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Winfried Mack

CDU 01.06.2022 Sitzungen 17/39

Herr Präsident, verehrte Kolle­ ginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es gut, dass wir über die Bürgschaften des Landes Baden-Württemberg sprechen. Überlegen wir uns, was vor uns steht. Wir wissen, dass wir in diesem Land wirtschaftspolitisch in schwierigeres Fahrwas­ ser kommen werden. Schauen wir nur auf die Inflationsrate im Euroraum, die heu­ te bekannt gegeben wurde, in Höhe von 8,1 %. Schauen wir darauf, was die EZB machen muss, um die Inflation einzu­ dämmen: Das bedeutet höhere Zinsen. Das bedeutet ein ver­ ändertes Klima in den Finanzmärkten. Das wird natürlich Aus­ wirkungen auf die Unternehmen in unserem Land haben. Darüber hinaus stehen wir vor einem großen Wandel, weil Ba­ den-Württemberg Industrieland bleibt, aber klimaneutral wer­ den will. Daraus ergibt sich ein erheblicher Anpassungs- und Investitionsbedarf in den Unternehmen. Wir haben lange über die Energiewende diskutiert, haben aber jetzt festgestellt: Die Energiewende war vor allem eine Hin­ wendung zu russischem Gas. Das allein wird nicht ausreichen, um in Zukunft bestehen zu können. Vielmehr müssen wir auf Wasserstoff, auf synthetische Kraftstoffe, auf synthetisches Kerosin umstellen. Deswegen haben wir einen erheblichen Anpassungs- und Investitionsbedarf. Daraus ergeben sich Not­ wendigkeiten für das Instrument der Bürgschaften. Wofür geben wir Bürgschaften? Wir geben Bürgschaften für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, die sie eventuell nicht zu verantworten haben. Aber es ist immer der konkrete Einzelfall wichtig; den ganz konkreten Einzelfall müssen wir anschauen. Wir geben Bürgschaften für Management-Buy-outs; wir ha­ ben schon viele Fälle im Landtag von Baden-Württemberg er­ lebt. Wir geben Bürgschaften, um neue Unternehmen entsprechend hochzubringen. Wenn wir von Innovationen sprechen, dann ist die Skalierung unglaublich wichtig. Da ist unser größter Bedarf. Wenn es kleine, innovative Unternehmen gibt, wol­ len wir entsprechend hochskalieren können. Wenn wir da ei­ ne Unterstützung geben können, die natürlich nicht immer nur in Form von verlorenen Zuschüssen gegeben werden kann, sondern beispielsweise auch in Form von Bürgschaften, dann haben wir ein wichtiges Instrument für die Zukunft des Lan­ des. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Jetzt ist die Frage, wie wir dieses Instrument ausüben. Es gibt einen dreistufigen Aufbau, und dieser dreistufige Aufbau wird überhaupt nicht infrage gestellt. Für die kleineren Volumina haben wir die Bürgschaftsbank, dann kommt die L-Bank, und dann bürgt das Land Baden-Württemberg zu 100 %. Jetzt geht es eigentlich um die Frage: Wo ist die Grenze zwi­ schen der L-Bank und dem Land Baden-Württemberg? Nach dem, was jetzt vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagen wurde, ist es so, dass bis 15 Millionen € die L-Bank bürgt, periode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 aber für 50 % eine Rückbürgschaft des Landes bekommt. Das heißt, wir haben eine Risikoteilung. Wir wollen, dass die L-Bank prüft und dass die L-Bank das Risiko bewertet, und unterstützen die L-Bank seitens des Landes mit einer Rück­ bürgschaft, die ein Gesamtvolumen in Höhe von 400 Millio­ nen € hat. Es geht also nicht um verlorene Zuschüsse, sondern um Bürg­ schaften; es geht darum, dass die L-Bank prüft und die Be­ wertung vornimmt, ob etwas vom Risiko her vertretbar ist oder nicht, ob das Geschäftsmodell trägt oder nicht. Das Land unterstützt die L-Bank dabei, ist aber nicht der alleinige hand­ lungsfähige Akteur. Deswegen glaube ich auch nicht, dass es sinnvoll wäre, in ei­ nem solchen System das Parlament einzubinden. Deswegen geht es auch nicht um Parlamentsrechte. Das Parlament gibt ja den Rahmen für die Rückbürgschaft in Höhe von insgesamt 400 Millionen € vor und muss da zustimmen. Dann kommt die dritte Stufe, und das sind die Landesbürg­ schaften. Bei den Landesbürgschaften bürgt das Land zu 100 %. Wenn das Land zu 100 % bürgt, muss selbstverständlich eine Risikoabwägung getroffen werden, und dann muss der Land­ tag von Baden-Württemberg gefragt werden – in Form des Wirtschaftsausschusses –, und dies soll auch so erhalten blei­ ben. Also, dieser dreistufige Aufbau macht absolut Sinn und ist zu­ kunftweisend. Jetzt geht es nur noch um die Frage, ob wir 10 Millionen € oder 15 Millionen € als Rahmen festlegen. Die 5 Millionen €, die wir früher als Rahmen hatten, stammen aus dem Jahr 2005. Wenn Sie sich allein die Entwicklung des Baukostenindex an­ schauen und für verschiedene Jahre vergleichen, kommen Sie darauf, dass wir zwischen dem Jahr 2005 und dem Jahr 2022 ziemlich exakt eine Verdopplung der Baupreise zu verzeich­ nen haben. Nur der Baupreise! Uns fehlt doch nicht die Fan­ tasie, um zu sehen, was in den nächsten Monaten und Jahren noch auf uns zukommt. Deswegen ist ein Rahmen von 15 Mil­ lionen € bei dem, was an Bedarf vorhanden ist, was an Wand­ lungsfähigkeit von der Wirtschaft verlangt wird, ein absolut richtiger Wert, den wir unterstützen. Es geht hier nicht um Par­ lamentsrechte, sondern es geht hier um die sinnvolle Aus­ übung eines wichtigen Instruments des Landes Baden-Würt­ temberg. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir freuen uns darauf, dass wir seitens des Wirtschaftsaus­ schusses weiterhin gut mit dem Wirtschaftsministerium zu­ sammenarbeiten. Wir sind seitens des Wirtschaftsausschusses immer gefragt, wenn es um verlorene Zuschüsse über 500 000 € geht. Bereits da muss der Wirtschaftsausschusses eine Ent­ scheidung treffen. Aber bei den Bürgschaften des Landes ist es, glaube ich, vertretbar, dass wir den Einzelfall ab 15 Milli­ onen € anschauen. Eines ist ja auch dort sichergestellt: Der Wirtschaftsausschuss wird im Nachhinein über jeden einzelnen Fall vertraulich in­ formiert. Die Kontrollfunktion des Wirtschaftsausschusses ist auch deshalb gegeben. (Winfried Mack) Es handelt sich um ein angemessenes Paket; wir unterstützen dieses Paket. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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