Arnulf Freiherr von Eyb
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Ich hoffe, Sie sind mir nicht böse, wenn ich versuche, wieder zu etwas mehr Ruhe beizutragen. Zum 70-Jahr-Jubiläum von Baden-Württemberg hat der Südwestrundfunk die Bürgerinnen und Bürger des Landes gefragt, wie oder was Baden-Württemberg für sie sei. Das Ergebnis lautet: Über 80 % der Befragten halten Baden-Württemberg für ein ausländerfreundliches und weltoffenes Land. Sie haben richtig gehört: 80 %. Ich darf mit gutem Gewissen sagen: Ich vermute mal, das ist auch das Volk. Trotzdem versuchen Sie, das Thema Ausländer wieder irgendwie am Köcheln zu halten. Der Antrag, den wir heute hier diskutieren, zeigt es einmal wieder. Heute knöpfen Sie sich die Härtefallkommission vor. Es lohnt gar nicht, über die Frage „Mehr oder weniger Stellen?“ zu diskutieren. Sie stellen die Härtefallkommission ja ganz grundsätzlich infrage. Aber eines, Herr Kollege Rupp, muss ich dann doch sagen: Es hat mich eigentlich ein klein wenig gefreut, dass Sie unser Rechtssystem für gut halten. Sie haben es gelobt. Herzlichen Dank, das nehmen wir gern an. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob Sie das mit der Härtefallkommission so richtig verstanden haben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein, hat er nicht!) Sie argumentieren nämlich, dass man die Härtefallkommission quasi als Superinstanz haben könnte, sie zur einzigen, allmächtigen Entscheidungsbehörde erheben könnte. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Härtefallkommission ersetzt keine Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Die Härtefallkommission ist auch keine Superrevisionsinstanz oder Ähnliches. (Zuruf von der AfD: Doch! – Abg. Anton Baron AfD: Herr Kollege, Sie sind doch Rechtsanwalt!) periode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Die letzte Instanz ist so oder so da oben. Es wird aber hier ein Handlungsspielraum geschaffen – der Kollege hat es dargestellt – für dringende humanitäre und persönliche Härten, die in dem bisherigen Rechtssystem nicht so – wie kann man sagen? – greifbar geworden sind, (Zuruf von der AfD) bei denen wir sagen: Es ist zwar rechtlich durchdekliniert bis zum Ende, aber dennoch haben wir den Eindruck, es kommt noch etwas, was man in irgendeiner Form berücksichtigen muss. Genau dafür ist diese Härtefallkommission geschaffen. In § 23a des Aufenthaltsgesetzes heißt es ausdrücklich, dass dem Ausländer keine eigenen Rechte dadurch zustehen, dass er bei der Härtefallkommission gelandet ist. Der Ausländer hat also keinen Anspruch darauf, dass sich die Härtefallkommission mit seinem Fall beschäftigt, geschweige denn, dass eine ganz bestimmte Entscheidung herauskommt. Im Jahr 2020 – das liegt noch nicht so wahnsinnig lange zurück – mündeten 38 % der Fälle, mit denen die Kommission beschäftigt war, in einem Härtefallersuchen an das zuständige Ministerium. Denn formal entscheidet nicht die Härtefallkommission, sondern einzig und allein das für Migration zuständige Ministerium, und das ist das Justizministerium. Rechtsmittel können auch nicht eingelegt werden. Der Betreffende kann nicht einmal sagen, er wolle vor die Kommission treten. Auch das ist nicht möglich. Insofern erübrigt sich Ihre Argumentation, die Härtefallkommission ersetze praktisch Gerichts- und Widerspruchsverfahren. Wer das glaubt, hat unseren Rechtsstaat schlichtweg nicht verstanden. (Abg. Anton Baron AfD: Welche Spielräume hat die Kommission?) Es geht nämlich eindeutig um etwas anderes. Ja, über die Härtefallkommission kann Ausländern ein Aufenthaltsrecht ermöglicht werden, denen nach den gesetzlichen Voraussetzungen eigentlich kein Titel zustehen würde. Doch – das ist ganz wichtig – wer straffällig geworden ist, eine falsche Identität vorgegeben hat oder für seinen Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen kann, der hat vor dieser Kommission keine Chance. (Abg. Emil Sänze AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Es geht vielmehr darum, Menschen, die bereits gut integriert sind, die hier Fuß gefasst haben, Menschen, denen aufgrund der Einzelfallsituation eine Ausnahme zusteht – gerade zur Prüfung dieser entsprechenden Voraussetzungen gibt es die Härtefallkommission –, eine Perspektive zu geben. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Ich kann es nicht anders sagen – der Kollege hat es gut dargestellt –: Es ist gut, dass es die Härtefallkommission gibt. Wenn es sie nicht geben würde – auch darin stimme ich ihm ausdrücklich zu –, müsste man sich überlegen, ob man eine solche Härtefallkommission einsetzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) (Arnulf Freiherr von Eyb) Genauso richtig ist aber auch: Wer weder integrationsfähig noch integrationswillig ist oder die Sicherheit unseres Landes bedroht, der hat hier nichts zu suchen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wie wird das geprüft?) Die Härtefallkommission taugt auf jeden Fall nicht als Aufreger. Ich möchte all denjenigen, die sich bemühen, dort jeden einzelnen Fall entsprechend zu bearbeiten, sich anzuschauen und abzuwägen, meinen ausdrücklichen Respekt und den meiner ganzen Fraktion aussprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
