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Petra Krebs

GRÜNE 11.05.2022 Sitzungen 17/37

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten beiden Jahren haben wir einiges an praktischer Erfahrung im Umgang mit dieser Pandemie gesammelt und gelernt, und zwar nicht nur für unser politisches Handeln, sondern auch für den verantwortungsvollen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Mit diesen Erfahrungswerten dämmen wir nicht nur das Coronavirus ein, sondern werden auch Grundlagen schaffen, um mit zukünftigen Krisen umzugehen. Deswegen sehe ich jetzt mit Tatkraft und auch Zuversicht der Arbeit in der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ entgegen, die genau diesen Umgang mit möglichen zukünftigen Krisen zum Schwerpunkt hat. Seit dem 3. April dieses Jahres sind wesentliche Schutzmaßnahmen aufgrund der uns fehlenden rechtlichen Grundlagen vonseiten des Bundes entfallen, so z. B. Abstands- und Maskenpflichten sowie Hygieneempfehlungen. Was geblieben ist, ist die Pflicht zum Tragen von Masken im ÖPNV, im Rettungsdienst und in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie auch in Arztpraxen. Hier hat das Bundesministerium ganz aktuell klargestellt, dass dies nicht für Zahnarztpraxen gilt. Die Entbindung von der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen ist nun in der heute aufgerufenen ersten Änderungsverordnung zur Zwölften Corona-Verordnung enthalten; dies und die Verlängerung bis zum 30. Mai – unspektakulär, unbestritten. Heißt das für uns nun, dass sich die Pandemie mit all ihren Einschränkungen und Gefahren verflüchtigt? Die Infektionszahlen nehmen weiter ab, und – das ist für uns noch viel wichtiger und entscheidender – die Zahl derer, die so schwer erkranken, dass sie ins Krankenhaus müssen, nimmt auch ab.

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