Daniel Lindenschmid
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Wir beraten hier über in erster Linie redaktionelle Angleichungen des Landesrechts an Bundesrecht. Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf daher – das kann ich schon jetzt sagen – zustimmen. Wir unterstützen im Land wie im Bund die Anstrengungen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes bei dem längst überfälligen Vorstoß der Regierung in Berlin, unseren Mitbürgern die behördlichen Dienstgänge digital zugänglich zu machen, auch zur Ausweitung der Barrierefreiheit. Doch wir müssen uns schon wundern: In diesem Gesetzentwurf wird behauptet, die Personalkosten jährlich um rund 450 000 € senken zu können. (Lachen des Abg. Emil Sänze AfD) Aber die Realität zeigt uns: In Behörden, die Dienstleistungen im Zuge dieser Kampagne digital verfügbar gemacht haben, ist kein Einsparpotenzial zu sehen. Ganz im Gegenteil: Die Beamten und sonstigen Mitarbeiter sind einer massiven Mehrbelastung ausgesetzt, u. a. aufgrund des Fehlens eines ausreichenden Angebots an qualifizierten Fortbildungen. Schauen Sie beispielsweise nach Heilbronn, wo die Kfz-Zulassungsstelle aufgrund einer Veränderung in der IT-Software seit Monaten überlastet ist und Mitarbeiter unter dem Druck leiden. Rein technokratische Lösungen können diese Belasiode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 tungen nicht mindern, selbst wenn die Dienstleister besser ausgestattet sind – was sie jedoch nicht sind. Da die Regierungen die Digitalisierung in den vergangenen 30 Jahren verschlafen haben, soll dieses Defizit nun auf dem Rücken der Mitarbeiter behoben werden. (Beifall bei der AfD) Da hilft auch kein Verweisen auf die Bundesregierung. Wir, Badener, Württemberger und Schwaben, (Zuruf: Kurpfälzer!) sollten hier unserem Ruf wieder gerecht werden und uns nicht vor der Verantwortung wegducken, indem wir diese ins weit entfernte Berlin schieben. Wenn wir hier schon über das deutsche Meldewesen sprechen: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Es ist ja löblich, dass auch dieses nun einer Digitalisierung unterzogen wird. Aber eine datenschutzrechtliche Prüfung und Modernisierung ist mehr als notwendig. Es kann doch nicht sein, dass jeder die Adresse einer Privatperson für einen einbis zweistelligen Betrag beim jeweiligen Bürgeramt in Erfahrung bringen kann, um mit dieser seinen Schabernack zu treiben. Sie mögen darüber schmunzeln, aber z. B. bei Kommunalpolitikern nimmt dieser Schabernack nicht akzeptable Züge an. Sie werden aufgrund ihrer politischen Überzeugung und ihres ehrenamtlichen Dienstes für unser Land bedroht und müssen um Haus und Hof fürchten. Bei Kommunalwahlkandidaten muss man sich nicht einmal diese Mühe machen; denn die exakte Privatadresse ist bereits auf dem Stimmzettel zu finden. Bereits im Jahr 2017 wurde beim Gemeindetag Baden-Württemberg festgestellt, dass rund ein Drittel der Bürgermeister Aggressionen und Angriffen ausgesetzt sind. Vor zwei Wochen gab es eine Informationsveranstaltung des Landeskriminalamts und des konex zu Anfeindungen und Drohungen vor allem gegen kommunale Mandatsträger. Das Interesse an dieser Veranstaltung und diesem Thema ging bei einigen Fraktionen in diesem Haus leider gegen null. Das könnte daran liegen, dass von den Fraktionen in diesem Haus vorwiegend AfD-Politiker und -Kandidaten Angriffen sowohl gegen Leib und Leben als auch gegen Haus, Auto und weitere private Besitztümer ausgesetzt waren und sind. (Beifall bei der AfD) Politiker der Grünen scheinen jüngst ebenfalls vermehrt zum Ziel solcher feigen Angriffe zu werden, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Von AfD-Mitglie- dern!) weshalb bei ihnen dieses Thema allmählich die nötige Aufmerksamkeit erhält. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Angriffe von AfD- Mitgliedern! – Gegenruf der Abg. Carola Wolle AfD) (Daniel Lindenschmid) Die Stellungnahme zum Antrag Drucksache 17/947 der AfD zu Angriffen gegen Parteien im Bundestagswahlkampf ergab, dass allein gegen die AfD 278 Straftaten verübt wurden. (Zuruf von der AfD: Das ist gewollt!) Privatpersonen und Kommunalpolitikern gebührt unser Schutz. Bisher liegt für dieses Problem in unserem Land keine Lösung vor. Deswegen muss die Landesregierung diese Themen zügig angehen, wie es auch im Koalitionsvertrag angepriesen wurde, und entsprechende Maßnahmen umsetzen oder diese, falls nötig, in den Bundesrat einbringen. (Beifall bei der AfD) In diesem Sinn: vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Emil Sänze AfD: Ich fin- de es schon ungeheuerlich, wenn die Grünen Ver- dächtigungen gegen AfD-Mitglieder aussprechen! – Abg. Anton Baron AfD zu den Grünen: Überlegen Sie das mal!)
