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Siegfried Lorek

11.05.2022 Sitzungen 17/37

Diesem Gerechtigkeitsempfinden folgend haben dann Bundestag und Bundesrat vor geraumer Zeit die Einrichtung einer Härtefallkommission in § 23a des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht. (Abg. Ruben Rupp AfD: „Ermöglicht“!) Die heutige Debatte gibt mir die Möglichkeit, Ihnen die Arbeit dieser Härtefallkommission noch einmal näherzubringen. Sie besteht aus zehn Mitgliedern und zehn stellvertretenden Mitgliedern, die vom Justizministerium berufen werden. Mit dabei sind jeweils ein Vertreter auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche, des Flüchtlingsrats, der kommunalen Landesverbände. Dazu kommen der Vorsitzende mit Stellvertretung, eine Persönlichkeit des Landes und eine Persönlichkeit des islamischen Glaubens. Sie sehen also: In der Härtefallkommission ist ein breites Spektrum der baden-württembergischen Zivilgesellschaft abgebildet. Seit Dezember 2019 ist Klaus Pavel, vormals Landrat im Ostalbkreis, Vorsitzender der Härtefallkommission. (Zuruf: Guter Mann!) Gern nutze ich, auch als Vertreter der Landesregierung, die Gelegenheit, allen Mitgliedern der Härtefallkommission, an ihrer Spitze Herrn Pavel, Danke zu sagen – das wurde vorhin schon ausgedrückt –, Danke für die anspruchsvolle und zeitintensive Arbeit. Sie können sich sicher sein: Die Härtefallkommission nimmt ihre Arbeit wirklich sehr ernst und diskutiert die Fälle sehr ausführlich. (Staatssekretär Siegfried Lorek) (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Diese Arbeit stellt unserem Land eine gute, humanitäre Visitenkarte aus, auf die wir wirklich stolz sein können, sehr geehrte Damen und Herren. Gern erläutere ich die Arbeit der Härtefallkommission. Dies ist auch – Herr Abg. Scheerer hat es vorhin schon gesagt – für Sie auf der Seite des Justizministeriums entsprechend ausgeführt. Neulich war Herr Pavel auch im Petitionsausschuss. Sie können sich gern bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses erkundigen, wenn Sie Fragen zur Arbeit haben. Denn nach Ihrer Rede, Herr Rupp, glaube ich, sind vielleicht noch gewisse Defizite zu den Fragen, wie die Härtefallkommission arbeitet und warum es sie gibt, vorhanden. (Zuruf von der AfD: Ach so!) Wie Kollege von Eyb vorhin schon sagte, ist die Härtefallkommission kein Gericht, keine Verwaltungsbehörde, sondern wirklich ein unabhängiges Gremium. Nach der gesetzlichen Konzeption dient das Härtefallverfahren dazu, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern mit besonders gelagerten, atypischen Härtefällen ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Die Härtefallkommission selbst kann kein eigenes Aufenthaltsrecht gewähren. Dafür ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die Kommission entscheidet über das Vorliegen eines Härtefalls nach ihrer freien Überzeugung und frei von ausländerrechtlichen Beschränkungen. Wenn sie sich also für ein Bleiberecht ausspricht, ist das eine Empfehlung an das Justizministerium; die Betroffenen selbst können aus dieser Empfehlung noch keine Rechte ableiten. Erst dann entscheidet das Justizministerium im Einklang mit europäischem Recht, mit deutschem Aufenthaltsrecht, den persönlichen Interessen, ob diesem Ersuchen der Härtefallkommission nachgekommen wird oder nicht. Wenn möglich kommen wir dem Ersuchen nach. Aber die Mindestvoraussetzung dafür, dass uns die Härtefallkommission um die Erteilung eines Aufenthaltsrechts ersucht, ist wirklich das Vorliegen von dringenden humanitären oder auch persönlichen Gründen. All das ist im Gesetz geregelt. Dafür gibt es § 23a des Aufenthaltsgesetzes; das ist sozusagen das Grundgesetz der Härtefallkommission. Es ist also bei Weitem nicht so, wie Sie von der AfD behaupten, dass die Härtefallkommission Gerichte und Ausländerbehörden ersetzen würde. (Abg. Anton Baron AfD: Das haben wir nicht gesagt! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mal den Antrag lesen!) Zur Unterstützung der Härtefallkommission ist beim Justizministerium eine Geschäftsstelle eingerichtet worden. Die Geschäftsstelle ist deshalb wichtig, weil sie die ehrenamtlich arbeitende Härtefallkommission unterstützt. Sie führt den Schriftverkehr mit den Eingebenden, fordert Stellungnahmen auch bei den Ausländerbehörden an, schaut die Ausländerakten an und bereitet dadurch die Sitzungen vor. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch Misstrauen!) periode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Kollege Rupp, Sie sagten vorhin, wir gingen nicht auf die Fakten und Tatsachen ein. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist Misstrauen!) Bei Ihrer Aufzählung wundere ich mich schon. Wenn Sie vom „Volk“ sprechen: Wir haben sehr, sehr viele Eingaben, bei denen der Arbeitgeber sagt: Derjenige oder diejenige muss aber bei uns bleiben. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Oder das kommt aus dem Freundeskreis um die Person herum. Wenn Sie immer für die Wirtschaft sprechen: Sie sprechen diesen Arbeitgebern also ab, sich für ihre Mitarbeiter einsetzen zu dürfen, weil es Ihnen lieber ist, wenn jemand abgeschoben wird, statt dass er hier arbeitet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zurufe von der AfD) Verstehe das, wer will. Ich verstehe es nicht. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb zur Geschäftsstelle der Härtefallkommission: Sie klärt ab, ob sich die Härtefallkommission überhaupt mit der Eingabe befassen kann. Wenn z. B. ein behördliches oder gerichtliches Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels anhängig ist, ist das kein Fall für die Härtefallkommission. Ich glaube, gegen diese Aufgabe der Geschäftsstelle, die Vorbereitung der Sitzungen des ehrenamtlichen Gremiums, kann zumindest niemand, der vernünftig denkt, Einwände haben. Die Zahlen wurden schon genannt. Die Geschäftsstelle ist durch diese Aufgaben sehr stark ausgelastet. Im Jahr 2020 gab es 302 Neueingänge – Kollege Binder hat die Zahl vorhin genannt. 120 dieser 302 Fälle wurden in den Sitzungen der Härtefallkommission ausführlich beraten und geprüft. Im Jahr 2021 gab es 454 Eingaben, also 150 mehr als im Vorjahr. Dass das nicht ohne Personal geht, müsste, glaube ich, sogar die AfD verstehen. In den letzten Jahren standen das Fallaufkommen und die Besetzung der Härtefallkommission schlichtweg in keinem angemessenen Verhältnis zueinander. Deshalb wurden die Bearbeitungszeitläufe deutlich länger. Daran kann niemand Interesse haben. Darum bin ich Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber, wirklich dankbar, dass wir die Geschäftsstelle der Härtefallkommission mit dem Staatshaushaltsplan 2022 um drei Stellen verstärken konnten. Damit unterstützen jetzt 4,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Härtefallkommission bei ihrer wichtigen Arbeit. Angesichts der vielen anfallenden Aufgaben ist das wirklich angemessen. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Härtefallkommission ergänzt in atypischen Fällen unser ausdifferenziertes Ausländerrecht um einen humanitären Aspekt. Der vorliegende Antrag der AfD bestätigt im Grunde genommen wieder einmal nur eines, nämlich die Erkenntnis, dass Humanität und AfD nicht zusammenpassen. (Staatssekretär Siegfried Lorek) (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Ru- ben Rupp AfD) Eine Abschaffung der Härtefallkommission, wie im Antrag gefordert, wäre aus der Sicht der Landesregierung definitiv ein Fehler. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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