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Wilfried Klenk

11.05.2022 Sitzungen 17/37

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Binder hat den Polizeieinsatz am 2. Mai dieses Jahres angesprochen. Wir wollten damals in einer Sondersitzung des Innenausschusses den Mitgliedern des Ausschusses bereits eine erste Information geben. Das ist aus zeitlichen Gründen leider nicht möglich gewesen. Deshalb habe ich ihnen das schriftlich zukommen lassen. Zum Teil sind noch ein paar Fragen offengeblieben und auch in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Der Verstorbene wurde in Heidelberg geboren und wurde 2017 in Deutschland eingebürgert. Der Tod des Mannes ist traurig. Ich denke, unser aller Gedanken sind bei seinen Angehörigen. periode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Selbstverständlich müssen und werden die Umstände seines Todes akribisch, aber auch vorbehaltlos aufgeklärt werden. Lieber Herr Binder, ich darf sagen: Was Sie heute Morgen bei Tagesordnungspunkt 2 vorgetragen haben, kann ich bis auf eine Passage vollumfänglich unterschreiben, auch, dass es bei der Polizei letztendlich um einen lernenden Prozess geht. Alle betreffenden Vorfälle müssen in der Folge aufgearbeitet werden. Dies muss in die Aus- und Fortbildung eingearbeitet werden. Zum vorläufigen Ermittlungsstand kann ich Ihnen heute mitteilen: Wie schon angesprochen, wurde die Polizei Mannheim gegen Mittag des 2. Mai 2022 durch einen Arzt des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim über einen 47-jährigen Patienten informiert, welcher aufgrund einer Eigengefährdung der Hilfe bedürfe. Der 47-Jährige war – das haben die ersten Ermittlungen ergeben – im Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim in Behandlung und verließ gegen Anraten des Arztes das ZI in Richtung Marktplatz. Der Betroffene konnte durch zwei Beamte des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt zusammen mit dem alarmierenden Arzt im Bereich der Marktstraße – für diejenigen, die sich in Mannheim auskennen: im Kreuzungsbereich G 2/H 2 – lokalisiert werden. Im Verlauf des Einsatzgeschehens wurde durch die Beamten, da der 47-Jährige Widerstand geleistet haben soll, unmittelbarer Zwang angewandt. Die Bodycam wurde von den beiden Beamten – ich sage, in Anführungszeichen: „leider“ – nicht gestartet. Der 47-Jährige kollabierte plötzlich und wurde aus bislang unbekannter Ursache reanimationspflichtig. Durch die eingesetzten Kräfte und den anwesenden Arzt wurden umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Herbeigerufene Rettungskräfte versorgten den Bewusstlosen und brachten ihn in die Universitätsklinik Mannheim. Dort verstarb er kurze Zeit später. Der polizeiliche Einsatz wie auch die Reanimationsversuche wurden von Passanten gefilmt; entsprechende Videos fanden in den sozialen Medien Verbreitung. Sie haben sicher Verständnis, dass ich mich zu den Aufnahmen heute und hier nicht äußern werde. Wie in solchen Fällen üblich – also Fällen mit schweren Folgen, bei denen Personen im Rahmen von Polizeieinsätzen oder in Gewahrsamseinrichtungen schwer verletzt werden oder gar ums Leben kommen – übernimmt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Ermittlungen, wie in diesem Fall geschehen. Wie Sie zu Recht gesagt haben, Herr Binder, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim die Sachleitungsbefugnis. Gegen die zwei Polizeibeamten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet. Gegenüber den beiden Beamten wurde das einstweilige Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Das LKA wertet aktuell umfangreiche Videoaufzeichnungen aus und führt Zeugenbefragungen durch, um das Geschehen letztendlich im Detail zu rekonstruieren. Die Obduktion des Verstorbenen wurde am 4. Mai durchgeführt. Das vorläufige Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung ergab Spuren stumpfer Gewalt, allerdings von ge- (Staatssekretär Wilfried Klenk) ringer Intensität. Mit dem Vorliegen des endgültigen Obduktionsergebnisses ist in etwa sechs bis acht Wochen zu rechnen. Dieses wird insbesondere Aufschluss darüber geben, ob das Handeln der Polizeibeamten in kausalem Zusammenhang zum Tod des Verstorbenen steht. Lassen Sie mich die Ereignisse noch im Kontext des polizeilichen Handelns weiter einordnen. Der ganz überwiegende Anteil aller polizeilichen Einsatzanlässe erfordert keinerlei Androhung oder gar Anwendung von unmittelbarem Zwang. Klar ist aber auch: Die Polizei muss ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen; das haben Sie heute Morgen trefflicherweise auch so vorgetragen. Dazu gehört, Gefahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Hierfür kann es auch erforderlich sein, einen Widerstand mit körperlicher Gewalt zu brechen. Wie wir heute schon mehrmals gehört haben, liegt das Gewaltmonopol bei der Polizei. Diese Gewaltanwendung ist freilich nur gerechtfertigt – das muss man unterstreichen –, wenn sie sich im engen Rahmen der einschlägigen Rechtsgrundlagen bewegt. Nun ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft Mannheim, zu klären, ob das bei diesem Einsatz der Fall war. Die Ermittlungen gilt es nun abzuwarten. Deswegen sage ich auch: Pauschalurteile, egal, welcher Art, oder auch Hass und Hetze gegen die Polizei aufgrund dieses Einsatzes sind im Moment unangebracht. Dies gilt auch und gerade für Rassismusvorwürfe gegen die Polizei in diesem Zusammenhang. Ich biete Ihnen aber schon jetzt an: Nächste Woche ist ja eine Sitzung des Innenausschusses. Sollte es bis dahin neue Entwicklungen oder Erkenntnisse geben, werden wir selbstverständlich den Innenausschuss darüber wie auch über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. Vielen Dank.

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