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Andreas Deuschle

CDU 12.05.2022 Sitzungen 17/38

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang April haben wir bereits über den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Ministergesetzes abschließend beraten und abgestimmt. Die wesentlichen Areriode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 gumente für und gegen die Änderung des Gesetzes wurden schon damals nicht zuletzt durch die öffentliche Anhörung im Ständigen Ausschuss ausgetauscht. Klar geworden ist uns auch bereits seinerzeit, dass wir uns beim Thema „Karenzzeit für Regierungsmitglieder“ im Grundsatz einig sind. Wir, die CDU-Fraktion, konnten deshalb auch der Intention des SPD-Gesetzentwurfs zustimmen. Schließlich hat er aufgegriffen, worauf sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bereits geeinigt haben. Trotzdem haben wir den Gesetzentwurf im Ergebnis ablehnen müssen. Denn in der Sache geht es noch besser. Staatssekretär Hassler hat den Gesetzentwurf eben vorgestellt. Ich möchte darauf jetzt im Detail noch einmal eingehen. Worum geht es im Kern? Im Kern geht es darum, dass wir Klarheit brauchen, Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Integrität und Unabhängigkeit ihrer Regierungsvertreter verlassen können müssen, Klarheit aber auch für die Regierungsmitglieder selbst, die ein Recht auf ein Leben nach der Politik und auch auf ein freies Berufsleben haben. Es muss also einerseits von vornherein jedem Anschein entgegengewirkt werden, es sei ohne Weiteres möglich, dass sich eine Ministerin oder ein Staatssekretär durch die Amtsführung Vorteile für eine sich später an die Politik anschließende berufliche Karriere erwirbt. Hierzu braucht es die Karenzzeit von zwölf bis in Ausnahmefällen 18 Monaten. Andererseits muss aber genauso dem Recht der Regierungsmitglieder auf Berufsfreiheit Rechnung getragen werden. Minister und Staatssekretäre müssen sich trauen können, nach ihrem Ausscheiden aus der Politik alsbald einen neuen Job zu übernehmen, ohne dass ihnen Interessenkonflikte unterstellt werden. Hier sorgt der Gesetzentwurf für entsprechende Sicherheit, indem darüber ein unabhängiges Beratergremium urteilen soll. Zur Zusammensetzung haben wir ja eben gehört, wie es sich entsprechend konstituieren soll. Unter dem Strich geht es um eine klare Grenzziehung, so umfassend wie nötig, aber auch so zurückhaltend wie möglich. Ja, hier gelingt im Gesetzentwurf der Landesregierung die Balance besser als in dem Gesetzentwurf, über den wir hier im April diskutiert haben. Denn gerade weil es keinen Automatismus bei der Frage, ob eine Ministerin oder ein Staatssekretär in ein bestimmtes Unternehmen wechseln darf, geben kann, wollen wir ja ein unabhängiges Beratergremium einrichten. Wir wollen, dass jeder Einzelfall genau angeschaut und geprüft wird. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben Ihrerseits mit Ihrem Gesetzentwurf nahegelegt, es wäre allein schon problematisch, wenn ehemalige Regierungsmitglieder wieder in dem Themenbereich tätig würden, um den sie sich schon zu Amtszeiten gekümmert hätten. Diese Pauschalität wird nach unserer Überzeugung dem Einzelfall so nicht gerecht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Maßgeblich muss ausschließlich sein, ob die Übernahme der neuen Funktion das Vertrauen in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen kann oder eben nicht. Und solange (Andreas Deuschle) kein Interessenkonflikt droht, sollte ein Regierungsmitglied nach seinem Ausscheiden ohne Weiteres in jeder Branche tätig werden können. Wollen Sie einer Sozialministerin, einem Sozialminister etwa untersagen, sich später sozial zu engagieren? Wohl eher nicht. (Zurufe von der SPD – Gegenruf der Abg. Nese Erikli GRÜNE: Das ist doch absurd! Gerade die SPD mit Ger- hard Schröder und Co.! Also ehrlich!) – Das ist doch jetzt ein Phantomschmerz; Sie weinen dem hinterher. – Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes ist aber nicht nur präziser; im Gesetzentwurf ist auch, wie versprochen, mehr drin. Neben den Karenzzeiten soll außerdem die Versorgung von Regierungsmitgliedern, die die Amtszeit von fünf Jahren nicht erreichen, geregelt werden. Herr Staatssekretär Hassler hat die Nachversicherung und deren Details im Rahmen der Rentenversicherung bereits angesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich weiß, Ihnen konnte es mit der Karenzzeitregelung und der Änderung des Ministergesetzes gar nicht schnell genug gehen. Aber ich denke, das Warten hat sich gelohnt. (Abg. Sascha Binder SPD: Für Herrn Untersteller auf jeden Fall! – Weitere Zurufe von der SPD) Die Landesregierung hat Ihren guten Gesetzentwurf noch besser gemacht. Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf deshalb gemeinsam beschließen. Ich darf für die CDU-Fraktion sagen, dass wir diesem zustimmen werden. Wenn Ihnen die Intention Ihres Gesetzentwurfs vom April noch immer wichtig ist, dann können Sie in der zweiten Lesung des nun vorliegenden Gesetzentwurfs ja zeigen, dass Sie dem Ganzen zustimmen. Wir von der CDU-Fraktion werden das tun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tim Bückner CDU: Bravo!)

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