Daniela Evers
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn ein Zitat: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ... Dieser Satz, meine Damen und Herren, ist kein Auszug aus einem Wahlprogramm, sondern aus unserem Grundgesetz, Artikel 20a. Beim rechtspolitischen Symposium des Justizministeriums vor zwei Wochen waren neben vielen Vertreterinnen und Vertretern aus der Justiz auch die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen vertreten. Wir haben uns dort mit der Analyse des historischen Klimaschutzbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat erläutert, dass, wie das Gericht im letzten Jahr festgestellt hat, wir, die Politik, schnellere Schritte gehen müssen, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Politik drastische Schritte, um die Treibhausgasemissionen zu senken, nicht zulasten nachfolgender Generationen auf die lange Bank schieben darf; (Beifall bei den Grünen) denn – auch das ist sehr wichtig – je länger die Politik jetzt zuwartet, desto härter werden später die rechtlichen Beschränkungen sein müssen, um überhaupt noch eine Lenkungswirkung erzielen zu können. Das hat sich auch die grün-schwarze Koalition zu Herzen genommen und ist sich hier einig: handeln, und zwar viel, schnell und jetzt. Das sind die Ziele dieser Koalition beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Unser Ziel ist es, die Zeit von der Planung bis zum Bau der Windkraftanlagen mindestens zu halbieren. Das ist sehr ambitioniert. Aber genau diese Ambitionen brauchen wir. Als Koalition haben wir die Taskforce „Erneuerbare Energien“ eingerichtet. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) eriode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Sie identifiziert die notwendigen Mittel und Wege zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Sie unterbreitet entsprechende Vorschläge an die Landesregierung. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Windkraftanlagen ist ein erster Vorschlag aus der Arbeit dieser Taskforce. Warum dieser Vorschlag? Nun, ein Widerspruchsverfahren hat rechtlich eine klare Zielsetzung: Bürgerinnen und Bürger können niedrigschwellig Widerspruch äußern. Die Verwaltung hat die Gelegenheit, sich selbst noch einmal zu kontrollieren, und die Gerichte werden, wenn es zu einer Abhilfe kommt, durch dieses Vorverfahren entlastet. Bei großen Projekten mit vielen Widersprüchen, wie das bei Windkraftanlagen oft der Fall ist, zeigen jedoch die statistischen Zahlen sehr genau, dass diese Grundidee hinter dem Widerspruchsverfahren – die tatsächliche Abhilfe – ins Leere läuft. Die Anhörung hat klar bestätigt, dass praktisch jede große Windkraftanlage trotz vorgeschaltetem Widerspruchsverfahren beklagt wird. Auch wenn sich bei einer Vielzahl von Widersprüchen einzelne Widersprüche bei einem negativen Bescheid erledigen, bleibt es – das haben die Expertinnen und Experten bestätigt – immer dabei, dass im Ergebnis gegen jede Windkraftanlage Klagen eingereicht werden. Oftmals wird sogar – das kennen Sie als Politikerinnen und Politiker vermutlich alle – schon vor dem Widerspruchsverfahren angekündigt, dass man in jedem Fall durch den ganzen Instanzenweg ziehen wird. Mit dem jetzt geplanten Wegfall des Widerspruchsverfahrens ändern wir – auch das ist wichtig – nichts am inhaltlichen Prüfumfang in der Sache. Weiterhin unterliegen alle Bereiche des Verfahrens der vollumfänglichen Inhaltskontrolle, die dann unmittelbar über den Klageweg eingefordert werden kann. Es geht darum, Dopplungen, Zeitverzögerungen zu vermeiden. Das liegt in der gesetzgeberischen Handlungsfähigkeit und Pflicht. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Windkraftanlagen ist eine rechtssichere und einfache Lösung. Wir haben wohl gehört, dass in der Anhörung auch andere Vorschläge gemacht, alternative Lösungswege aufgezeigt wurden. Wir sind aber überzeugt, dass wir jetzt schnell klare Regelungen schaffen müssen, die nachvollziehbar sind, die übersichtlich sind und die nicht kleinteilig sind. Mit der heute vorgelegten Regelung senden wir ein klares politisches Signal: Wir beschleunigen den Windkraftausbau im Land. (Beifall der Abg. Nese Erikli GRÜNE) Wir freuen uns, dass auch die kommunalen Landesverbände und die Windkraftprojektierer dies in der Anhörung unterstützt haben. Wir müssen aber – das ist auch wichtig – nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen richtig setzen. Es ist als Haushaltsgesetzgeber auch unsere Pflicht, die Rahmenbedingungen für die Verwaltungs- und Justizstrukturen an den richtigen Stellen ergänzend nachzubessern. Daher waren wir auch hier schon klar und straight und haben mit dem Haushalt für das Jahr 2022 bereits den Verwaltungsgerichtshof personell gestärkt und einen eigenen Infrastruktursenat auf den Weg gebracht. Diesen Weg gilt es weiterzugehen. (Daniela Evers) Der jetzige Gesetzentwurf mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist nur ein erster kleiner Baustein. Für den dringenden und schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien müssen wir weitere Schritte gehen, weitere Lösungen diskutieren. Ich freue mich auf diese Diskussionen. Ich bin gespannt auf die weiteren Vorschläge der Taskforce. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)
