Jonas Hoffmann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir, wie angesprochen, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema Bundesmeldegesetz. Wir Digitalpolitiker freuen uns. Denn zum ersten Mal in dieser Legislatur – nach über einem Jahr – steht hier ein Gesetzentwurf der Regierung oder der Regierungsfraktionen im Zusammenhang mit der Digitalisierung zur Debatte. Es freut uns natürlich, dass wir hier gemeinsam die Digitalisierung vorantreiben. Was mich nur ein bisschen wundert – – Wenn Sie – wie Sie gesagt haben, Frau Huber – alle Ihre Kernanliegen so behandeln wie dieses Thema, erklärt das vielleicht auch, warum es bei der einen oder anderen Thematik – wie bei Windkraft oder auch Bildung – nicht vorangeht. (Beifall bei der SPD) Auch diskutieren wir hier eigentlich über die Umsetzung eines Bundesgesetzes, also eines Ampelgesetzes. Aber das ist, wie gesagt, schon ein bisschen besser als gar nichts. Die Gesetzesänderung an sich bewerten wir heute als unkritisch; sie bringt in einem Bereich die Digitalisierung nach vorn. Die Prozessoptimierung und die dadurch geplanten Kostensenkungen liegen natürlich in unser aller Interesse. Sie bewerten wir, Stand heute, positiv. Was wir aber komplett vermissen, sind eigene, neue Impulse, Ansätze und Strategien und vor allem die Umsetzung, wie digitale Verwaltung nach vorn gebracht werden kann. Der 31. Dezember nähert sich, und bis dahin – Herr Klenk, Sie haben es angesprochen – muss das Onlinezugangsgesetz umgesetzt sein. Ich bin gespannt, wie da die Bilanz ausfallen wird. Von friktionslosen Prozessen – im Behördendeutsch: End-to-End-digitalisierten Prozessen – kann noch nicht einmal gesprochen werden. Stand heute können gerade einmal zwölf von 600 Prozessen als digitalisiert betrachtet werden – also von Anfang bis Ende. Und das, was Sie mit den 200 Prozessen angesprochen haben, sind zum Teil Prozesse, bei denen einfach der Papierantrag auf eine Webseite hochgeladen worden ist. Den kann man sich dann ausdrucken und per Post schicken. So funktioniert Digitalisierung nicht. (Beifall bei der SPD) Dazu verkauft die Regierung die Beschaffung von IT-Ausstattung als Digitalisierungserfolg. Auch hier kann ich nur an den Bericht des Rechnungshofs erinnern, der klargestellt hat, dass die Beschaffung von neuen Bildschirmen für Arbeitsplätze nichts mit der Digitalisierung von Behörden zu tun hat. eriode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 Mein Eindruck ist, dass im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen die Digitalisierung immer hinten runterfällt. Gerade aus der Polizei kommen immer wieder Themen, bei denen es wichtig ist, sich mit hoher Dringlichkeit um diese Themen zu kümmern. Der Minister ist damit beschäftigt, geheime Anwaltsschreiben an die Presse zu geben, und das Ministerium damit, das angerichtete Chaos wieder aufzukehren. Wir wünschen uns zum Wohl unseres Landes, der Bürger und der Wirtschaft, dass Baden-Württemberg auch beim Thema Verwaltungsdigitalisierung nicht hintansteht, sondern zumindest dem eigenen Anspruch, wie im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, gerecht wird. Zum Schluss: Bitte geben Sie dieses Thema in andere Hände, gern an jemanden, der weiß, dass Block Change eine Sicherungsmethode in Oracle-Datenbanken ist und Blockchain eine Verkettung von Datenblöcken in dezentralen Netzwerken, und der beides auch nicht auf größerer Bühne miteinander verwechselt. Und werden Sie, liebe Fraktionen, gern auch selbst aktiv. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)
