Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in diesen Tagen das 70-jährige Bestehen unseres Landes feiern, feiern wir ein Erfolgsmodell: Wir feiern das Erfolgsmodell Baden-Württemberg. Dieser Erfolg ist allerdings keineswegs selbstverständlich. Das Land verfügt kaum über Bodenschätze, war und ist aber ... reich an Menschen, voller Ideen, Erfindungsreichtum und Fleiß. Ihre Kreativität und Schaffenskraft, ihr Wissen und Können und ihr Engagement in Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur und Gesellschaft – so die offizielle Homepage treffend – haben den deutschen Südwesten zu einer der erfolgreichsten Regionen der Welt gemacht. So wenig uns dieser Erfolg in die Wiege gelegt war, so wenig versteht sich sein Fortbestand von selbst. Um unsere Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln, müssen wir an zwei Stellen arbeiten: an unseren Stärken und an unseren Schwächen. Wir müssen vorn bleiben, wo wir vorn sind, und aufholen, wo wir es nicht sind. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir ehrlich zueinander sind, müssen wir feststellen, dass wir in Planung, Genehmigung und Verfahren zu langsam sind. Dies gilt für die Verwirklichung von Infrastrukturmaßnahmen insgesamt, es gilt gerade auch für den Ausbau erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz und zur eigenständigeren Energieversorgung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Dabei schauen wir zunächst auf den Ausbau der Windkraft. Hier müssen und wollen wir schneller werden. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Warum?) Das hat sich die Koalition gemeinsam vorgenommen. Das hat sich diese Regierung zum Ziel gesetzt, und das hat sich jedes einzelne Ressort zu eigen gemacht, zu einem ganz persönlichen Anliegen. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf betrifft Beiträge der Justiz zur Verfahrensbeschleunigung beim Bau von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m. Als erster Schritt erfolgt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bezug auf die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windräder mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m. Warum? Das Widerspruchsverfahren nimmt hierbei viel Zeit in Anspruch. Die Verfahrensdauern liegen zwischen einem Monat und mehreren Jahren; im Schnitt betragen sie ein Jahr. Dem steht aber zumeist kein Erkenntnisgewinn oder eine Verbesserung der Entscheidung gegenüber. (Abg. Friedrich Haag FDP/DVP: So ist es!) Da mit der Planung dieser Anlagen regelmäßig eine ausführliche Bürgerbeteiligung einhergeht, liegen auch ohne Widerspruchsverfahren alle Tatsachen und Argumente auf dem Tisch. periode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 (Glocke des Präsidenten)
