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Daniel Born

11.05.2022 Sitzungen 17/37

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1508. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der ein Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wird Abstimmung über Abschnitt II gewünscht? (Abg. Bernd Gögel AfD: Ja!) Dies ist der Fall. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Mitteilung der Landesregierung vom 27. April 2022 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Zwölften Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/2446 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst darf ich Herrn Minister Lucha das Wort erteilen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit Wirkung zum 3. April 2022 neu erlassen. Dies war erforderlich, weil, wie Sie wissen, die Übergangsregelungen im Infektionsschutzgesetz für die bisherigen Maßnahmen ausgelaufen waren. Als Maßnahmen verbleiben die sogenannten Basismaßnahmen: die Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen, Rettungsdiensten und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Testungen in den Einrichtungen für vulnerable Gruppen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Wie geht es weiter? Zunächst einmal ist zu sagen: Die Regelungen waren bis zum 1. Mai 2022 befristet. Sie wurden mit Verordnung vom 26. April 2022 bis zum 30. Mai 2022 verlängert. eriode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Bei den Hauptindikatoren, den Belastungen des Gesundheitswesens, können wir eine erfreuliche Entwicklung feststellen. Wir liegen heute bei der Allgemeinbelegung zum ersten Mal wieder bei unter 1 000, nachdem wir einmal bereits bei 2 200 lagen. Die Belegung bei Intensivplätzen lag schon einmal bei 706 und liegt jetzt bei plus/minus 120, 125, mit sinkender Tendenz. Hier gilt im Prinzip auch, dass nicht alle wegen Corona, sondern auch manche mit Corona diese Plätze belegen. Insgesamt können wir also eine Entspannung feststellen. Eine Hotspot-Regelung nach den Vorgaben des Bundes im Infektionsschutzgesetz war für Baden-Württemberg nicht möglich. Dies wurde nach intensiver Prüfung der Situation in den Krankenhäusern sowie den Stadt- und Landkreisen festgestellt. Wir befinden uns nicht im Normalbetrieb. Das Personal war und ist nach wie vor belastet. Aber auch hier können wir eine erfreuliche Entwicklung feststellen: Das Personal kehrt zurück. Dies allein genügt also nach den strengen gesetzlichen Voraussetzungen nicht für eine Hotspot-Regelung. Sie wissen, wir waren mit dieser Auffassung nicht allein. Zwei Länder hatten es anders gemacht. Mecklenburg-Vorpommern wurde aber vom dortigen Oberverwaltungsgericht gestoppt. Mittlerweile gibt es kein einziges Land mehr, das noch eine Hotspot-Regelung hat. Wo stehen wir? Wie Sie wissen, haben wir mit den Regierungsfraktionen vereinbart – ich habe Sie in der letzten Woche auch im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration informiert –, dass wir jetzt sehr umfassend die Zeit nutzen, um im Herbst gewappnet zu sein. (Abg. Anton Baron AfD: Vor der Killervariante!) Ich bedanke mich noch einmal bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sie unserem Fachtag zur Entwicklung der Impfsituation mit Professor Überla von der Ständigen Impfkommission, Professor R. und allen weiteren entscheidenden Akteuren am vergangenen Freitag beigewohnt haben. Wir werden uns darauf vorbereiten, sobald wir eine eindeutige Empfehlung der Ständigen Impfkommission haben, bis zu acht Millionen Impfdosen im Herbst rechtzeitig zu verimpfen. Das Impfen – das sagen uns alle Wissenschaftler – wird der Schlüssel sein, um gut durch den nächsten Winter zu kommen. Wir bereiten uns weiter darauf vor. Bundespolitisch haben wir in der letzten Woche bei der Konferenz der Amtschefinnen und Amtschefs die Vereinbarung getroffen, dass wir § 28/28a des Infektionsschutzgesetzes modernisieren, dass wir gute Instrumente bekommen, weil ja am 23. September diese Rechtsgrundlage entfällt. Gleichzeitig haben wir – auch darüber habe ich Sie informiert – ein umfassendes Surveillance-System, also ein Monitoring- bzw. Überprüfungssystem, aufgebaut. Wir werden dazu auch eine Kabinettsvorlage vorlegen, sodass wir zu jedem Zeitpunkt wissen, wo wir beim Infektionsgeschehen stehen, damit wir für den nächsten Winter gut vorbereitet sind. Ich möchte an einer Stelle noch etwas sagen, Herr Fraktionsvorsitzender: Es war immer streitig, wie viele äußere Regelungen, wie viele nicht äußere Regelungen; das ist vergossene Milch. (Minister Manfred Lucha) Aber eines möchte ich an dieser Stelle sagen: Die Bevölkerung in Baden-Württemberg hat sich sehr verantwortungsbewusst gezeigt. Wir nehmen das mit; wir appellieren an alle: Vermeiden Sie unsinniges Verhalten, und lassen Sie sich tatsächlich impfen. Das ist dann auch für uns die Gewähr, dass wir das Gesundheitswesen im nächsten Winter nicht überfordern. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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