Andreas Deuschle
Eines der Grundprinzipien ei nes rechtsstaatlichen Strafverfahrens – das mag Sie überra schen – ist die Unschuldsvermutung. (Zuruf von der CDU: Auch im Verdachtsfall!) periode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 Das Gegenstück dazu ist die Schuldvermutung. Wir sollten an dieser Stelle vielleicht auch einmal erwähnen, dass der Grund satz „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – auch in Baden-Württemberg gilt, auch hier im Landtag. (Vereinzelt Beifall – Abg. Andreas Stoch SPD: Er ist schon weiter! Sie sind schon einen wichtigen Schritt weiter! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Ah! – Zuruf: „Angeklagter“!) Es entspricht unserer Überzeugung, dass das demokratische Miteinander nur funktionieren kann, wenn die Rechte auch von Minderheiten in einem demokratischen Rechtsstaat nicht ohne Grund untergraben werden. Deswegen werden wir den Untersuchungsausschuss unaufgeregt, gelassen und konstruk tiv begleiten. Ziel ist die seriöse Aufklärung. Diese wollen wir fördern, auch und gerade im Sinne des Rechtsstaats. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
