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Wilfried Klenk

11.05.2022 Sitzungen 17/37

Nein, aber es gibt klare Regeln, wann sie sie einschalten dürfen, und zwar dann, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Man hat aber auch das System des Pre-Recordings, und wir haben in der letzten Legislaturperiode das Gesetz dahin gehend verändert – das ist ja ein bisschen umstritten; ich schaue gerade zu Frau Goll –, dass die Bodycams auch in Wohnungen eingesetzt werden dürfen, wenn, wie gesagt, Gefahr für Leib und Leben der Kollegen besteht. Wir sind froh, dass unseren Beamtinnen und Beamten über 2 000 solcher Geräte zur Verfügung stehen und sie damit ausgestattet sind. Aber der Einsatz muss dann situativ von den Polizistinnen und Polizisten selbst vor Ort veranlasst werden. Ich bin kein Polizeibeamter, aber ich glaube, viele von uns hier können durchaus auch mitfühlen, in welcher Situation sich die Kollegen in dem Moment befunden haben. Da kann es schon mal vorkommen – das verzeihe ich dann schon –, dass man dieses Gerät nicht aktiviert.

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