Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte Ihnen, Frau Evers, doch noch einmal sagen, dass ich es gut finde, dass in Ihrer Fraktion mit Ihnen offenbar zum ersten Mal jemand diese Entwürfe überhaupt gelesen hat und dass wir somit in eine Diskussion eintreten können, die diesen Namen verdient. Ich folge Ihnen in der Konsequenz allerdings nicht. Sie haben ja quasi anheimgestellt, dass Sie die Passage deswegen streichen, weil Sie sie für obsolet halten, da ohnehin verfassungskonform ausgelegt werden muss. Das ist aber bei sämtlicher Rechtsanwendung und Gesetzesanwendung der Fall. Sämtliche Gesetzesanwendungen sind verfassungskonform auszuüben. Deswegen halte ich dieses Argument für nicht überzeugend. Ich bin vielmehr der Auffassung, dass wir als Gesetzgeber hier eine politische Aufgabe haben. Wir bestimmen. Wir setzen die Leitplanken, nach denen sich die Regierung in dieser Frage verhalten muss. Wir haben jetzt in dieser Woche erlebt, was passiert, wenn sich Regierungsmitglieder mit sich selbst ins Benehmen setzen, wie sie Recht anwenden, wie sie Verfassungsrecht anwenden. Das halten wir nicht nur in dieser Woche für hoch bedenklich. Wir wollen mit dieser Passage solchen Usancen zukünftig vorbeugen. Deswegen plädieren wir weiterhin für ein strenges Karenzzeitgesetz und können Ihnen in dieser Argumentation nicht folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jochen Hauß- mann und Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)
