Julia Goll
Danke schön. – Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ist die Polizei Baden-Württembergs noch zeitgemäß aufgestellt? Man hat schon an den Reden gehört, dass man diesen Titel der Debatte wirklich sehr unterschiedlich interpretieren kann. Ich möchte auf diese Frage unbedingt differenziert antworten. Der eine Punkt ist, dass die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land die uneingeschränkte Rückendeckung der Bevölkerung und auch aus der Politik brauchen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Sie setzen ihre Gesundheit und ihr Leben ein, um unser aller Sicherheit und das Funktionieren unseres Rechtsstaats zu gewährleisten. Dafür gebühren ihnen nicht nur unser aller tiefster Dank und Respekt, sondern auch die bestmögliche Unterstützung, Unterstützung zunächst einmal bei der Ausstattung. Da fällt die Bestandsaufnahme ein wenig durchwachsen aus. Einerseits sehe ich bei meinen regelmäßigen Besuchen, dass Polizeipräsidien teilweise ganz beeindruckende gerade technische und auch digitale Ausstattungen haben, die etwa die Anzeige der Standorte der Polizeifahrzeuge samt Besatzung sowie den Stand der jeweiligen Tätigkeit in Echtzeit ermöglichen. Das ist top. So muss es sein. Wenn ich dann aber höre, dass man etwa am Polizeiposten Rommelshausen nicht scannen kann, sondern dafür zum Revier nach Weinstadt fahren muss, erinnert mich das doch eher an das 20. Jahrhundert, (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: An den Beginn des 20. Jahr- hunderts!) das wir doch eigentlich vor 22 Jahren hinter uns gelassen haben. In diese Kategorie gehört auch die Ausstattung aller Polizeikräfte mit persönlichen Pol-i-Phones. Ich war sehr überrascht, im Wahlkampf von einem Wahlkreismitbewerber – selbst ehemaliger Polizeibeamter – zu diesem Punkt vorgehalten zu bekommen, das brauchte es nicht. Ich darf Ihnen sagen: Ich höre jetzt aus den Polizeipräsidien von den Fachleuten ganz anderes. Nicht nur hochmoderne Lagezentren an den Polizeipräsidien braucht die Polizei in unserem Land, sondern auch die beste Ausstattung vor Ort: in Revieren und an den Polizeiposten in der Fläche. Wobei – das möchte ich hier schon betonen –: Die eriode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Lösung kann jetzt nicht etwa sein, kleinere Polizeiposten aufzulösen; denn gerade sie tragen maßgeblich zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Grundsatz und Anspruch müssen sein, die Polizei in unserem Land nicht nur genauso gut, sondern besser auszustatten als die Täter. Sie darf den Taten und den Tätern nicht hinterherlaufen, sondern muss, wie man so sagt, „vor die Lage“ kommen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Unterstützung meint neben der sächlichen Ausstattung auch und vor allem das Stehen hinter und zur Polizei. Diesbezüglich müssen wir leider erhebliche Defizite bei Grün-Schwarz feststellen. Wir hatten es eben davon: Gegen den für die Polizei zuständigen Innenminister ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen verbotener Mitteilung über Gerichts- bzw. Disziplinarverfahren; sie würde es gern auch wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses tun. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fällt ein vernichtendes Urteil über Minister Strobl und seine Umgebung. Der Innenminister – das müssen wir feststellen – (Abg. Isabell Huber CDU: Thema!) ist leider kein Aktivposten der Polizei. (Minister Thomas Strobl: Ui! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das sagt nicht unbedingt etwas über den Minister!) Ich sage: leider; denn man würde es der Polizei ja wünschen. (Zurufe, u. a.: Unterste Schublade!) Zu den Kritikpunkten: Anlässlich des Polizeieinsatzes in Boxberg waren die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten des Landes ein Thema. Wir haben dazu aktuell eine Anfrage gestellt; denn nach unseren Informationen aus der Polizei heraus sind diese Kräfte nicht hinreichend ausgestattet und ausgerüstet. So war es auch in den ersten Statements der Polizeigewerkschaften zu hören. Ein weiterer Kritikpunkt: Nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz sind wir der Ansicht, dass die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg mit verfassungswidrigen Gesetzen arbeiten. Dann – ich gehe noch mal zurück zur Novellierung des Polizeigesetzes –: Im Jahr 2020 hatten wir dazu die Anhörung. Darin haben wir unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt gesehen. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen höchstens marginal. Gleichzeitig haftet diesen aber schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an. Dies betrifft etwa die Ausweitung des Einsatzes der Bodycams auf Wohnungen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihnen haftet der Ruf der Spekulation an, weil Sie einfach Dinge in Zu- sammenhang bringen, die gar nicht direkt in Zusammenhang stehen!) – Ja. Genau. (Julia Goll) (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Einfach die Kollegin reden lassen da drüben! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie nehmen den Mund schon sehr voll! – Weitere Zurufe) – Möchten Sie eine Zwischenfrage stellen? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! Ich möchte einen Zwischenruf machen! – Vereinzelt Heiterkeit) – Aha. Das ist jetzt geschehen. Fertig? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja!) – Sehr schön. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf: Sehr gut! – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ans Präsidium abgeben!) Die Wohnung ist ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 des Grundgesetzes in besonderer Weise geschützt. Professor Nachbaur und Professor Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Für uns steht fest, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig ist. Man sucht übrigens Studien, die einen Mehrwert nachweisen, vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, bei der häufig Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch überhaupt keine deeskalierende Wirkung. (Vereinzelt Beifall) Man muss es rückblickend noch mal sagen: Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen haben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht wirklich weiterhilft. Thema Cybersicherheit: Nicht oft sind sich die drei Polizeigewerkschaften in einer Sache einig. In der einhelligen Ablehnung der Art und Weise – das muss man ja betonen –, wie die Cybersicherheitsagentur aufgebaut werden sollte, waren sie es aber. Selbst das LKA hat begrüßt, dass die Cybersicherheit gestärkt werden muss. Das darf ich auch unbedingt noch mal betonen. Diese Form der Kriminalität müssen wir nachdrücklich bekämpfen und die Kräfte in unserem Land hinreichend ausstatten. Das LKA hat aber nicht die Cybersicherheitsagentur in der geplanten Form begrüßt. Der Innenminister hatte bei seinen Plänen nicht nur die Polizei gegen sich. Durchgreifende Kritik kam von ganz verschiedenen Stellen, wie dem Anwaltsverband, dem Chaos Computer Club oder auch dem Rechnungshof. Jetzt – es steht noch immer ein entsprechender Gesetzentwurf aus – möchte man ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das für den öffentlichen Bereich gilt. Ich habe es hier auch schon wiederholt gesagt: Dieses Gesetz ist so, wie man sich das vorstellt, völlig überflüssig. Aber nachdem man es unbedingt haben möchte, kommt der Verdacht auf, dass man eben doch eine Beweislastumkehr einführen möchte. Das würde nicht nur die Polizeibeamten im Land, sondern sämtliche Beamte nachhaltig schwächen. Das ist ein Misstrauensvotum gegenüber den eigenen Leuten. (Beifall bei der FDP/DVP) periode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Das Gleiche gilt nach wie vor auch für die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei. Man braucht sie schlicht nicht. Wir haben das ja abgefragt: In den letzten fünf Jahren gab es keine einzige Beschwerde, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Das ist ein völlig falsches Zeichen, das hier gesetzt wird. Vorläufig ist das Beste ein Ausstattungsplus der Polizisten bei der Rückennummer. Es ist – das möchte ich auch sagen – ein bisschen beschämend, auch hier ein Misstrauensvotum gegenüber den eigenen Beamten zu setzen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich darf es noch einmal erwähnen: Bezeichnend – leider! – für die Haltung der Landesregierung ist es, dass zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme, persönliche Schutzausstattung im Bereich der Polizei im Koalitionsvertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Innenminister Strobl sollte sich statt für überflüssige Gesetze aktiv für eine optimale Ausstattung und Aufstellung der Polizei einsetzen. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das von der FDP! In Ihrer Regierungszeit! Mutige Aussage! Sehr mutig! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Sprichst du von dieser CDU-FDP-Koalition? – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja, damals!)
