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Daniela Evers

GRÜNE 12.05.2022 Sitzungen 17/38

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zunächst iode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 vor Beginn meiner Rede, meinem Kollegen, Herrn Thomas Hentschel, von hier aus gute Besserung zu wünschen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Er hatte mehrfach die recht undankbare Aufgabe, hier zu einem Gesetz zu reden, das noch nicht vorgelegen hat. (Zurufe von der SPD: Doch! – Abg. Sascha Binder SPD: Das Gesetz lag ja vor! Es lag immer ein Gesetz vor!) – Moment, ich komme noch zu Ihnen. (Vereinzelt Heiterkeit) Heute hätte er sicher sehr gern diese Rede gehalten, denn die Koalition hat geliefert. (Zurufe: Mit einer Verspätung von zwei Jahren! – Die Landesregierung hat geliefert!) Wir beraten heute – der Staatssekretär hat es bereits ausführlich vorgetragen – die Änderung des Ministergesetzes. Die Landesregierung setzt damit ein schon im Koalitionsvertrag konkret vereinbartes Vorhaben um. Wir haben dort vereinbart, dass wir für die Mitglieder der Landesregierung Regelungen zu Karenzzeiten einführen. Wir zeigen heute und hier, dass wir Vorhaben für Vorhaben den Koalitionsvertrag abarbeiten. Herr Hassler hat bereits sehr ausführlich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs Stellung genommen. Deswegen möchte ich eher noch mal zur rechtlichen Einordnung des streitigen Regelbeispiels ein bisschen Stellung nehmen. Denn es war ja so, dass man bereits heute Morgen die offenbar anstehende Rede der Kollegen der SPD der dpa entnehmen konnte. Da war die Rede davon, der Gesetzentwurf sei ein Papiertiger, es gehe darum, dass das Land einen Passus nicht übernehme, wonach eine Beschäftigung untersagt werden solle, wenn die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige hauptamtliche Mitglied der Landesregierung während der Amtszeit tätig war. Damit suggerieren Sie in meinen Augen rechtlich unsauber, dies werde nicht geprüft. Aber ein Weglassen eines Regelbeispiels (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ist schon eine Aus- sage!) heißt doch nicht eine Einschränkung der inhaltlichen Prüfung. Ein juristischer Ausbilder von mir hat einmal gesagt: „Regelbeispiele beflügeln die juristische Faulheit.“ Hier ist es ganz das Gegenteil. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Bin- der SPD) Wir verzichten nämlich auf diese pauschale Untersagung jeglicher Beschäftigungen, nur weil sie im gleichen Bereich anfallen. Denn es geht ja nicht um diese Frage. Es geht darum, ein Grundrecht auf Berufsfreiheit nur dann einzuschränken, wenn die neue Tätigkeit öffentlichen Interessen widerspricht. (Daniela Evers) Genau das ist zu prüfen, und genau das wird jetzt passgenau in jedem einzelnen Fall durch das unabhängige Gremium geprüft. Das ist auch eine verfassungskonforme Auslegung eines Verfassungsrechts. Das Gesetz des Bundes und auch Ihr eigener Entwurf (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ist verfassungskon- form!) hätten so ausgelegt werden müssen. Deswegen ist es nur sinnvoll, den Text jetzt so zu formulieren und von vornherein klarzustellen, indem wir ebendiese Unschärfe herausnehmen und sagen: Es wird im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit geprüft. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist unscharf!) – Das können Sie nachher entgegnen. – Da wir das Ministergesetz nun in die Hand genommen haben, wird auch noch ein weiterer Reformbedarf geprüft und geregelt. Ich glaube, wer jemals Loseblattsammlungen und Nachlieferungen einsortieren musste, der kann feststellen, dass es sehr sinnvoll ist, möglichst viele Reformen und Regelungen in einen Gesetzentwurf zu packen, weswegen auch die zeitliche Verzögerung einen Sinn macht. Wir schließen nämlich mit dem Gesetzentwurf auch eine weitere, bisher bestehende Versorgungslücke. Regierungsmitglieder in Baden-Württemberg, die noch keine fünf Jahre im Amt waren, erhalten nämlich bislang weder ein Ruhegehalt, noch wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Der Gesetzentwurf schließt auch diese Nachversicherungslücke, wie es beispielsweise bei Beamtinnen und Beamten gesetzlich schon vorgesehen ist. Ich denke, es sollte unstrittig sein, dass die Anpassung notwendig und angemessen ist. Der Gesetzentwurf insgesamt ist aber inhaltlich – wenn wir genau draufschauen und ohne das Geplänkel zwischen den Fraktionen – wirklich sehr nahe am Bundesgesetzentwurf, an dem ja auch Sie sich orientiert haben. Es ist kein inhaltlicher Dissens da. Deswegen – das bedaure ich tatsächlich sehr – ist es schade, dass wir hier im Vorfeld nicht zu einem gemeinsamen Entwurf gekommen sind. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Wir waren bereit! Aber Sie waren nicht bereit zu verhandeln! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ich würde es sehr begrüßen, wenn auch die demokratischen Oppositionsfraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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