Neustart zu machen. Dabei kommt es nicht nur da­ rauf an, wie und wo die Höchstgrenze für Landesbürgschaf­ ten festgelegt wird, sondern entscheidend ist auch, in welcher Form die Parlamentsbeteiligung in Zukunft erfolgen soll. Al­ le bisher diskutierten Vorschläge enthalten Lösungsansätze, die die Mitsprache des Landtags nicht ausreichend gewähr­ leisten. eriode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 Hierzu zählen die Vorschläge einer Beteiligung von Parlamen­ tariern im Bewilligungsausschuss der L-Bank ebenso wie die Ideen, die auf eine Anhörung der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses und des Finanzausschusses abzielen. Es geht um Ideen, die darauf abzielen, dass der Finanzausschuss bzw. der Wirtschaftsausschuss ein jeweiliges Vetorecht hat. Wir glau­ ben nicht, dass es erforderlich ist, hier neue parlamentarische Strukturen für ein Verfahren zu suchen, das sich nicht nur eta­ bliert, sondern insbesondere auch bewährt hat. (Beifall bei der AfD) Wir hatten die Coronakrise, und wir haben in der Coronakri­ se flexibel gehandelt. Der Wirtschaftsausschuss und das Par­ lament haben Handlungsfähigkeit bewiesen. Im Ergebnis soll­ te es daher bei der Beteiligung der zuständigen Ausschüsse bleiben. Denn das Verfahren hat sich etabliert. Gerade deshalb sollten wir jetzt aber auch die Möglichkeit für einen konsequenten Neustart nutzen. Dieser Neustart setzt ei­ ne Abkehr von den früheren Coronasonderregelungen zwin­ gend voraus. Ein „Weiter so!“ und eine kosmetische Anpas­ sung der coronabedingten Höchstgrenze von 20 Millionen € auf 15 Millionen € scheint uns dafür nicht der richtige Weg. Wir unterstreichen hier nochmals den Kompromissvorschlag von Herrn Professor Schweickert und halten eine Grenze von 10 Millionen € für angemessen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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