Wilfried Klenk
Sie haben zu Recht angesprochen, wie das Verfahren läuft. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen sagen: Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Baden-Württemberg werden – heute schon – gezielt im Umgang mit psychisch kranken Menschen geschult. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf das Einschreiten in Situationen, in welchen sich Menschen in einem – ich sage mal so – psychischen Ausnahmezustand befinden. Aber auch diesbezüglich wird man aufgrund konkreter Fälle sicherlich im einen oder anderen Fall nachjustieren müssen, was die Aus- und Fortbildung angeht.
