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Jochen Haußmann

FDP 12.05.2022 Sitzungen 17/38

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre eigentlich einfach gewesen, wenn bei der Beratung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion die Landesregierung oder die Koalition ihre Ideen mit eingebracht hätte. Dann wäre das Gesetz vermutlich jetzt schon beschlossen. Wir hätten das auf der Basis eines guten Gesetzes der SPD-Fraktion geregelt. Das war aber nicht der Wunsch. Herausgekommen ist jetzt ein Gesetz, das deutlich schlechter ist, das nicht die Wirkung hat wie das von der SPD-Fraktion geplante Gesetz. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Im Koalitionsvertrag, Herr Staatssekretär Hassler, steht auf Seite 96: Für Mitglieder der Landesregierung werden wir zeitgemäße Regelungen zu Karenzzeiten einführen. Ich könnte noch „mit maximaler Transparenz“ – also nicht nur mit Transparenz – hinzufügen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Es steht darin sicherlich viel, was auch im Gesetzentwurf der SPD enthalten ist. Darunter sind Dinge, die man durchaus mit aufnehmen kann, beispielsweise die Nachversicherungspflicht. Das sehen wir positiv. Aber es gibt zwei Knackpunkte, die für die FDP/DVP-Fraktion von großer Bedeutung sind. Zum einen wird nicht mehr ausgeschlossen, direkt im Anschluss an seine Funktion eine Aufgabe in der Wirtschaft wahrnehmen zu können. Das gilt für Angelegenheiten oder Bereiche, in denen man bisher als ehemaliges hauptamtliches Mitglied der Landesregierung tätig war. Das ist schon sehr wichtig. eriode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 Sie lassen das, Herr Staatssekretär Hassler, im Gesetzentwurf offen. Es wäre interessant, zu wissen – Sie können das im Ausschuss gern nachholen –: Wie bewerten Sie oder wie soll das Gremium die Causa Untersteller beurteilen? Ist das ein Problem für die Integrität der Landesregierung? Oder ist es von öffentlichem Interesse? Frau Evers, es ist nicht so, dass man sagen kann, es beflügle die juristische Faulheit. Vielmehr ist es wichtig, dass wir eine politische Bewertung vornehmen. Damit schaffen wir das Vertrauen in die Landesregierung und in die Politik. Genau da legen Sie sich nicht fest. Wie soll – das ist der zweite Punkt – ein Gremium, das dann die Landesregierung und nicht der Landtag bestimmt, die Bewertung vornehmen, wenn Sie das an entscheidender Stelle nicht vorgeben? Das wird dann zum Papiertiger, wie heute bei der dpa zu lesen ist. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Deswegen, denke ich, sind das die entscheidenden Punkte, wenn man das bewerten will. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat nichts dagegen, dass ehemalige Regierungsmitglieder, Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in die freie Wirtschaft gehen. Manche wären vielleicht froh, sie würden da noch etwas bekommen. (Heiterkeit des Abg. Emil Sänze AfD) Aber es muss klar geregelt sein. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht jeder, der demnächst aufhört, ist brauchbar!) Es ist schon pikant, wenn jemand als ehemaliger Minister in ein Unternehmen geht oder ein Unternehmen berät, das sich im Wettbewerb befindet mit einem Unternehmen, das wie die EnBW bisher in Landesbeteiligung ist. Ich denke, es wäre zwingend notwendig – das werden wir in der Ausschussberatung auch einbringen –, dass Sie das wieder mit aufnehmen, was im Gesetzentwurf der SPD bereits 2020 und 2022 enthalten war. Wir regen durchaus an, auch Expertinnen und Experten in Form einer Anhörung mit einzubinden, um diese Thematik noch zu berücksichtigen. Denn sonst wird das für ein unabhängiges Gremium schwierig zu bewerten sein. Deswegen bitten wir Sie, diese Thematik noch aufzunehmen. Das sorgt dafür, dass das Vertrauen in die Politik und in die Integrität der Landesregierung erhalten bleibt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

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