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Wilfried Klenk

12.05.2022 Sitzungen 17/38

Wenn wir in letzter Zeit in den Medien Neuigkeiten über ein Meldeportal gelesen haben, dann ging es meist um ein Meldeportal für Coronateststellen oder auch das Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Heute hingegen geht es um das klassische Meldewesen mit seinen Meldeportalen – das informationelle Rückgrat einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung. Auf der Grundlage von Meldedaten werden beispielsweise Pässe und Personalausweise ausgestellt, oder zuständige Behörden erhalten eine Planungsgrundlage dafür, wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden. Vieles von dem, was im Meldewesen passiert, findet für die Öffentlichkeit unsichtbar statt. Im Hintergrund laufen eine Vielzahl von in rechtlicher und technischer Hinsicht kompleeriode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 xen Vorgängen. Behörden tauschen Daten. Schulpflichtige Kinder werden dem Schulamt von der Gemeinde gemeldet. Die Meldepflicht bildet auch eine wesentliche Grundlage für den Erhalt von Sozialleistungen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes hat der Bund im vergangenen Jahr das Meldewesen an das Onlinezugangsgesetz und die zunehmende Digitalisierung angepasst. Die Anpassungen sollten zum einen melderechtliche Prozesse durch Verbesserungen des länderübergreifenden Datenabrufs vereinfachen und zum anderen rechtliche Grundlagen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie des Identifikationsnummerngesetzes schaffen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass Verwaltungsleistungen im Bereich des Meldewesens elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden können. So soll es beispielsweise künftig möglich sein, seine Wohnsitzanmeldung komplett vom Rechner zu Hause aus zu erledigen. Der Gang aufs Amt bleibt einem damit erspart. Die angesprochenen Änderungen im Bundesmeldegesetz bringen es mit sich, dass wir nun auch landesrechtlich im Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz Anpassungen vornehmen müssen. Was bedeutet das jetzt konkret? Im baden-württembergischen Ausführungsgesetz werden im Wesentlichen behördliche Zuständigkeiten, landesspezifische Befugnisse zur Datenverarbeitung sowie Verordnungsermächtigungen für das Innenministerium geregelt. Darüber hinaus wird dem zentralen Meldeportal, das im Auftrag der Meldebehörden betrieben wird, u. a. die Aufgabe der automatisierten Datenübermittlungen zugewiesen. Ich hatte eingangs auf die nicht sichtbaren Prozesse im Hintergrund hingewiesen. Einwohnermeldedaten sind bereits jetzt über das Meldeportal 24 Stunden am Tag an sieben Tagen pro Woche abrufbar. Das ist nicht zuletzt auch für unsere Sicherheitsbehörden von unschätzbarem Wert. Künftig wird Berechtigten zusätzlich eine freie Suche im automatisierten Abruf ermöglicht, die es beispielsweise leichter machen soll, für den Erhalt bestimmter Leistungen Altersgruppen ausfindig zu machen. Damit nun das Meldeportal in Baden-Württemberg den neuen Aufgaben nachkommen darf, müssen diese über unser Ausführungsgesetz dem Meldeportal zugewiesen werden. Als auch für Digitalisierung zuständiges Ministerium sind wir froh, dass wir auf diese Weise der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wieder einen Schritt näher kommen. Von den neuen Diensten werden viele Menschen profitieren, wenn sie beispielsweise einen neuen Wohnsitz per Mausklick anmelden können. Deshalb bitte ich schon jetzt um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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