Julia Goll
Das ist, glaube ich, nicht erforderlich. Danke schön. (Zurufe von der FDP/DVP) Der Innenminister vernebelt auch hier wieder den wahren Sachverhalt – Wortklauberei. „Beschlagnahme“ oder nicht, es gab eine richterliche Durchsuchungsanordnung. Deshalb standen die Staatsanwälte im Innenministerium. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So ist es, ja!) So hat es die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung gesagt. (Abg. Thomas Blenke CDU: Aber keine Beschlag- nahme!) – Es gab eine richterliche Durchsuchungsanordnung, und wenn die Staatsanwälte kommen und sagen: „Her damit!“, dann gibt man es natürlich „freiwillig“ her. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Abg. Tho- mas Blenke CDU: Sie müssen schon bei der Wahr- heit bleiben!) Herr Innenminister, jetzt ist es ein bisschen Ihr Pech, dass ich weiß, wovon ich rede, (Lachen bei der CDU) weil ich selbst auch einmal Staatsanwältin war. (Zurufe) Wenn die Staatsanwaltschaft nämlich anfragt, ob sie ermitteln darf, dann hat sie den Fall schon vorgeprüft (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und alle anderen haben zu schweigen! Das haben wir schon gehört!) periode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 und eine rechtliche Einschätzung vorgenommen. Denn sonst würde die Staatsanwaltschaft gar nicht anfragen. Also, in ihrer Vorprüfung muss die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen sein: Hier liegt der Verdacht eines strafbaren Sachverhalts vor, nämlich der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Genau so sieht es aus. Noch einmal: Deshalb erteilen Sie die Ermächtigung! Begeben Sie sich in die Arme des von Ihnen so hoch geschätzten Rechtsstaats. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der AfD)
