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Dr. Boris Weirauch

SPD 01.06.2022 Sitzungen 17/39

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist doch fraktionsüber­ greifend klar: In diesen schwierigen Zeiten ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Sicherheit ver­ mitteln. Insbesondere auch für Unternehmen und Betriebe, die unverschuldet in Not geraten sind, aber auch für Unterneh­ men, die weiter investieren wollen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, kann es erforderlich werden, dass sich die öffentliche Hand gegenüber den Banken für Kreditlinien, Investitionsdar­ lehen verbürgt. Hierzu gibt es in Baden-Württemberg bewährte Bürgschafts­ programme und Institutionen wie die L-Bank oder die Bürg­ schaftsbank, die dazu beitragen, Investitionen von Betrieben abzusichern und so den Unternehmen den Handlungsspiel­ raum zu geben, den sie für eine erfolgreiche Weiterentwick­ lung und die Sicherung von Arbeitsplätzen benötigen. Zu Beginn der Coronapandemie war vereinbart worden, dass bei Bürgschaften über 5 Millionen € der Wirtschaftsausschuss des Landtags zustimmen muss, um eine fortlaufende Kontrol­ le durch den Haushaltsgesetzgeber sicherzustellen. Auch wenn die Ausfallrisiken – das zeigt die Rückschau – gering sind, ist eine parlamentarische Kontrolle dieser Risiken politisch, aber auch verfassungsrechtlich geboten, zumal die vom Landtag über den Wirtschaftsausschuss ausgestellte Bürgschaftser­ mächtigung insgesamt bis zu mehrere Hundert Millionen Eu­ ro betragen kann. In Erwartung der wirtschaftlich harten Folgen der Pandemie hatte der Ausschuss bereits 2020 zu Beginn der Pandemie fraktionsübergreifend entschieden, die Grenzen des parlamen­ tarischen Zustimmungsvorbehalts befristet bis Ende Juni 2022 auf 20 Millionen € im Einzelfall hochzusetzen. Diese Frist läuft jetzt ab. Aber anstatt sich mit dem Ausschuss­ vorsitzenden und den Obleuten der Fraktionen frühzeitig zu beraten, welchen Weg man zukünftig nach den Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre gemeinsam für Art und Umfang des Zustimmungsvorbehalts vorsehen könnte, stellt Ministerin Hoffmeister-Kraut den Wirtschaftsausschuss jetzt vor vollen­ dete Tatsachen, indem sie ohne Vorabsprache eine generelle Erhöhung der Grenze des Zustimmungsvorbehalts auf 15 Mil­ lionen € einfordert – von 5 Millionen € auf 15 Millionen €, immerhin eine Verdreifachung des Rahmens, über den jetzt ohne parlamentarische Einbindung entschieden werden kann. Diese abrupte Eile muss verwundern, zumal der Ausschuss­ vorsitzende, Kollege Schweickert, bereits im Dezember 2021 – er hat es eben noch mal erwähnt – gegenüber der Ministe­ rin angemahnt hatte, sich in Ruhe über das weitere Vorgehen zu beraten. Daraufhin gab es keine vernehmbare Reaktion. Die mögliche Beschneidung von Parlamentsrechten schien auch die Grünen und die CDU wie so oft zu Recht aus der eriode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 grün-schwarzen Koalitionslethargie zu reißen. Kollege Her­ kens hat eben noch mal eindrucksvoll bestätigt, dass er den Abbau von Parlamentsrechten als wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau sieht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der FDP/ DVP) Ich muss sagen: Das ist schon ein spannender Ansatz; er fügt sich aber nahtlos in das Narrativ Ihres Fraktionsvorsitzenden ein, der ja auch in der Coronapandemie immer wieder deut­ lich gemacht hat, dass er die Legislative hier nicht in der Füh­ rung oder im Lead sieht. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde dann jedoch deutlich – das werte ich als gutes Zeichen für eine selbstbe­ wusste Opposition und einen engagierten Ausschussvorsitzen­ den –, dass man eben nicht mal im Vorbeilaufen die Einfluss­ möglichkeiten des zuständigen Ausschusses einschränken kann, obwohl insbesondere die Grünen – das muss man so deutlich sagen – nicht einmal ansatzweise ein Problem damit gehabt hätten. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Regie­ rungsfraktionen müssen sich schon fragen lassen, wie sie ih­ re Rolle als Abgeordnete interpretieren. Noch mal zur Klarstellung: Der Landtag ist nicht der verlän­ gerte Arm der Landesregierung. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Alfred Bamberger AfD) Sie sitzen hier nicht nur, um der Regierung die Mehrheit zu sichern, sondern Sie haben darüber hinaus auch die eigenstän­ digen Rechte des Parlaments gegenüber dieser Regierung wahrzunehmen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sie sitzen ja nicht hier!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Gewaltenteilung, und daran sollten Sie sich mal erinnern, wenn Sie solche Reden halten oder auch Dinge im Wirtschaftsausschuss einfach durch­ winken. Das ist, glaube ich, nicht der Anspruch, den wir Par­ lamentarier in diesem Hohen Hause gemeinsam haben soll­ ten. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge­ ordneten der AfD) Das Vorgehen der Ministerin macht darüber hinaus deutlich: Wer dieser Landesregierung vertraut und zeitlich befristet auf parlamentarische Kontrollrechte verzichtet, der muss damit rechnen, dass es hinterher umso schwieriger wird, diese Rech­ te wieder für das Parlament zurückzuholen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD) Zusammengefasst gibt es drei Punkte, die dagegen sprechen, die Grenze für den Zustimmungsvorbehalt des Wirtschafts­ ausschusses bei der Gewährung von Bürgschaften ohne Not auf 15 Millionen € hochzusetzen: Punkt 1: Kontrolle. Wir alle wissen nur zu gut, dass man im Hause der Ministerin nicht immer sorgsam mit Landesgeld umzugehen pflegt. (Dr. Boris Weirauch) (Heiterkeit bei der SPD und Abgeordneten der AfD – Zuruf: Dubai!) Ich erinnere an die ungewollte Vertragspartnerschaft des Lan­ des mit der Expo in Dubai mit der Folge, dass rund 15 Milli­ onen € – das ist quasi direkt die Grenze – an Steuergeldern in der Wüste vergraben wurden. (Abg. Winfried Mack CDU: An den Haaren herbei­ gezogen!) Es scheint also wirklich geboten, gerade im Zuständigkeits­ bereich des Wirtschaftsministeriums als Parlament besonders gut hinzuschauen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Punkt 2: Vertraulichkeit: Die Wirtschaft im Land kann sich darauf verlassen, dass Beratungen im Wirtschaftsausschuss über Bürgschaften oder Finanzhilfen streng vertraulich blei­ ben. Das war immer so, und das wird auch immer so bleiben. Wenn die Ministerin und jetzt auch die Kolleginnen und Kol­ legen von CDU und Grünen den Eindruck erwecken wollen, der Grund für den Anstieg der Bürgschaften in der betroffe­ nen Größenordnung seit 2020 sei auf die Nichteinbindung des Ausschusses zurückzuführen, ist das absurd und verkennt da­ rüber hinaus den tatsächlichen Grund, nämlich die schwieri­ ge Situation unserer Wirtschaft durch die Pandemie und die daran anschließenden Krisen. Die Erfahrung zeigt, dass das größte Risiko einer Indiskreti­ on nicht im Wirtschaftsausschuss liegt, sondern dass ministe­ rielle Interna in der Vergangenheit nicht nur einmal zu einem Zeitpunkt ans Licht gekommen sind, zu dem der Ausschuss noch überhaupt nichts davon wissen konnte. So durften auch wir Abgeordneten aus der Zeitung erfahren, dass das Wirtschaftsministerium ein Rechtsgutachten in Auf­ trag gegeben hat, um auf diesem Weg gegen die Expo-Pro­ jektpartner Schadensersatz einklagen zu wollen – um nur mal ein prominentes Beispiel zu nennen. Fakt ist: Kein Unternehmen in Baden-Württemberg muss Sor­ ge haben, dass Informationen über mögliche Bürgschaften nach außen dringen, weil sich der Wirtschaftsausschuss damit befasst. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) So etwas ins Feld zu führen ist nicht nur kontrafaktisch, son­ dern auch unredlich, Frau Ministerin. Punkt 3: der Zeitfaktor. Dieser wird von den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der Grünen auch gern bemüht. Der Wirtschaftsausschuss hat vielfach bewiesen, dass er innerhalb kürzester Zeit über die Finanzhilfen entscheidet – wenn es notwendig ist, teilweise auch in unmittelbar anberaumten Son­ dersitzungen. Ich denke, ich spreche für alle Abgeordneten des Ausschus­ ses, wenn ich sage: Uns war kein Weg zu weit, uns über Hin­ tergründe zu informieren und dem Ausschuss eine Entschei­ dungsgrundlage zu unterbreiten. Wir lassen alle gemeinsam alles stehen und liegen, wenn es darum geht, die Wirtschaft in unserem Land zu unterstützen – egal, ob über Finanz- oder periode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 Tourismusbeihilfen, Bürgschaften oder Förderungen im Rah­ men von Investitions­ und Innovationsprogrammen. Das hat bei uns fraktionsübergreifend absolute Priorität. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Kurzum: Es liegt in der Verantwortung der Ministerin, dass eine etwas – sagen wir es mal so – konfuse Situation einge­ treten ist, die der Wirtschaft in unserem Land mehr schadet als nützt. Es war aus meiner Sicht Unvermögen, hier mit der Brechstange vorzugehen und nicht eine einvernehmliche Lö­ sung zu suchen. In jedem Fall wären Sie schlecht beraten, Frau Ministerin, das Angebot meiner Fraktion und weiterer Teile des Ausschusses, an Bürgschaftsentscheidungen weiter mitzuwirken, nicht an­ zunehmen, weil uns doch auch die Coronapandemie gezeigt hat, dass die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Würt­ temberg, der Wirtschaft, des Mittelstands in unserem Land, in unser aller Interesse liegt. Treten Sie einen Schritt zurück, lassen Sie uns eine gemein­ same Lösung finden. Die SPD-Fraktion ist dazu bereit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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