Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Stegmann das Wort erteilen. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Aber nicht „Minis- ter“!) – Das ist er. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Staatsminister!) – Ja, ja, das umfasst das. Ich habe beides schon gemacht. – Bitte sehr. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abg. Hörner, zunächst einmal vielen Dank für Ihre vielen Fragen, aber auch für die Gelegenheit, jetzt hier dazu für die Regierung Stellung nehmen zu dürfen. eriode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Ich muss sagen, ich habe jetzt die zahllosen Punkte, die Sie aufgeführt haben – Umweltbelastungen, Auswirkungen, Fläche, Lärmbelastungen etc. – – Da würde ich bitten, dass wir die Informationen nachliefern können, sobald sie vorliegen, weil wir das natürlich in dieser Detailschärfe noch nicht haben. Vorab: Ihre Fragen beinhalten ja mehrere Kritikpunkte, die Kritikpunkte „zu spät“, „intransparent“, „Vorfestlegungen“ und „keine Beteiligung“. Ich möchte jetzt, weil Ihre Einschätzung aus meiner Sicht so nicht zutreffend ist, die Gelegenheit nutzen, zur Chronologie des Verfahrens Stellung zu nehmen, damit das deutlich wird. Das ist dann auch gleichzeitig die Antwort darauf, warum wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur das, was wir sagen können, sagen. Kurz zur Chronologie. Sie wissen, dass sich die Bundeswehr zusammen mit dem Land darauf verständigt hatte – nach den Kriterien des Bundesverteidigungsministeriums –, sich zunächst auf den Standort Haiterbach festzulegen. Da gab es einen Bürgerentscheid. Der ging im September 2017 zulasten dieses Standorts aus. Im Anschluss haben wir dann bei Verkaufsverhandlungen festgestellt, dass die Eigentümer nicht bereit sind, die Grundstücke zu veräußern. Wir sind dann im Folgenden dazu übergegangen – weil wir uns mit dem Bundesverteidigungsministerium in der Pflicht sahen, die Wehrhaftigkeit zu erhalten, aber auch in der Verpflichtung gegenüber Bosch, ein Ersatzgelände anzubieten –, einen alternativen Standort in den Blick zu nehmen. Dieser alternative Standort war und ist dieser Standort in Waldhof. Das war im Herbst 2019. Im Anschluss erfolgte eine Machbarkeitsstudie. Wie das Wort schon sagt, erkundet man dann erst einmal, ob es nach den Kriterien, die die Bundeswehr selbst vorgibt, überhaupt realisierbar ist. Die Entscheidung darüber, welches Gelände geeignet ist oder nicht, wird also nicht von der Landesregierung getroffen, sondern nach einem Kriterienkatalog, den das Bundesverteidigungsministerium und die Bundeswehr vorgeben. Als dann diese Machbarkeitsstudie ergab, dass es durchaus geeignet ist – da spielen dann u. a. die Fragen eine Rolle, ob es sicherheitstechnisch dort möglich ist, in wessen Eigentum sich das Grundstück befindet, ob das realisierbar ist –, haben wir diesen Standort in den Blick genommen. Das heißt, in dem derzeitigen Stadium, in dem wir uns befinden, haben wir den politisch Verantwortlichen vor Ort in Informationsveranstaltungen alle Informationen mitgeteilt. Das, was Sie gerade alles aufgeführt haben, was Sie noch an Informationen für erforderlich halten, können wir deshalb nicht liefern, weil wir uns in diesem frühzeitigen Verfahrensstadium befinden. Ich bitte einfach um Verständnis. Sobald die Informationen vorliegen, sobald das Bundesverteidigungsministerium, die Bundeswehr die Informationen haben, werden wir diese Informationen auf unserem Beteiligungsportal und auch in entsprechenden Veranstaltungen wieder transparent veröffentlichen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich weiß jetzt nicht, wann das Bürgerbeteiligungsportal geschlossen wurde. Sie haben gesagt, es war zu knapp, zu kurz. Ich weiß nicht, in welcher Frist es für Kommentierungen zugelassen war. Ich kann mir nicht (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) vorstellen, dass wir das dort kürzer als sonst üblich freigeschaltet oder schneller geschlossen haben. Daher kann ich dazu jetzt nichts sagen. „Vollendete Tatsachen“: Das will ich so nicht stehen lassen. Denn die Entscheidung ist ja noch gar nicht getroffen. Es gibt nur eine Entscheidung, die getroffen wurde, nämlich zwischen dem Bund und dem Land, den Standort Waldhof in den Blick zu nehmen und weiter zu untersuchen. Deswegen kann ich Ihren Kritikpunkt, man würde die Bevölkerung vor Ort vor vollendete Tatsachen stellen, nicht nachvollziehen.
