Florian Haßler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor etwa einem Monat stand ich bereits hier und habe Ihnen mitteilen dürfen, dass die Landesregierung Wort gehalten hat. Wir haben angekündigt, einen Regierungsgesetzentwurf zum Thema Karenzzeitregel vor Ostern in den Landtag einzubringen, und das haben wir getan. Die Kabinettsvorlage mit dem Gesetzentwurf der Regierung haben wir am 29. März beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Zwei wesentliche Punkte möchte ich heute herausstellen. Ja, wir haben uns für diesen Gesetzentwurf Zeit genommen. Ausgangspunkt waren zwei Ziele. Erstens wollten wir das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politik und Politikern stärken, und zweitens sollte den Politikerinnen und Politikern der Weg in Wirtschaft und Gesellschaft – und auch umgekehrt – nicht unnötig erschwert werden, wenn hierfür kein ausreichender Grund vorliegt. Beide Punkte sind essenziell; sie machen den Kern einer guten Karenzzeitregelung aus. Deshalb war der Vorschlag der SPD, den wir hier in den vergangenen Monaten diskutiert haben, aus der Sicht der Landesregierung in einem zentralen Punkt überzogen: (Zuruf von der SPD) Die Ansicht, dass jegliche Vorbefassung mit einer Thematik schon ausreichen soll, Anschlusstätigkeiten grundsätzlich auszuschließen, ist uns zu pauschal. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Sie würde dazu führen, dass Fachwissen ohne Grund ausgebremst wird. Und das entspricht nun einmal nicht dem Schutzzweck einer Karenzzeitregelung. (Abg. Andreas Stoch SPD: Können Sie mal sagen, wer das machen will?) eriode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 Eine Karenzzeitregelung dient dem Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung. Das heißt, eine solche Regelung ergibt nur Sinn, wenn dieses Vertrauen im konkreten Einzelfall auch tatsächlich gefährdet ist. (Abg. Andreas Stoch, Abg. Sascha Binder und Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja! – Vereinzelt Heiterkeit) Und ob das der Fall ist, kann doch nicht pauschal festgestellt werden. Es gibt doch keinen Automatismus, der besagt: Vorbefassung ist gleich Vertrauensgefährdung. (Abg. Andreas Stoch SPD: Und das macht dann die Regierung!) Deswegen haben wir unseren Entwurf so gestaltet, dass eine umfassende Prüfung aller Interessen in jedem konkreten Einzelfall vorgenommen wird. (Abg. Andreas Stoch SPD: Durch die Regierung!) Das ist das Gegenteil von einem Papiertiger, Herr Stoch. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Im Fokus steht der jeweilige Einzelfall, keine Pauschalisierung. Ja, das bedeutet mehr Verantwortung, da die Entscheidung (Zuruf von der SPD) eine umfassende Prüfung des gesamten jeweiligen Sachverhalts erforderlich macht. Und ja, das bedeutet zusätzlichen Aufwand. Aber das ist es uns wert, um die Politik gut umzusetzen. Deswegen schauen wir uns jeden Einzelfall an. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) An dieser Stelle noch mal zusammenfassend, etwas kursorisch die Eckpunkte unseres Gesetzentwurfs: Hauptamtliche Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die innerhalb der Karenzzeit von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen möchten, haben dies der Landesregierung anzuzeigen. Zweitens prüft ein beratendes, unabhängiges Gremium, ob die angestrebte Beschäftigung das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen kann, und spricht eine Empfehlung aus, ob sie untersagt werden soll. Drittens: Die Untersagung soll die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. In Ausnahmefällen, bei schweren Beeinträchtigungen, kann der Zeitraum aber auf bis zu 18 Monate angehoben werden. Viertens: Im Falle der Untersagung der angestrebten Beschäftigung wird ein Übergangsgeld während der Dauer der Untersagung gewährt. Fünftens: Die Regelung zur Karenzzeit tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Zusätzlich schließt der Gesetzentwurf eine Nachversicherungslücke in der Rentenversicherung für Regierungsmitglie- (Staatssekretär Florian Hassler) der, die die Mindestamtszeit von fünf Jahren nicht erreicht haben. Aktuell erhalten sie weder ein Ruhegehalt, noch wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Zusammengefasst: Mit diesem Entwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Bürgerschaft in die Politik zu stärken. Er schafft ein verlässliches, klares Verfahren, und er schafft Transparenz, weil die Empfehlung des beratenden Gremiums mit der Entscheidung der Landesregierung auch veröffentlicht wird. Was die Besetzung des beratenden Gremiums betrifft, schlagen wir in unserem Entwurf vor, dass das Gremium aus drei Personen bestehen soll. Die Mitglieder sollen entweder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt oder einem Richteramt verfügen. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Herr Unterstel- ler wäre geeignet!) Die Karenzzeitregelung ist ein wichtiger Baustein. An sie werden zu Recht hohe Erwartungen gestellt. Aber eine Karenzzeitregelung – deswegen sage ich auch, dass sie nur ein Baustein sein kann – umfasst nur den Ausschnitt von zwölf bzw. 18 Monaten nach der Ausübung eines wichtigen Staatsamts. Ehemaliger Minister, Ministerpräsident oder Bundeskanzler ist man aber ein Leben lang. Man kann nicht nur die eigene Reputation verspielen. Vielmehr kann man auch das Vertrauen der Bürgerschaft in handelnde Politiker und in den Staat in der Zeit danach erschüttern. Da hilft uns dann auch keine Karenzzeitregelung mehr. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Und, auch das möchte ich noch einmal betonen: Wir haben im Vergleich zu Ihrem Entwurf oder dem Entwurf der Bundesregierung auch nicht einfach Änderungen vorgenommen, um irgendetwas anders zu machen und ansonsten das Gleiche vorzulegen. Wir waren uns in vielen Punkten einig, in der Tat, und haben gesagt: Tatbestandsmerkmal für die Untersagung einer Tätigkeit ist die Besorgnis, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Bei der Untersagung auf 18 Monate sind wir uns einig. Die Untersagungsentscheidung wird auf Empfehlung eines unabhängigen Gremiums getroffen, aber wir haben versucht, die Essenz einer guten Karenzzeitregelung in einem stabilen und angemessenen Ordnungsrahmen herzustellen. Das war unser erklärtes Ziel. Dafür haben wir uns tatsächlich Zeit genommen. Aber dieses Ziel haben wir nun auch erreicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
